und hier
1g, unver-
e Kursive
sworfenen
bewirkten
mach das
1) klafft
ragment
chstaben
shlieBen.
brechen,
9 Wand-
ndestens
mischen
, unsere
ern ver-
in mag,
vie etwa
ie wohl,
ius aus-
1 wollte,
sämtlich
nieder-
iftdenk-
. Beant-
eichtern
Rainer,
ngrôbe,
> Worte
VGVST
eine ge-
scharfer
us dem
us dem
angehört,
n. Chr.“
ühzeitig
gen die
Hinblick
I (1901),
„Schrift-
Zweiter Hauptabschn.: Entwickelung der lat. Schrift. Drittes Kap.: Die Buchschriften usw. 49
herculaneischen Funde sichere Beispiele!) —, allein im weiteren Verlaufe des 1. und
2. Säkulums war sie uns nicht mehr begegnet. Am Ende des 3. taucht sie wieder auf
und nicht nur in diesem einen Fragment. Denn ein in Heidelberg aufgefundener Papyrus-
rest hat uns einen neuen und zuverlüssigen Beweis für das Vorkommen dieser Schrift-
weise im 3. Jahrhundert erbracht.?) Es ist gleichfalls ein kaum handflächengroBes
Blättchen und enthält sechs nicht immer mit Sicherheit zu entziffernde Zeilen literarisch-
juristischen Inhaltes. Die hier angewandte Schrift ist wiederum Kapitale, in einer
etwas leichteren Form, aber sicherlich ganz frei von kursiven Elementen, die in der
Schriftentwicklung der Kapitale seit dem 1. Jahrhundert einen so mafgebenden Ein-
fluB gewannen. Dabei überrascht speziell in diesem Falle die Anwendung der Kapitale
aus dem Grunde, weil die sonstigen ältesten Beispiele juristischer Texte vorwiegend
in anderen Schriftarten, der später zu erwähnenden Unziale und Halbunziale, ge-
schrieben sind, während ein vereinzeltes Stück aus dem 3. Jahrhundert, eine juristische
Rolle mit einem Trajanmandat, ausgebildete Kursive aufweist.) Beachtenswert ist
ferner, daß es Papyrus ist, auf dem sich die ältesten Beispiele von Kapitale als Buch-
schrift vorfinden, während man allgemein und vielleicht noch immer nicht mit Unrecht
die Einführung des Pergaments in ursächlichen Zusammenhang mit der Wieder-
verwendung dieser Schrift gebracht hat.
Hatten wir schon bei der epigraphischen Kapitale darauf hinzuweisen, daß sich
in der Schreibkunst der Monumente im 4. Jahrhundert eine Wandlung vollzieht, so
scheinen diese beiden Beispiele darauf hinzudeuten, daß in der Buchschrift dieser Prozeß
noch um einige Jahrzehnte früher sichtbar hervortritt und bedingt ist durch die tief-
greifende über alle Gebiete des öffentlichen und privaten Lebens sich erstreckende
Reform, die sich an die Namen Diokletians und Konstantins knüpft.*) Sie führt in der
Schriftentwicklung zunüchst zu einem krüftigen Aufblühen der reinen Kapitalschrift,
die uns nach diesen spárlichen Vorlüufern nunmehr in den ältesten uns erhaltenen
römischen Handschriften in stattlichem Ausmaße entgegentritt.5)
Wir vermögen es bekanntlich nicht zu sagen, welches die älteste der uns erhaltenen lateinischen
Handschriften ist, und wie sie sich zeitlich aneinander reihen. Wir überblicken sie dank den Publi-
kationen, die sich von paläographischen oder philologischen Gesichtspunkten mit ihnen beschäftigt
haben, nach Zahl und Aufbewahrungsort, aber noch bei keinem dieser Schriftwerke war es möglich
mit einiger Bestimmtheit anzugeben, wann es niedergeschrieben worden ist. Prüfen wir sie nach ihrem
Inhalt, dann nehmen wir wahr, daß mit Ausnahme des Heidelberger Rechtsfragmentes [I. b. 3] es
vorzüglich poetische Werke und Reden sind, für die die Schreiber sich der Kapitale bedienten.
Von Vergil kennen wir nicht weniger als sieben Exemplare in dieser Schrift, deren einige aller-
dings nur noch durch wenige Blätter, die sich erhalten haben, repräsentiert werden.®) Fragmente
1) Bei PAorr-LomwEYvER, Grundri II, 51, heift es: „aus den anderen (herculanensischen)
Bruchstücken kann nur ersehen werden, daB sie zu „Prachtexemplaren“ mit schönster Kapitale
gehört haben . . ."
2) G. A. GERHARD und O. GRADENWITZ, Ein neuer juristischer Papyrus der Heidelberger
Universitätsbibliothek in N. Heidelberger Jbb. XII (1903), 141—183.
3) Vgl. GERHARD a. a. O. S. 151 und S. 163, Anm. 3.
4) Vgl. WzsszLY, Text zu Nr. 13 (Edikt Diokletians ,De pretiis rerum venalium" v. J, 301)
und TANGL in MIÓG. XX, 662.
5) Nach GERHARD a. a. O. S. 151 stellt sich die Sache allerdings so, daß der echte Gebrauch
der Kapitale um 300 zu Ende war, indem sie durch die aus ihr entwickelte Unziale verdrängt wurde.
„Nur für wertvolle Klassikerhandschriften, vor allem Virgile, verwandte sie die Schreibertradition
noch ein paar Jahrhunderte lang weiter.“ Wir werden aber sehen, daß ihre Verwendung in Wirk-
lichkeit doch ausgedehnter war, als es diese Bemerkung erkennen läBt.
6) I. Cod. Mediceus in Florenz [I b. 1]; IT. Cod. Romanus in Rom, Vatican. 3967 [T. b. 12];
III. Cod. Palatinus in Rom, Vatican. 1631 [I. b. 17]; IV. Sehedae Vaticanae in Rom, Vatican. 3925
[L. b. 10]; Va. Schedae Berolinenses, 3 Blütter in Berlin [I. a. 2], der Rest, V b. Schedae Vaticanae
Romanae, Vatican. 3256 [I. a. 2]; VI. Schedae Sangallenses in St. Gallen Nr.1394 [I.a. 1]; VII. Schedae
Veronenses in Verona [I. a. 3]. Vgl. jetzt: Die lateinischen Handschriften in alter Capitalis und in
Uncialis, auf Grund von L. TRAUBES Aufzeichnungen bearbeitet durch P. LEHMANN, in ,Vor-
lesungen u. Abhandlungen“, I, 157—263, mit vollständiger Aufzählung der Reproduktionen und
Literatur. — Mit den eingeklammerten Zahlen verweise ich eben auf diese Zusammenstellung.
GrundriB der Geschichtswissenschaft T. 2. Aufl. 4