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Zweiter Hauptabschn.: Entwickelung der lat. Schrift. Drittes Kap.: Die Buchschriften usw. 51
Schrift erwarten würde; und eben für diese wäre der terminus ad quem der Ausgang des 4. oder
Anfang des 5. Jahrhunderts. Derselben Zeit würden dann noch jene Codices angehóren, die nach-
träglich zugefügte Inhaltsbezeichnungen tragen. Dem 5. Jahrhundert zuzurechnen und als Uber-
gangsgruppe zu betrachten wären sodann die Stücke, welche zwar gleichzeitige Uberschriften bieten,
aber in kleinerer oder vom Texte verschiedener Schriftart, während solche mit ursprünglichen und
in jeder Hinsicht normal geschriebenen Seitenaufschriften frühestens der zweiten Hälfte des 5. Jahr-
hunderts, eher einer noch späteren Zeit angehören. Obwohl die Schwierigkeiten, die sich diesem
System entgegenstellen, sofort in die Augen fallen und auch von DziaTzro zugestanden werden,
versucht er gleichwohl eine große Zahl der hier in Betracht kommenden Handschriften den vier
Gruppen sachlich und zeitlich unterzuordnen und kommt auf diese Weise wiederum zu vielfach
von den anderen. Paläographen abweichenden Datierungen, von denen ich nur die eine hervorheben
will, daß danach der Codex Romanus des Vergil der ersten Gruppe zufallen und spätestens in das
4. Jahrhundert gehören müßte,
In der Kapitale des 4.—7. Jahrhunderts wird herkömmlich zwischen einer statt-
licheren, kalligraphischen und einer mehr zierlichen, kleineren Schriftart unterschieden,
für welch letztere sich der Name capitalis rustica im. Gegensatz etwa zu capitalis elegans
oder quadrata eingebürgert hat.!)
Wenn wir von der Größe und Stärke der Schrift absehen, ist der Unterschied
im Wesen der Buchstaben beider Schriftarten gewif nicht hervorstechend. Nur von
Eigentümlichkeiten des Alphabets der Buchkapitale im allgemeinen kann man sprechen,
die zum. Teil in dieser, zum Teil in jener Handschrift auftreten kónnen, aber vor-
lüufig wenigstens noch nicht auf hóheres oder niedrigeres Alter schlieBen lassen. Der
alte, schon von PERTZ vertretene Satz, daB ,ein allmáhliches Entarten der Schrift von
ihrer ursprünglichen Normalform anzunehmen sei", findet auch in der Entwicklung
der Kapitale dieser Periode seine Begründung.
Zu diesen Eigentiimlichkeiten gehórt zuerst die Erhóhung mancher Buchstaben über die
anderen; das tritt besonders deutlich zutage bei 7; dessen Oberbalken dann oft in eine kühn ge-
wundene Linie umgewandelt erscheint, bei 5, seltener bei €Y; doch zeigen auch andere Lettern
diese Erhóhung: B (Zaxa.-Warr. T. 11), Y (T. 5). Auch Verlángerung der Scháfte nach unten nimmt
man wahr, so bei f^ (T. 8, 9) oder ein spitzes Auslaufen des zweiten Schaftes bei J, U, N; dahin
gehört auch G mit starkem Abstrich und Q mit stark ausgebildeter, unter die Zeile reichender Cauda.
Die doppelschaftigen und runden Buchstaben wahren ihre quadratische Form noch, aber E, F, L, T
lassen oft ihre Balken verkümmern?); umgekehrt bildet sich bei manchem Schreiber der Balken
beim L in eine weitgeschwungene Linie um (T. 11). Beachtenswert für die weitere Schriftentwick-
lung sind noch folgende Umformungen: A verliert seine selbständige Mittellinie, biegt aber den ersten
dünnen Schenkel unten stark nach einwärts; bei B und R wird der obere Bogen immer kleiner, auch
wird die Einkerbung nicht bis an den Hauptschaft gezogen; M hat seine beiden Schäfte nicht mehr
parallel,sondern nach oben zusammenlaufend,und die Querlinie,besonders die zweite, reicht nicht mehr
bis zum oberen Ende des Schaftes. Eine uns gleichfalls schon bekannte Umgestaltung erfährt der
Buchstabe H, indem nicht nur der Querstrich links vom ersten Schaft ansetzt (T. 10), sondern
beim zweiten Schaft löst sich die obere Hälfte los und wird als Häkchen aufgesetzt; das bemerken
wir ebenso in dem Vatikanischen Terenzkodex saec. IV—V, wie in der Pariser Prudentiushandschrift
saec. V—VI (T. 8, 9, 15).
Recht verschiedenartiges Aussehen erhalten die Handschriften in Kapitalschrift wie durch
die stark variierende Grófe der Buchstaben, so weiter durch die bei manchen Lettern gebráuch-
liche verkehrte Schattengebung. In vielen Handschriften, bei denen sonst der Unterschied zwischen
dünnen und starken Linien noch regelmäßig durchgeführt erscheint, beobachtet man, daß der
erste Schaft von R als Haarstrich gemacht wird; eine Eigentümlichkeit, die bald auch auf andere
Schäfte ausgedehnt erscheint und sich leicht aus der Federhaltung, die auf rascheres Schreiben
eingerichtet ist, erklärt (T. 11.)
Eigentümlich dieser Schriftart ist die indistinkte Schreibung der Worte; denn
die Punkte und Striche, die in den Handschriften erscheinen, sind zumeist erst von
späteren Händen — oft sehr fehlerhaft — eingefügt. Um so eigentümlicher ist diese
1) Vgl. PAorr-LouMmEYER, Grundrif, S. 4, wo aber ebenso wie in anderen Lehrbüchern
betont wird, daß „der Name bäurische Schrift weniger die Plumpheit der Ausführung, als die Be-
sonderheit der Form bezeichnet“. In der erwähnten Zusammenstellung der Hss. in alter Capitalis
und in Uncialis wird zwischen Capitalis quadrata und rustica streng unterschieden; doch bleibt
es fraglich, ob die Einteilung von TRAUBE oder LEHMANN herrührt.
2) Vgl. die Beschreibung des Aurelianensischen Palimpsestfragments des Sallust von HAULER
in ,Wiener Studien" VIII (1886), 314.
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