Full text: Deutsche Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis ins 15. Jahrhundert (2. Reihe, Abteilung 3)

    
    
     
  
  
  
   
   
  
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
     
146 Aloys Meister: Deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters usw. 
Bauten des Reiches beglichen werden, oder aber diejenigen, die sich an diesen Bauten 
beteiligten, wurden von anderen Abgaben für das Reich befreit. 
10. Das Heerwesen. 
BALTZER, Zur Geschichte des deutschen Kriegswesens von den letzten Karolingern bis auf 
Friedrich II. StraBburg. Diss. 1877. SPANNAGEL, Zur Geschichte des deutschen Heerwesens vom 
10.—12. Jh. Leipzig. Diss. 1885. L. WEILAND, Die Reichsheerfahrt von Heinrich V. bis Heinrich VI. 
nach ihrer staatsrechtlichen Seite. FDG. 7, S. 1131. ROSENHAGEN, Die Reichsheerfahrt von Hein- 
rich VI. bis Rudolf I. 1885. LrvpT, Beiträge zur Geschichte des deutschen Kriegswesens in der 
staufischen Zeit. Tübingen. Diss. 1881. v. FÜRTH, Ministerialen, S. 215f. FISCHER, Teilnahme der 
Beichsstádte an der Reichsheerfahrt. 1883. KónrER, Entwicklung des Kriegswesens und der Krieg- 
führung in der Ritterzeit. 3 Bde. 1886—1893. M. J&uws, Zur Geschichte der Kriegsverfassung des 
Deutschen Reichs, in PreuB. Jahrbücher 39; vgl. auch die allgemeinen Werke: Warrz, Vfg. 8, S. 95 
bis 215. ErcHHORN, Staats- und Rechtsgeschichte, $ 294 und 437. H. BRUNNER, Grundzüge" 143. 
BARTHOLD, Geschichte der Kriegsverfassung und des Kriegswesens der Deutschen I. 1864. SCHRODER 
Rg.%, H58ff. HEUSLER, Vig. 1341f. 
Ein Reiterheer ist zuerst im Südwesten des fränkischen Reichsgebietes in den 
Kämpfen mit den Arabern aufgestellt worden. Die Kämpfe mit den gut berittenen 
Ungarn und später die Römerzüge haben ebenfalls zu einer Bevorzugung der Reiterheere 
geführt. Die Fußtruppen konnte man nur auf einem weniger entlegenen Kriegsschau- 
platz rasch und bequem verwenden, dagegen bot ein berittenes Heer entschieden Vorteile 
für den Fernkrieg. So wurde notgedrungen das Reichsheer ein Reiterheer ; die Reiter 
wurden gestellt durch die Vassallen des Reiches und durch die Vassallen der Senioren; 
für den gemeinen Mann war der Kriegsdienst zu Roß viel zu kostspielig. So war das Heer 
ein Vassallenheer geworden, ein Feudalheer. Aber wenn dies auch der tatsächliche Gang 
der Entwicklung war, so ist doch im Prinzip der Kriegsdienst derer, die nicht zu Roß 
dienen konnten, nicht aufgegeben worden. Wiederholt hören wir, daß auch Fußtruppen 
dabei waren!), jedenfalls konnte der Kriegsdienst bäuerlicher Fußtruppen verlangt 
werden. Wo aber genug Reiterei vorhanden war, verzichtete man auf Fußsoldaten; 
die Reitertruppen behandelten die bäuerlichen Fußgänger sogar mit Geringschätzung. 
Das Recht, das Aufgebot zu erlassen und dessen Größe zu bestimmen, stand an- 
fangs noch unbeschränkt dem König zu; aber es war üblich, daß auf einem Hoftag 
oder einer Reichsversammlung über eine Heerfahrt beraten und Beschluß gefaßt 
wurde.?) Seit der Zeit Heinrichs V. haben die Reichsversammlungen sich ein Mitwir- 
kungsrecht gesichert. Seitdem mußten sie gehört werden über Festsetzung der aufzu- 
stellenden Truppenzahl, über die Verteilung der Gesamtziffer auf die einzelnen Kon- 
tingente, über die Zeit und den Ort der Zusammenkunft des Heeres. 
Die Personen, an die der Kónig das Aufgebot direkt richtete, haben sich gegen- 
über der Karolingerzeit dureh die Bevorzugung des Reiterdienstes etwas geändert. 
Der Kónig forderte in erster Linie die Reiehsministerialen und die Lehnsmannen des 
Reiches zum Feldzug auf, die ihm durch ihre Dienstmannenpflicht und durch die Vas- 
sallenpflicht zu Kriegsdienst zu RoB besonders verpflichtet waren. Von dem karo- 
lingisehen Aufgebot an die Grafen und Senioren war dasjenige an die Grafen, soweit 
es sich auf die in der Grafschaft wohnenden freien Bauern bezog, die nicht einem Lehns- 
herrn unterstanden, für den persónliehen Kriegsdienst kaum mehr von Bedeutung, 
da in der Grafschaft nur wenige Allodialbesitzer noch saßen, die aus eigenen Mitteln, 
ohne Lehen, Reiterdienst im Heere leisten konnten. Immer mehr haben solche Allodial- 
herren ein Lehen zu erhalten gesucht, um dadurch materiell in der Lage zu sein, ritier- 
lich zu leben und Reiterdienst zu tun. Ihr Kriegsdienst war dann aber Lehnsdienst, 
und auf diese Weise hat das Lehnswesen das Grafenaufgebot immer mehr verringert. 
1) HEvusLER, Vig. S. 134, interpretiert den Bericht WIDUKINDS IIL, c. 2 über Ottos I. Feld- 
zug nach Frankreich: „32 Legionen Strohhüte tragender Bauern, ohne Zweifel also Fufivolk." 
2) Warrz, Vig. 62, S. 443; 8, S. 98.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.