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DIACONUS zahlreiche unbequeme Römer einfach aus dem Wege geräumt.!) Die Römer waren in
diesem Langobardenstaat nicht gleichberechtigt, sondern sie galten als eine minderberechtigte
abhängige Bevölkerung, die den Siegern zinspflichtig war. Da die Langobarden aber im Verhältnis
zu den Römern so wenig zahlreich waren, so können nicht alle Römer zinspflichtig geworden sein,
soudern nur für jeden Langobarden ein römischer Grundbesitzer, der ihm dann den dritten Teil
seiner Einkünfte — die tertia der römischen Kolonen — zu zahlen hatte.?) Erst ganz allmählich,
nach der Wiedererriehtung des mit reichem Krongut ausgestatteten Kónigtums, begann die An.
passung an römische Verhältnisse und Rechtssicherheit für die Römer. Die Trennung blieb jedoch
bestehen, besonders weil sich mit dem Arianismus der Langobarden bald auch ıhr nolıtischer Gegen-
satz zum Papsttum verband. à
Entsprechend der Ausschaltung des römischen Eınflusses trug der langobardische Staat mehr
germanischen. Charakter. Das Volk kam mehr zur Geltung, die Volksversammlung wurde beibe-
halten, die Könige wurden gewählt. Neben dem Königtum war das Herzogtum bestehen geblieben,
ja, es war nach der Ermordung Klephs ein Jahrzehnt lang nicht für notwendig empfunden worden,
wieder einen König einzusetzen. Nur die drohende äußere Gefahr führte wieder zur Wahl eines Kö.
nigs, des Authari. Das Verhältnis der Herzöge zum König war das der freiwilligen Unterordnung und
Treue. Fast ganz unabhängig waren die mehr im Süden gelegenen“ Herzogtümer Benevent und
Spoleto. Die Herzogtümer schlossen sich an alte römische Stadtbezirke an.
Die Herzöge hatten bei Erneuerung des Königtums freiwillig zur Bildung eines Krongutes
beigetragen und dazu die Hälfte ihres Herzogsgutes abgetreten. Zur Verwaltung dieses Kónigsgutes
war in den Herzogtümern ein kóniglicher Domänenbeamter, der gastaldus, nôtig, der cinzige kônig-
liche Beamte, der in den Herzogtümern anzutreffen ist. Das Kónigtum sucht dieses Gastaldenamt
auf Kosten der Herzogsgewalt zu unterstützen, und es gibt schließlich im 8. Jh. einige Gebiete, in
denen keine Herzöge mehr vorhanden sind und die königlichen Gastalden an ihrer Stelle die Ver-
waltung in der Hand haben.
Das Königtum ist unter Liutprand sehr erstarkt. Der Langobardenstaat ist überhaupt nicht
an innerer Entkräftung zugrunde gegangen, er war noch stark genug, als e; einem Mächtigeren,
Kari d. Gr., unterlag (774). Als im folgenden Jahre die Herzöge in Nord- und Mittelitalien sich gegen
die Frankenherrschaft erhoben, hat Karl d. Gr. hier das Herzogtum beseitigt und die fränkische
Grafschaftsverfassung eingeführt. Im Süden aber haben sich die Herzogtümer Salerno und Bene-
vent bis ins 11. Jh. erhalten.
b) Die 6 reichsdeutschen Stämme. 1. Die Alamannen. Ihr Name?) ist der älteste
Stammesname, der uns begegnet. Im Jahre 213 werden sie zuerst erwähnt, als Kaiser Caracalla
am Main mit ihnen Krieg führte. Vergeblich suchten Aurelian und Probus sie wieder hinter den
Limes zurückzudrängen. Auch eine schwere Niederlage, die ihnen 357 Kaiser Julian bei Straß-
burg beibrachte, vermochte ihnen das römische Obergermanien nicht mehr zu entreiBen. Damais
standen sie noch unter mehreren Königen — im ganzen werden 15 mit Namen genannt, die aller-
dings nicht alle gleichzeitig regierten —, ihre Angehörigen vom königlichen Geschlechte werden als
regales bezeichnet, die aus den Adeligen, den optimates, hervorragen. Nach dem Untergang des
Burgunderreiches am Mittelrhein breiteten sich die Alamannen rheinabwärts aus und stießen. so
auf d'e Franken. Als Chlodweg sie bekämpfte und besiegte (Zülpich 496), ist von einer Mehrheit
von Alamannenkónigen nicht mehr die Rede, sie sind unter einem Konig geeint.
Die Franken haben die Selbstverwaltung der Alamannen unter einem Herzog bestehen las-
sen, aber sie mehr und mehr zu beschränken verstanden; erst 741 und 746 wurde das Herzogtum
endgültig beseitigt. Allmählich wurden auch die fränkischen Einrichtungen eingeführt.
2. Die Franken. Etwas später*) als die Alamannen begegnen uns die Franken. Sie haben
ihren Namen von franco — frei?) zum Unterschied von den in ein Abhängigkeitsverhältnis zu den
Römern getretenen Germanen. Die Franken waren aus Völkerschaften, die zwischen Rhein und
Weser gesessen hatten, zunächst am Niederrhein zusammengeschmolzen. Nach GREGOR v. Tours
1) Pavrus DracoNus, Hist. Langob. (MG. SS. rer. Lang.) II, 32: multi nobilium Romanorum
ob cupiditatem interfecti sunt, reliqui vero per hospites divisi, ut tertiam partem suarum frugum
Langobardis persolverent, tributarii efficiuntur.
2) HeusLER. Vig. 21, stellt es anders dar und meint, daB die Langobarden den rómischen
Bauern (hospites) alles Land nahmen und sie zwangen, es unter Zinspflicht für sie zu bebauen.
2) Alamannen bezeichnet einen Bund von Vólkerschaften, wahrscheinlich verwandter sue-
bischer Volker. An die suebische Abstammung gemahnt der Name Schwaben, der mit Alamannen
ganz gleichbedeutend gebraucht wird. Da die Alamannen die deutschen Nachbarn der Franzosen
waren, hat die französische Sprache ihren Namen Allemands aut alle Deutschen verallgemeinert.
4) J. WORMSTALL (die Herkunft der Franken von Troja 1869) ist dafür eingetreten, daß die
Franken schon bei CIcEro, Ep. ad Atticum XIV, 10, genannt seien, und BREMER aaO. S. 144 hat
sich dieser Ansicht angeschlossen. Wir können ihm nicht beipfüchten. Vgl. F. DAnw, Könige der
Germanen, IX 1 8. 1 Anm. 1; BRUNNER, Reg. I?, S. 43 Anm. 1.
5) Früher hat man den Namen Franken von Francisca abgeleitet, womit in den Quellen die
Streitaxt der Franken bezeichnet wurde. Indessen liegt das umgekehrte Verhältnis näher, daß
Francısca von dem Namen der Franken abgeleitet wurde, weil nur bei den Franken die Streitaxt
Francisca heiDt. Dagegen besitzen wir eine ags. Bezeichnung france und altnord. frakka für Lanze.
"WurfspieB. Die Franken selbst, nannten aber ihren WurfspieB ango, nicht franko. Dafür, daB der
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