Full text: Deutsche Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis ins 15. Jahrhundert (2. Reihe, Abteilung 3)

     
  
  
  
    
   
      
    
   
   
  
    
    
    
   
  
  
  
   
  
  
  
   
   
   
    
   
  
   
    
   
  
  
   
    
    
    
  
   
      
     
  
    
    
    
     
  
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Die Z entralverwaltung 
Der am Hofe verkehrende Rômer scheint zunächst als 
regis eine besondere Stellung gehabt zu haben, später erscheint aber auch der Römer 
in der trustis. Der König benutzt die Antrustionen sowohl zu persönlichen Diensten 
als auch im Dienste der Reichsverwaltung ; er zieht sie zu Beratungen heran und sendet 
sie als seine Gesandten aus. War es auch bis zum Verschwinden der Antrustionen im 
allgemeinen die Regel, daß sie am Hofe des Königs lebten, so war in den kleinen Hof- 
haltungen der letzten Merowinger auf mittelmäßigen Höfen für sie kein Platz mehr und 
wenig Verwendung. So wurde es mehr und mehr Sitte, daß der Antrustio auf ein 
Gut zog.?) Die arnulfingischen Hausmeier hielten auch über diese zu Haus wohnen- 
den Antrustionen den Trustisverband aufrecht. 
Von den übrigen Hofleuten (aulici oder palatini) haben einige ein bestimmtes 
Amt, viele aber stehen dem Könige zur beliebigen Verwendung zur Verfügung und 
führen den Titel comites. Auch beruft der König Beamte an seinen Hof, eigens um 
ihren Rat zu hören ; sie sind seine consiliares. Abt Adalhard v. Corbie, ei 
der Karolinger, hatte unter Karl d. Gr. die Ordnun Onigli 
aufgezeichnet in seinem libellus de ordine palatii. 
wir sind auf eine Benutzung dieser Schrift in ein 
epistola de ordine palatii, 882, angewiesen.3 
Dagegen finden sich am karolingischen Kónigshofe die vier germanischen Haus- 
ämter: Truchseß, Marschall, Schenk und Kümmerer,*) Für die Merowingerzeit ist die 
Bezeichnung Truchseß noch nicht nachgewiesen, statt dessen gab es einen Oberauf- 
seher über die Hofverwaltung, den Seneschalk, dessen Amt zuzeiten durch den major 
domus ausgeübt wurde. Die lateinische Bezeichnung fi; 
Leider ist er uns nicht erhalten und 
em Briefe des Hinkmar von Reims, 
des Königs, und damit hing auch zusammen, da 
nung der Hofgesellschaft zu Sorgen hatte. Die 
gemeinere Aufgaben. In der Karolingerzeit hat si 
deutung gewonnen, sie ist eine Art Reichsschatzamt geworden. 5 
Der Marschall hieß comes stabuli und sein Untergebener marescaleus (Mähren- 
schalk). Sie hatten für den königlichen Stall, der Schenk, princeps pineernarum, und Seine 
  
1) DELBRÜCK, Gesch. d. Kriegskunst 2, S. 471, sieht in den Antrustionen gewóhnliche Sold- 
knechte. GUILHIERMOZ, Origine de la noblesse 
en France au moyen-áge 1902, spricht mit Unrecht 
den Antrustionen den Gefolgscharakter ab. 
2) Ich notiere hier, daß HEUSLER, Vig. 421., die trustis weiter gefaßt wissen môchte als kom- 
panieweise angesiedelte Militärkolonien, die auch’ fiir Verwaltungs- und Polizeizwecke zur Verfü- 
gung stehen. 
3) MG. Capitularia IT. 51 7—530; vgl. auch Pnov, Hincmar de ordine palatii. 32. Anm. 1, u.S. 9g, 
4) HEUSLER, Vfg. 63. wirft die Frage auf, ob diese Beamten dem Kónig von Pfalz zu Pfalz 
folgten oder ob sie auf jeder königlichen Villa, die für die Aufnahme des Hofes „eingerichtet“ war, 
„Ständig vorhanden“ waren; das letztere nimmt er für die erste Merowingerzeit an, weil mehrere Be- 
i i werden. Es entsprach ja in 
   
	        
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