Full text: Deutsche Verfassungsgeschichte von den Anfängen bis ins 15. Jahrhundert (2. Reihe, Abteilung 3)

   
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Die Zentral verwaltung 
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Schwäche der letzten Merowinger legte die oberste Reichsverwaltung ganz in die 
Hand des Hausmeiers. Die Hausmeier heiBen Jetzt prineipes Francorum und sub- 
reguli, sie haben den Vorsitz im Hofgericht, sie setzen die Beamten ein und selbst 
den König. Ja, schließlich regiert Karl Martell fünf Jahre (737—741) als Hausmeier 
ohne König. Ein äußeres Zeichen dieser nahezu königlichen Stellung war es, daß 
die Hausmeier Karl Martell sowie Pippin und Karlmann in der Form der Königs- 
urkunde urkundeten.!) 
Die Rechte, die das Kónigtum an die Hausmeier verlor, wurden ihm jedoch wie- 
der eingebracht, als Pippin 751 König wurde und damit die Hausmeierstellung aufhörte. 
c) Der Kanzler und der Erzkanzler. 
H. Bnzssrav, Handbuch der Urkundoenlehre I? Kap. 7 S. 352 
3?, S. 511ff. und 6? 345£. (SEELIGER). W. ERBEN, Urkundenlehre 
buch). R. THOMMEN in diesem Grundriß 2. Aufl S. 44ff. 
Unter den Merowingern haben wir noch keinen 
zunehmen. In die leitende Stellung teilen sich me 
ff. G. Warrz, Vfg. 25,2 S. 80ff.; 
411f. (BELOW-MEINECKE, Hand- 
‚ hat ein anderer Kanzler die eigentliche Leitung der Kanz- 
lei in Händen. Und während anfangs Kanzler überhaupt Kanzleibeamter bedeutet, 
heißt seitdem nur der wirkliche Leiter „Kanzler“ oder Reichskanzle 
zuweilen die Seele der königlichen Politik. 
Der Erzkanzler hat jetzt nicht mehr mit den Kanzleigeschäften zu tun, seine Be- 
zeichnung ist nur noch ein Ehrentitel. Aber unter Adolf von N assau und seinen Nach- 
folgern sowie unter Friedrich III. versuchten die Erzbischófe von Mainz noch einmal, 
Einfluß auf die Kanzlei zu gewinnen, indem sie die Ernennung des Reichskanzlers an 
sich brachten. Auch darin, daB im J. 1470 ein Erzbischof von Mainz die Gefälle der 
Reichskanzlei neben denen des Reichsgerichtes pachtete, zeigt sich wiederum eine 
größere Abhängigkeit der Kanzlei vom Mainzer Erzbischof. 
Zu dem Erzkanzleramt des Erzbischofs von Mainz für das Reich trat 962 noch eine Erz. 
kanzlerwiirde für I talien, die anfangs von italienischen Bischófen, dann vorübergehend von Mainz 
und Bamberg und von 1031 an vom Erzbischof von Köln getragen wurde.? 
Ein drittes Erzkanzleramt hat Heinrich III. für Burgund errichtet. Auch die 
fangs in Händen von einheimischen, burgundis 
bischof von Besangon. dann die Erzbischófe v 
Erzbischôfe als Erzkanzler für Burgund (bz 
d) Der Pfalzgraf. 
ALFR. PERNICE, De comitibus palatii commentatio.7 1863. ATH. 
peratorum Karolingorum, I, S. 366f. 1867. H, BRUNNER, Das 
Königsurkunde, in Festgabe für Heffter. 1873. BARCHEWITZ, 
ses finden wir an- 
chen Bischöfen: es begegnen uns zuerst der Erz. 
on Vienne in seinem Besitz. Seit 1308 sind die Triere 
w. Arelat und Gallien) anerkannt,- xm Me cha 
  
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SICKEL, Acta regum et im- 
Gerichtszeugnis der fränkischen 
Das Königsgericht zur Zeit der 
1) Näheres darüber BRUNNER, Rg. 2, S. 108, Anm. 28. M. TANGrL, Die Briefe des hl. Boni- 
fatius, Geschichtsschr. d. deutschen Vorzeit, Bd. 92, Brief 22, Anm. 1. 
2) Nur im Anfang des 192. Jhs. gab es nochmals Schwankungen: 1110—1111 ist Adalbert v. 
Mainz, 1117—1118 Gerhard v. Trient, 1133 Norbert v. Magdeburg, 1137 Heinrich v. Regensburg 
als Erzkanzler für Italien tätig. 
   
  
   
   
   
  
   
    
  
  
    
     
     
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
    
   
      
    
       
     
     
    
    
     
  
     
     
	        
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