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Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.
Im gegenwärtigen Momente die Verfassungsgeschichte der früheren Jahr-
hunderte darstellen zu wollen in der Weise, daB die Darstellung die für einen
Grundriß nötigen klaren Bilder liefert, war ein schwieriges Unternehmen. Es ist
in den letzten Jahren eindringender Forschung so manches in eine andere Per-
spektive gerückt, als wie es früher erschien; scheinbar völlig gesicherte Ergebnisse
sind wieder ins Wanken geraten und teilweise ganz neue Probleme tauchten in
plötzlicher, scharfer Beleuchtung aus der grauen Verschwommenheit auf. Ich
habe mich bemüht, die für die Zwecke des „Grundriß“ einigermaßen gesicherten
Positionen zu gewinnen und in den Kontroversgebieten, in denen der Boden
schwankte, eine solche Stellung zu nehmen, daß der Leser die Haltbarkeit meines
Standortes selbst zu prüfen und über das Streitobjekt sich zu orientieren in die
Lage gesetzt wurde. Hierzu waren reiche Literaturnachweise notwendig, die bis
zur letzten Korrektur das Neueste mit Auswahl zusammentrugen. Ganz scharf
war eine Scheidung der Verfassungsgeschichte von der Wirtschaftsgeschichte nicht
überall durchzuführen, da der Verfassungshistoriker der wirtschaftlichen Momente
zur Erklärung verfassungsrechtlicher Bildungen nicht entbehren kann. Auch die
Grenze gegen die Bearbeitung der neueren Verfassungsgeschichte sollte nicht
schroff gezogen werden, da sich die verfassungsgeschichtliche Entwicklung doch
eigentlich nicht ohne Zwangsmittel in die übliche Trennung von Mittelalter und
Neuzeit scheiden làBt.
Münster, im Juli 1907.
Aus dem Vorwort zur zweiten Auflage.
An der Art der Bearbeitung ist Einiges geändert. Den Hauptabschnitten
sind einleitende Bemerkungen vorausgeschickt worden, in denen größere Gesichts-
punkte hervorgekehrt und die Zusammenhänge hergestellt sind. Die ganze Anlage
zu ändern, konnte ich mich nicht entschließen, da sie mir so, wie sie ist, am
besten pädagogischen Anforderungen zu entsprechen scheint und die Zwecke des
Grundrisses besser erfüllt als eine historische Erzählung und Einflechtung in den
Rahmen der politischen Geschichte.
Münster, 16. Juni 1913.
Vorwort zur dritten Auflage.
Daß trotz der Zurückdrängung des Studiums durch den Krieg so bald eine
dritte Auflage nötig wurde, ist Beweis, wie sehr die „Verfassungsgeschichte“ bei
Studierenden und Lehrenden sich eingebürgert hat.
Es war mein Bestreben, sie durchweg mit dem Stand der neuesten Forschung
in Einklang zu halten. Die stündegeschichtlichen Probleme, die heute wieder neu
aufgerollt sind, haben eingehende Berücksichtigung erfahren. Mannigfache An-
regungen gaben die beiden Untersuchungen von Gg. v. Below und Fr. Keutgen
über den deutschen Staat des MA, Für fördernde freundliche Hinweise aus Fach-
kreisen war ich dankbar, besonders seitens Friedrich Keutgens in Hamburg und
Max Buchners in München.
Gegenüber den ersten Auflagen ist eine Vermehrung eingetreten durch Auf-
nahme von zwei Abschnitten über die Territorialbildung und die Landeshoheit,
die früher in der „neueren Verfassungsgeschichte“ behandelt waren.
So möge denn die neue Auflage dazu beitragen, das Verständnis für unser
Volkstum und seine Einrichtungen zu vertiefen. Historisches Verstehen ist die
Grundlage gesicherten Aufbaues.
Münster, 1. August 1921. Meister.
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