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Heerwesen
Auch wurde zuweilen eine Anzahl Krieger zusammen angesiedelt, etwa eine
Zeltgenossenschaft oder eine Zehntschaft unter einem decanus. Dabei erhielt jeder
Krieger eine Hufe und so entstanden kleine Militürkolonien. Das Ansiedelungsgebiet
hat ihnen der König dann hier und da aus dem Ödland herausschneiden lassen, oder er
wühlte dazu entvólkertes Land, durch Krieg frei gewordenes Gebiet. Es galt als
Konigsland ; die Siedler zahlten dafür den Königszins, Vielfach hieß dieser Medem oder,
wie in Churrhätien, geradezu fiscus. AuBer zu Konigszing, waren diese Militirkolonien
verpflichtet, jederzeit kriegsbereit zu sein und militärische Hilfe zu leisten.
Auch die Verpflanzung der Bewohner eroberter Gebiete in andere Gegenden des
Reiches, wie später die Deportationen der Sachsen und die Einführung von Franken
in die auf diese Weise entvölkerten Landstriche, geschah nach diesem System. Be-
sonders in Alamannien, Thüringen, Bayern sind derartige fränkische Militäransiede-
Jungen erfolgt, woran im Mittelalter, ja heute noch die fränkischen Namen vieler
Fluren und Dörfer erinnern und neben ihnen die Spuren und Nachweisungen von frän-
kischen Königshöfen für einzelne Große.
Diese Ansetzung von Großgrundbesitzern und von Militärkolonien geschah im
Sinne der Landesverteidigung. Besonders Karl d. Gr. hat in den eroberten Gebieten
eine sorgsame Befestigungspolitik getrieben. Er hat dabei oftmals gerade da, wo er
ein feindliches Bollwerk gebrochen hatte, eine fränkische feste Hofstadt angelegt. Die
„Wissenschaft des Spatens‘“ hat neuerdings vielfach neben einer altsächsischen Burg,
am Fuße des Burgberges, oder in die germanische Feste hineingebaut, die fränkische
Befestigung nachgewiesen.!) Die Reichshöfe, die Karl hier und da auf Kônigsgut an-
legte, müssen wir uns als solche befestigte Hôfe denken.
Der Charakter der Feldtruppen hatte seit Karl Martell und seinen Söhnen eine
völlige Wandlung erfahren; an Stelle des Fußvolkes traten Reiterheere. Diese folgen-
reiche Reorganisation des Heerwesens hatte ihren Grund in den Einfällen der gut be-
rittenen Araber in Südgallien. Man mufte ihnen eine starke Reitertruppe entgegen-
stellen, die Karl Martell und seine Sóhne durch Inanspruchnahme des Kirchengutes
zu begründen verstanden haben. Vom Südwesten drang dann diese Umwandlung des
Kriegsdienstes in Reiterdienst nach dem Norden und zuletzt naeh dem Osten. Ge-
fördert wurde seine Ausbreitung durch die Kriege Karls d. Gr., die oft in weite Fernen
gingen und raschere Beweglichkeit verlangten, als dies bei Fußtruppen möglich war.
Da schon unter Pippin im Jahre 755 an die Stelle des Märzfeldes aus Rücksicht der
leichteren Beschaffung des Futters das Maifeld getreten ist, so dürfen wir annehmen,
daß schon damals die Ersetzung der Fußheere durch Reiterheere große Fortschritte
gemacht hatte.
Das berittene Heer trug aber seinerseits zu einer weiteren Beschränkung des all-
gemeinen Kriegsdienstes bei, — ein bemerkenswerter Schritt zur späteren Feudalisie-
rung des Heerwesens. Die allgemeine Wehrpflicht ist nicht ausdrücklich aufgehoben
worden; rechtlich bestand sie somit weiter, aber praktisch wurde sie nicht mehr ge-
handhabt. Der Heerbann wurde jetzt maßgebend; nur dasjenige Aufgebot, das durch
den Heerbann des Königs zu einem Feldzug besonders gebannt wurde, war kriegs-
pflichtig. Die Belehrung, die Karl d. Gr. im Jahre 802 über den Inhalt des Unter-
taneneides bekanntgab, schärfte besonders die Pflicht ein, dem Heerbanne Folge zu
leisten.
1) RÜBEL war schon in seinem Buche über die Reichshófe auf der richtigen Spur. Inzwischen
hat besonders ScuvoHHaRDT den Nachweis geliefert, zuerst bei seiner Untersuchung der curtis
Schieder. Vgl. auch SCHUCHHARDT, Atlas vorgeschichtlicher Befestigungen in Niedersachsen; Der-
selbe, Rómisch-germanische Forschungen im nordwestlichen Deutschland, in N. Jbb. f. d. klass.
Altertum 5; Hannoversche Gbll. 1899.