Full text: S (7. Band)

  
  
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gleicher Zeit befonders gedruckt, Ueber die 
Bürgeraufnahme in Städten und Flecken; in dem 
flaatswirthfchaftl. Vorlefungen der kurpfälz. phyf. 
Gkonom, Gefellfch. zu Heidelberg B. 1. Abtheil 2 
(1791). (auch befonders gedruckt). Ueber 
die Polizeyverwaltung der Städte, die aus meh- 
rern Volkskiaffen zu(ammengefetzt find. Marne 
heim 1792. 8. (auch abgedruckt in der xfirn Ab- 
theil. des atem. Bandes der flaatsæwirth/chafil. Vors 
lefungen der kurpf álz. phyfikal. ükonom, Gefell/chs 
zu Heidelberg vom Winter 1791 bis 1792). 
Beyträge zur nähern Beftimmung des Begriffs der 
eigentlichen Staatswirthfchaft und ihres Gebietes, 
Mannheim 1794. gr. 8. 
ISEMLER (Adam Siegmund Philipp) königl. Preuff. Ree 
gierungsrath zu Magdeburg feit 1789 (vorher feit 
1787 Regierungs- Affifenzrath dafelbft, vordem 
feit 1784 Stadtgerichtsaffeffor eben dafelbft, nach« 
dem er dort Referendarius gewefen war): geb. 
zu Halle am x May 1754. SS. Unterfuchung, 
ob die berathenen oder abgefonderten Kinder bey 
der Berechnung des Pflichttheils mitzuzshlen find 
oder nicht, Halle (1781). 4. De dominii 
translatione in locatione perpetua exule, ibid. 
1784. 4. -— Ob und mit welcher rechtlichen 
Wirkung ein Wechfel einem Handlungsfaktor zur 
Annıbme vorgezeigt werden könne? in Hage- 
manns und Günthers Archiv für die theoret, und 
prakt. Rechtsgelehr/, Th, x (1788). Beleuche 
tung einer Stelle aus der Oeconomia fotenfis 
ebend. Etwas über den innern Wehrt der 
peinlichen Gerichtsordnung K, Karls V; ebend, 
Von der rechtlichen Wirkung einer Unterfchrift 
mit geführter Hand bey Sterbeverordnungen; 
ebend. Th. 2 (1788). Von der Kraft eines nach 
dem Tode des Erblaffers nicht mehr vorhandenen 
Teftaments, wenn der wefentliche Inbalt fonft 
erweislich ifty ebend. Ueber die Beurtheilung 
des auf einem Lehen befindlichen Gebäude; chend, 
Th. 3 (1739). Ueber das Hoheitsrechtslenens 
ste Ausg. 7ter D, Gg ebend. 
    
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
    
	        
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