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1724
wor der aten Abtb, des sten Nachtrage &c, LXXXVII
deíto flandhafrere Achtung hegen, und das In-
cognito heiligft refpektiren gegen jene Männer,
| die, dus Wahrheitstrieb und zum Beflten ihrcr
Mitbürger, Staatsgebrechen aufdecken, Mifs-
bränche rügen, oder gefährliche Ränke und
Aníchlage zur Warnupg ihrer Mitmenfchen óf-
fentlich kund machen, oder clende Scribenten
in Journalen und Zeitungen nach Verdienft
ziichtigen, die aber, diefes heilfamen Gefchäf-
tes wegen, Verfolzungen oder andere Wider-
wärtigkeiten zu befürchten haben. Freylich
kann ich unmöglich alie Schriften diefer Art
' feibft lefen, und ihren Titeln fieht man es nicht
allemahl an, ob fie in diefe Klaffe gehören;
aber ich werde, fo weit es mir nur immer móg-
lih ift, mein Verfprecaen erfüllen; entweder
bis zu einer gewiflen Zeit, wo die Gefabr für
fie vorbey gegangen feyn wird, oder bis nich
ihrem Abflerben, oder wohl gar auf immer,
wenn zu befürchten ware, daís Bosheit und
Rachfücht ihre "Tücke bis auf ihre Verwandte
ausdehnen möchten. Solche Männer würden
am ficherften gehen, wenn fie fich mir anver-
trauen, oder mir irgend einen Wink geben
wollten, der mich an mein Verfprechen crin-
perte. Sie konnen verfichert feyn, dafs ich
die ihnen. nothwendige Anonymität auf keine
Weife fióhren werde. . Es haben dies auch ver-
fchiedene . Gelehrte bereits gethan, und ich
hoffe, fie werden fich an meiner Verfchwicgens
heit nicht geirrt haben, — Eben dies mag gelten
in Anfehung folcher, welche wünfchen, dafs
das Publikum und die Kuntlrichter bey Ver-
Íchweigung ihrer Namen defto unbefas gener
Í 4 und