LXXXVII
Meufel's Vererinnerungen
ond Vorurtheilsfreyer ihre Werke würdigen
- mochten; es gefchehe nan dies entweder we-
gen der Wichtigkeit der von ihnen abgchan-
delten Materien, oder aus bloffer Neagierde,
oder zur Befchamung der Richter. Denn es
itt mir mehr als ein Fall bekannt, dafs diefe al-
les, was diefer oder jener Schriftfleller, der aus
Unfähigkeit oder Jugend oder Nachláffigkeit,
oft genug gefündigt hatte, drucken lies, ohne
Unrerfchied. verdammten, geferzt auch, er
habe fich gebeflere und wirklich brauchbare
Schritten verfertigt. — Sie wurden ohne genaue
Unterfuchang verworfen und ausgezifcht, weil
der ihnen ein far allemahl verdachtige Name an
der Stirne fland. Hifslich befchamt wurden
fis dann, wenn ein folcher Schriftfleller eine
Maske vornahm, und fie damit hintergieng, fo
dafs fie ihm volle Gerechtigkeit wiederfahren
Jieffen; welches nimmermehr würde gefchehen
feyn, wenn er fich genennt hatte. Ich könnte
davon manche luftige Anckdote erzah'en,
Weis man alfo die Abficht folcher Gelehrtens
fo wire es unbillig, ihre Namen ungerechten
Richtern Preis zu geben, Gewöhnlich ift sber
ihr Incognito von keiner Dauer, Meiftens neh-
men fie die Maske felbft ab, wenn fie ihren
Zweck erreicht haben, oder fehen es auch
gern, wenn ihnen ein anderer dabey behülflich
it Solche und auch andere Anonymen haben
mich oft felbft erfücht, fie dem Publikum zu
präfentiren,
Man wird a'fo hicraus'erkennen, daß ich
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