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@ J. E. Reinecker, Chemnitz- Gablenz « 1908. 3
Bedingungen.
Die Preise verstehen sich ab Fabrik gegen Kasse innerhalb
14 Tagen mit I'|,9|, Skonto oder gegen dreimonatliche
bankfähige Rimessen.
Zahlungen unter 10 Mark sind portofrei zu leisten, Kasse-
zahlung möglichst auf mein Reichsbank-Giro-Konto erbeten.
Bei Lieferung an mir unbekannte Firmen wird der Rechnungs-
betrag der Sendung nachgenommen.
Bestellungen auf unkurante Werkzeuge werden nur gegen ent-
sprechende Anzahlung ausgeführt, sofern Besteller nicht
durch längere Geschäftsverbindung mir genügend bekannt ist.
Lieferungen nach dem Auslande nach besonderer Vereinbarung.
Verpackung wird zum. Selbstkostenpreis berechnet; Kisten werden
bei frachtfreier Zurücksendung zu ?|, des berechneten Preises
wieder angenommen.
Preise sind Abánderungen unterworfen ohne Verbindlichkeit für
Benachrichtigung.
Für die Güte meiner Fabrikate leiste ich die weitestgehende
Garantie und für fehlerhaft gelieferte Stücke jederzeit kosten-
losen Ersatz. Ersatz lehne ich ab für solche Stücke, welche
durch Unachtsamkeit oder falsche Behandlung unbrauchbar
geworden sind, oder von anderer Seite schon eine Nach-
arbeit erfahren haben.
Reklamationen finden streng sachliche Erledigung. Ich behalte
mir aber vor, bei solchen Reklamationen, deren Unhalt-
barkeit sich erwiesen hat, und deren Prüfung mir erheb-
lichen Aufwand an Zeit und Geld verursachte, meine Un-
kosten in Rechnung zu stellen.
Für das Verhalten beim Härten von zum Vorrichten oder zum
Fertigstellen eingesandten Werkzeugen übernehme ich keinerlei
Garantie.
Erfüllungsort für beide Teile und alle Verpflichtungen ist Chemnitz.
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