IL a) Kaufmünnische Bureaus. 5. Buchhaltung. 85
die Lohnbücher. Auf Grund der Abrechnungszettel, Formular 12,
werden die am Schluß einer jeden Lohnperiode zu zahlenden Lohn-
Ages betrüge nach Absetzung der vorzunehmenden verschiedenen Abzüge
uch- für Krankenkassenbeiträge, Invaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge,
des Spargelder, Vorschüsse, Steuern usw. im Lohnbuch gemäß Formular 22
ge festgestellt und nur die Gesamtsumme der wirklich bezahlten Rest-
die betrige im Kassabuch gebucht, wobei das Lohnkonto Debitor, das
läge Kassakonto Kreditor wird.
er Portobücher und kleine Unkostenbücher. Es ist zweck-
uch- mäßig, im kaufmännischen Bureau eine Zentralstelle für Bestreitung
hen aller Portoauslagen fiir ein- und ausgehende Postsendungen und
die Telegramme, sowie fiir Bestreitung von Auslagen fiir kleine Neu-
wie anschaffangen von Utensilien einzurichten und zu diesem Zwecke
hen einem vertrauenswiirdigen Beamten einen gewissen Betrag zur Ver-
nten fügung zu stellen, über den derselbe am Schluß eines jeden Monats
unter Vorlage der abgeschlossenen Bücher abzurechnen hat; die ge-
)elte samten Monatsausgaben für Porti und kleine Ausgaben gehen dann
am Monatsschluß ebenfalls durch das Kassabuch, wobei das Porto-
nen- und Telegrammkonto und das kleine Unkostenkonto Debitor, das
ind: Kassakonto Kreditor wird.
Frachtenbiicher. Die meisten größeren industriellen Werke
haben bei der Eisenbahnverwaltung ein Konto, auf welches gegen ent-
sprechende von der Fabrik bei der Bahn geleistete Kaution die
Frachtbetriige fiir die ein- und ausgehenden Sendungen für den
laufenden Monat kontiert, d. h. gestundet werden; die Abrechnung
id findet am Ende eines jeden Monats statt. Für die Bestreitung der
5 mit dem Speditionswesen zusammenhängenden diversen kleinen Aus-
gaben erhält der Chef des Speditionsbureaus ebenfalls von der Haupt-
kasse einen runden Betrag; sämtliche mit der Spedition der ein- und
ausgehenden Sendungen zusammenhängenden Ausgaben, Frachten,
Roll-, Lade-, Trinkgelder usw. usw. gehen durch das „Frachten- und
Speditions-Unkostenbuch^; Abrechnung zwischen Speditionsbureau und
Hauptkasse erfolgt stets am Ende eines Monats, nachdem der Chef
des Speditionsbureaus das Fraehtenkonto mit der Bahn ausgeglichen
hat; der Betrag für an die Bahn gezahlte Frachten zuzüglich der
im verflossenen Monat gehabten diversen Auslagen für das Speditions-
wesen wird auf Grund des ,Frachten- und Speditions-Unkosten-
buches“ als Gesamtbetrag in das Kassabuch übertragen, wobei das
Frachten- und Speditionskonto Debitor, das Kassakonto wiederum
zum Kreditor wird.
ngs- Ubergehend zum Wesen der
rial- Grundbücher,
10Ch soll bei Besprechung derselben das Wesen der doppelten Buchführung
als bekannt vorausgesetzt werden.