II. a) Kaufmännische Bureaus. 5. Buchhaltung. 87
Journal. Wie aus vorstehender Erliuterung der Grundbiicher
Sm hervorgeht, ist das Journal das ,Grund- und Sammelbuch für
bw. die gesamte Buchhaltung“. Während im Kassabuch nur die
hsol- Geschäftsvorfälle, welche Wechsel- und Kassabeträge angehen, der
daß Zeitfolge nach kurz unter Angabe der Firmen, welche empfangen
tend bzw. geben, unter Einsetzung der Gesamtwechsel bzw. Kassaposten
{der eingetragen wurden, von dem schon erwähnten Gesichtspunkt aus-
me gehend, daß das Kassabuch lediglich Rechenschaft über den Wechsel-
ient und Kassabestand geben soll, werden im Journal sämtliche Geschäfts-
ati on vorfälle der Zeitfolge nach gebucht, d.h. sämtliche ein- bzw. aus-
nden gehende Rimessen, einerlei ob Wechsel oder bar, ob Effekten oder
delt Giroüberweisung, Zinsen, Skonto oder Provisionen, und zwar auf
noch Grund der mit den ein- bzw. ausgehenden Rimessen eın- bzw. aus-
gehenden Begleitschreiben, auf die dann praktischerweise als Zeichen
und der erfolgten Buchung im Journal das „Journal Fol...* gesetzt
Veise un. beni
= im Es sei hier nebenbei bemerkt: ebenso wie es Prinzip sein sollte,
2 keine einen Buchungsposten betreffenden Briefe bzw. Briefkopien
liber in der Registratur ablegen zu lassen, auf denen sich nicht der
Then Stempel „Journal Fol...“ mit Nummer des Folio vom Buchhalter
S ROS. eingesetzt befindet, als Zeichen dafür, dab die Buchung stattgefunden
und hat, ebenso sollte es Prinzip bei jeder Kasse sein, keinen Posten zu
ren vereinnahmen oder zu verausgaben, bevor derselbe nicht im Kassa-
a ds buch gebucht und als Zeichen dafür auf dem Begleitschreiben bzw.
unter Kassabeleg der Stempel „Kassa Fol. . e unter Beifügung des Kassabuch-
en folio gesetzt worden ist; also als Prinzip: erst im Kassabuch buchen,
+ Bot dann vereinnahmen bzw. verausgaben, erst im Journal buchen, dann
angs- erst die die Buchhaltung betreffenden Korrespondenzen ablegen.
Wie vorstehend ausgeführt, ist also das Journal das Grund- und
Fak- Sammelbuch für die gesamte Buchhaltung, in dem sämtliche Geschäfts-
vorfälle nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geordnet
n für 5
fren: eingetragen werden, und zwar so, wie es das Übertragen in die übrigen
Bücher, Hauptbuch und Kontokorrent erfordert, d. h. unter Voraus-
und p 1 E 2
Debi- setzung des Debitors und Kreditors nach folgenden Grundsätzen:
tions- 1. Jeder, der etwas empfängt, muß dafür belastet oder debitiert
folge- werden; jeder, der etwas gibt, muß dafür erkannt oder
onden kreditiert werden;
2. es gibt keinen Debitor oder es steht ihm ein Kreditor gegen-
Verke über, deshalb sind beide zu jedem Buchungsposten notwendig.
15 Der Debitor steht im Posten voran, in zweiter Linie folgt
der Kreditor;
A 3. für jeden der einzelnen Geschiftszweige errichtet man ein
r Be-
besonderes Konto.