Full text: Betrieb von Fabriken

II. a) Kaufmännische Bureaus. 5. Buchhaltung. 87 
Journal. Wie aus vorstehender Erliuterung der Grundbiicher 
  
Sm hervorgeht, ist das Journal das ,Grund- und Sammelbuch für 
bw. die gesamte Buchhaltung“. Während im Kassabuch nur die 
hsol- Geschäftsvorfälle, welche Wechsel- und Kassabeträge angehen, der 
daß Zeitfolge nach kurz unter Angabe der Firmen, welche empfangen 
tend bzw. geben, unter Einsetzung der Gesamtwechsel bzw. Kassaposten 
{der eingetragen wurden, von dem schon erwähnten Gesichtspunkt aus- 
me gehend, daß das Kassabuch lediglich Rechenschaft über den Wechsel- 
ient und Kassabestand geben soll, werden im Journal sämtliche Geschäfts- 
ati on vorfälle der Zeitfolge nach gebucht, d.h. sämtliche ein- bzw. aus- 
nden gehende Rimessen, einerlei ob Wechsel oder bar, ob Effekten oder 
delt Giroüberweisung, Zinsen, Skonto oder Provisionen, und zwar auf 
noch Grund der mit den ein- bzw. ausgehenden Rimessen eın- bzw. aus- 
gehenden Begleitschreiben, auf die dann praktischerweise als Zeichen 
und der erfolgten Buchung im Journal das „Journal Fol...* gesetzt 
Veise un. beni 
= im Es sei hier nebenbei bemerkt: ebenso wie es Prinzip sein sollte, 
2 keine einen Buchungsposten betreffenden Briefe bzw. Briefkopien 
liber in der Registratur ablegen zu lassen, auf denen sich nicht der 
Then Stempel „Journal Fol...“ mit Nummer des Folio vom Buchhalter 
S ROS. eingesetzt befindet, als Zeichen dafür, dab die Buchung stattgefunden 
und hat, ebenso sollte es Prinzip bei jeder Kasse sein, keinen Posten zu 
ren vereinnahmen oder zu verausgaben, bevor derselbe nicht im Kassa- 
a ds buch gebucht und als Zeichen dafür auf dem Begleitschreiben bzw. 
unter Kassabeleg der Stempel „Kassa Fol. . e unter Beifügung des Kassabuch- 
en folio gesetzt worden ist; also als Prinzip: erst im Kassabuch buchen, 
+ Bot dann vereinnahmen bzw. verausgaben, erst im Journal buchen, dann 
angs- erst die die Buchhaltung betreffenden Korrespondenzen ablegen. 
Wie vorstehend ausgeführt, ist also das Journal das Grund- und 
Fak- Sammelbuch für die gesamte Buchhaltung, in dem sämtliche Geschäfts- 
vorfälle nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geordnet 
n für 5 
fren: eingetragen werden, und zwar so, wie es das Übertragen in die übrigen 
Bücher, Hauptbuch und Kontokorrent erfordert, d. h. unter Voraus- 
und p 1 E 2 
Debi- setzung des Debitors und Kreditors nach folgenden Grundsätzen: 
tions- 1. Jeder, der etwas empfängt, muß dafür belastet oder debitiert 
folge- werden; jeder, der etwas gibt, muß dafür erkannt oder 
onden kreditiert werden; 
2. es gibt keinen Debitor oder es steht ihm ein Kreditor gegen- 
Verke über, deshalb sind beide zu jedem Buchungsposten notwendig. 
15 Der Debitor steht im Posten voran, in zweiter Linie folgt 
der Kreditor; 
A 3. für jeden der einzelnen Geschiftszweige errichtet man ein 
r Be- 
besonderes Konto. 
 
	        
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