Full text: Betrieb von Fabriken

IL a) Kaufmännische Bureaus. 5. Buchhaltung. 95 
ronn soll bei Aufstellung der Inventur sich sicherlich niemand reicher ein- 
oder schätzen als er ist, doch hat bei Einsetzung der einzelnen Werte in 
gter die Inventur und bei Bestimmung der von den Anlagekonten ab- 
die zusetzenden Amortisationsquoten immerhin eine genaue  Berück- 
| sichtigung der einschlägigen Verhältnisse stattzufinden, und zwar mit 
vers Rücksicht darauf, daß im Falle eines Feuers bei der Versicherungs- 
nens gesellschaft eine Aufstellung der vom Feuer zerstórten Gegenstünde 
all- mit Wertangabe eingereicht werden mub. 
iden Es ist nun vielfach der Irrtum verbreitet, dab bei Brandschüden 
die Versicherungsgesellschaften ohne weiteres die in der Police ver- 
, in zeichneten Beträge auszahlen müssen; dies ist keineswegs der Fall, 
den vielmehr geben die in der Police verzeichneten Beträge nur die Höhe 
iehlt . des gesamten Versicherungsbetrages an, es ist jedoch durchaus falsch, 
buch zu glauben, daß diese ohne weiteres ausgezahlt werden. 
ition Die Versicherungsgesellschaften verlangen im Falle eines Brand- 
hlub schadens einen genauen Nachweis und detaillierte Aufstellung der zur 
enen Zeit des Brandes vorhandenen Werte. 
enen ' Als erster Nachweis gilt die Inventur einerseits sowie die durch 
Bild Kalkulation festgestellten Selbstkosten anderseits, soweit die in 
der Arbeit befindlichen Fabrikate in Frage kommen. 
. der Sind deshalb die in der Inventur angesetzten Werte zu niedrig 
der angesetzt, so kommen bei Regulierung des Brandschadens auch nur 
die niedrigen Inventurwerte in Betracht. 
delle Zeichnungen. Meist repräsentieren Zeichnungen bei Industrie- 
rige unternehmungen als wesentlichste Unterlage zur Fabrikation einen 
ver- hervorragenden Wert; es werden deshalb in den Konstruktionsbureaus 
LONS- besondere Zeichnungsnummern — ähnlich den Kommissionsnummern 
ions- für die F'abrikation — ausgegeben und die an den Zeichnungen auf- 
ellen gewendete Zeit der Ingenieure und Zeichner in speziell dazu ein- 
siehe gerichtete Register eingetragen, um auf diese Weise die Gestehungs- 
gut- kosten der Zeichnungen für die einzelnen Maschinen, Apparate usw, 
plus feststellen, solche dem Zeichnungskonto belasten und dem Salürkonto 
umen guischreiben zu kónnen. 
|, so Auch bei Inventuraufnahme der Zeichnungen empfiehlt sich der- 
ntur selbe Modus, wie unter Modellen bereits besprochen. Trotz der in 
ieren jedem technischen bzw. Betriebsbureau vorhandenen Ein- und Ausgangs- 
atur- bücher, aus denen der Bestand der Zeichnungen jederzeit festgestellt 
werden kann, und trotz des vorhandenen Zeichnungskonto sollte man 
1ches sich nicht damit begnügen, die Zeichnungen einfach laut Zeichnungs- 
mehr konto oder laut Bestand abzüglich der üblichen Abschreibungen in 
dell- die Inventur einzusetzen, vielmehr sollte man von Zeit zu Zeit, 
mmt. mindestens aber einmal im Jahre gelegentlich der Inventur den wahren 
inem Bestand der Zeichnungen mit den Zeichnungsbüchern im technischen 
I; es und Betriebsbureau vergleichen, um zu konstatieren, ob der buch- 
 
	        
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