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IL a) Kaufmünnische Bureaus. 5. Buchhaltung. 101
wieder eingehen läßt; dies sind im vorliegenden Falle: Versuchs-
konto, Kohlenkonto, Gas- und Wasserkonto, Steuernkonto, Lohnkonto,
Krankenkassenkonto, Invaliditäts- und Altersversicherungskonto, Porti-
und Telegrammkonto, Annoncenkonto, Provisionskonto, Tantieme- und
Gratifikationskonto, die man vor Bilanzabschluß wieder auf das all-
gemeine Unkostenkonto übergehen läßt; ganz besonders ist dies Ver-
fahren zweckmäßig bei Aktiengesellschaften, bei denen es nicht im
Interesse des Unternehmens liegen kann, dem allgemeinen Publikum
Einblick in die inneren Verwaltungsangelegenheiten zu geben.
Nunmehr geht man an die Aufstellung des Bilanzkontos; dem-
selben werden alle Bestände und Forderungen belastet, dagegen alle
Schulden und Verpflichtungen gutgeschrieben.
Alsdann wird das Gewinn- und Verlustkonto aufgestellt und
demselben alle Unkosten — auch Abschreibungen — belastet, da-
gegen alle Einnahmen gutgeschrieben; der sich hieraus ergebende
Saldo ist Gewinn bzw. Verlust.
Alle Buchungen, betreffend das Bilanz- bzw. Gewinn- und Verlust-
konto, werden durch das Journal vorgenommen.
Auf Grund der Inventur werden dann die Bücher ım neuen
Geschäftsjahr wieder eröffnet.
Während Formular 23 die Inventur einer Werkzeug-Maschinen-
fabrik gibt, stellt Formular 23a die Inventur einer Werkzeug-Maschinen-
handlung dar; beide Unternehmungen beschlossen, sich zu vereinigen
(fusionieren), und es zeigt Formular 29 die auf Grund der gesonderten
Inventuren, Formulare 23 und 23a, aufgestellte , Eroffnungsinventur
des fusionierten Unternehmens, wobei die beiden Inhaber der ehe-
maligen Privatunternehmungen in Übereinstimmung mit den von
selbigen inferierten Aktiven abzüglich Passiven die Aktien der neuen
Aktiengesellschaft zu par! übernommen haben.
Formular 30 endlich zeigt die Eróffnungsbilanz der neugegrün-
deten Aktiengesellschaft.
Bezüglieh der an den Inventarwerten eines industriellen Werkes
vorzunehmenden Abschreibungen bestehen sehr verschiedenartige Auf-
fassungen, sowohl hinsichtlich der Hohe, als auch bezüglich der Art,
in weleher dieselben vorzunehmen sind.
Zumal bei Aktienunternehmungen ist man allseitig bestrebt, einen
möglichst hohen Geschiftsgewinn auszuweisen, doch wird ein vor-
sichtiger und sorgsamer Geschäftsmann dabei die innere Stärkung
und gute Fundierung des Unternehmens nicht aus dem Auge ver-
lieren; dies erfordert vor allem, daß man die Abschreibungen an
den einzelnen Werten der gesamten industriellen Anlage in der-
artiger Hôhe vornimmt, daB die Anschaffungswerte in einer deren
Lebensdauer keinesfalls überschreitenden Zeitdauer abgeschrieben
werden.