Full text: Betrieb von Fabriken

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II. a) Kaufmännische Bureaus. 6. Kalkulation. 107 
Es ist vielfach darüber diskutiert worden, ob die Zuschläge auf 
die Wertsumme der bei Ausführung der Aufträge verwendeten Materialien, 
oder auf die dabei gezahlten Löhne, oder etwa auf Material und Löhne 
berechnet werden sollen. 
Wenn man die Möglichkeit in Betracht zieht, daß ein Auftrag 
in einem Falle aus billigem Material, im anderen Falle aus sehr 
teurem Material angefertigt wird, daß aber, einerlei ob billiges oder 
teures Material in Frage kommt, die für Ausführung der Arbeit zu 
zahlenden Löhne in beiden Fällen ziemlich die gleichen bleiben, einerlei 
ob billiges Gußeisen oder teurer Rotguß bei Ausführung der Arbeit 
Verwendung gefunden hat, so ergibt sich ganz von selbst, daß die 
bei Ausführung der Aufträge gezahlten Löhne, d.h. die gezahlten 
„produktiven Löhne“ den einzig richtigen und zuverlässigen Anhalt 
für die Bemessung der Zuschläge bieten. 
Die richtige Bemessung der Zuschläge ist ausschlaggebend für 
die Richtigkeit der Kalkulation; zu hoch bemessene Zuschläge lassen 
die Selbstkosten in der Kalkulation zu hoch erscheinen, während zu 
niedrig bemessene Zuschläge in der Kalkulation den erforderlichen 
Anteil an den auf der gesamten Fabrikation ruhenden Unkosten nicht 
decken, somit die Selbstkosten in der Kalkulation zu niedrig er- 
scheinen. lassen. 
Zur richtigen Bestimmung der Zuschläge müssen zunächst die 
auf der Fabrikation ruhenden Unkosten festgestellt werden; dabei ist 
zu unterscheiden zwischen: 
1. allgemeinen Unkosten, 
2. Betriebsunkosten, 
3. konstanten Unkosten. 
Unter allgemeinen Unkosten sind diejenigen Unkosten zu 
verstehen, welche durch Verbrauch von Betriebsmaterial, Schmieröl, 
Putzwolle, Riemen, Werkzeugstahl, Feilen, Hämmern usw. sowie durch 
Reparaturen. an Werkzeugmaschinen, Einrichtungen usw. entstehen, 
Unkosten, die mit der größeren oder geringeren Beschäftigung eines 
Werkes in Wechselbeziehung stehen, d. h. größer oder geringer sein 
werden, je nachdem das in Frage kommende Werk mehr oder weniger 
stark beschäftigt war. Zwecks möglichst einfacher Bestimmung dieser 
„allgemeinen Unkosten“ wurden die feststehenden Kommissions- 
nummern gemáb Formular 1 eingerichtet; es ist zur Feststellung der 
allgemeinen Unkosten deshalb nur nötig, die für dieselben speziell 
vorgesehenen feststehenden Kommissionsnummern (siehe Formular 1) 
zusammenzustellen. 
Unter Betriebsunkosten sind diejenigen Unkosten zu verstehen, 
welche während des Jahres für Reparaturen an Betriebsmaschinen und 
Gebäuden, für Kohlen, Gas und Wasser, für unproduktive Löhne, als 
Heizerlöhne, Magazinarbeiterlöhne, Platzarbeiterlöhne, Portierlöhne, 
 
	        
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