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108 À. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
für Invaliditàáts- und Altersversicherung, für Krankenkasse, für Feuer-
und Unfallversicherung, für Steuern, Reklame, Provisionen, für Porti
und Telegramme aufgewendet werden mußten; Unkosten, die im
großen und ganzen sich ziemlich gleich bleiben, einerlei ob das Werk
in größerem oder geringerem Umfange beschäftigt war.
Unter konstanten Unkosten sind diejenigen Unkosten zu ver-
stehen, welche im Laufe des Jahres für Personal- und Meistergehälter,
für Kapital- und Hypothekenzinsen, für Tantiemen und Gratifikationen
sowie für Patente und Abschreibungen aufgewendet werden müssen,
Unkosten, die sich im großen und ganzen gleich bleiben, ungeachtet,
ob das Werk mehr oder weniger beschäftigt war.
Zur leichten Feststellung der Betriebsunkosten sowie der kon-
stanten Unkosten wurden einerseits feststehende Kommissions-
nummern eingerichtet — soweit die unter ersteren erwähnten Re-
paraturen an Betriebsmaschinen und Gebäuden hier in Betracht
kommen —-, anderseits unter Buchhaltung empfohlen, das Allgemeine
Unkostenkonto entsprechend zu zergledern, wie dies im Abschnitt 5
unter „Buchhaltung“ eingehend besprochen wurde.
Vorausgesetzt, daß man bei Aufstellung der Lohnlisten gemäß
Formular 22 die „Produktiven Löhne“ von den „Unproduktiven
Löhnen“ getrennt hat, was leicht bewerkstelligt werden kann, ist
man alsdann gemäß der vorbesprochenen Organisation leicht in der
Lage, das Zusammenstellunsstormulär 34 über „Allgemeine Unkosten“,
» Betriebsunkosten“ und „Konstante Unkosten“ zwecks Bestimmung
der Zuschläge auszufüllen, und es erübrigt dann nur noch, die
Gesamtsumme der Allgemeinen Betriebs- und Konstantenunkosten auf
die für jede einzelne Arbeitergattung im Laufe des Jahres gezahlten
Gesamtlóhne prozentual zu verteilen, dergestalt, daB die so festgestellte
Summe aller Zuschlagsquoten die Gesamtsumme der Allgemeinen
Betriebs- und Konstantenunkosten ausmacht; mit anderen “Wor rten:
„daß durch die Zuschläge auf sämtliche Lohnposten — wobei selbst-
verständlich nur produktive Löhne in Betracht kommen — die ge-
samten Unkosten gedeckt werden.“
Es ist zweckmäßig, die unproduktiven Löhne für Platz- und
Hilfsarbeiter, die gewöhnlich unter dem Platzmeister stehen, und die
alle Hilfeleistungen beim Anfahren der eingehenden Meterinlien bis
zur Überlieferung an die Magazinarbeiter, sowie bei Absendung der
zur Ablieferung fertigen Kommissionen von Abnahme in der Spedition
bis zur Ablieferung auf der Bahn, für sich pro Jahr festzustellen,
ebenso das Gesamtgewicht aller im Laufe des Jahres zum Versand
gelangten Kommissionen, und so zu ermitteln, welcher Betrag pro
1000 Kilo auf das fertige Gewicht der zum Versand kommen-
den Kommissionen zu rechnen ist, um so diese unproduktiven
Hilfsarbeiterlóhne in den Selbstkostenaufstellungen zu decken.