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IL b) Technische Bureaus. 2. Zeichnungsverwaltung. 139
2. Zeichnungsverwaltung.
Die Ordnung bzw. Verwaltung des Zeichnungsmateriales im Kon-
struktionsbureau erfordert nicht minder Organisation und System wie
die Behandlung bzw. Verwaltung des zur Fabrikation erforderlichen
Rohmateriales im Magazin.
Wenn man in Erwägung zieht, daß das im Konstruktionsbureau
eines Werkes befindliche Material an Konstruktionszeichnungen nichts
weiter als, in schlichten Worten ausgedrückt, die für jeden Fachmann
ohne weiteres verständliche vollständige Grundlage zur Fabrikation
bedeutet, welche in den meisten Fällen das Produkt jahrelanger, müh-
samer Arbeiten sowie zahlreicher Versuche und dabei gesammelter
Erfahrungen darstellt, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die Ver-
waltung der Konstruktionszeichnungen in einem industriellen Werk
identisch ist mit einem Vertrauensposten allerersten Ranges.
Das Ordnen der Konstruktionszeichnungen geschieht am zweck-
mäßigsten in der Weise, daß die zu einer Maschine bzw. zu einer
Maschinentype resp. zu einem Apparat gehorigen Einzelzeiehnungen
nebst Zusammenstellungszeichnung, nach Registernummern geordnet,
in einer Mappe geordnet, aufbewahrt und von einem hierfür speziell
bestimmten älteren Beamten des Konstruktionsbureaus unter Verschluß
gehalten werden.
Es sollte unbedingt zur Aufrechterhaltung der Ordnung und
Übersicht an dem Prinzip festgehalten werden, daß Konstruktions-
zeichnungen aus dem Archiv von dem die Verwaltung besorgenden
Beamten an Herren des Konstruktionsbureaus usw. nur gegen Quittung
ausgegeben werden (siehe auch Zeichnungskarten- Kontrolle sub c,
Kapitel 3: „Kartensystem“); unbedingt notwendig ist auch die täglich
nach. Schluß der Bureaustunden interimistisch erfolgende Rücklieferung
der ausgegebenen Zeichnungen an das Zeichnungsarchiv, damit vom
Abend des einen Tages bis zum Morgen des nächstfolgenden Arbeits-
tages keinerlei Zeichnungsmaterial aus dem Archiv fehlt.
Es versteht sich von selbst, daB das Zeichnungsarchiv in feuer-
sicherem Gewölbe angelegt sein mull; jede Zeichnungsmappe soll
zweckmäBigerweise auf dem Umschlag ein vollständiges und über-
sichtlich angelegtes Verzeichnis derjenigen Zeichenblátter mit Hegister-
nummern usw. haben, welche sich in der Mappe befinden, so dab
man, ohne die Mappe zu öffnen, mit einem Blick auf das auf der
Außenseite der Mappe befindliche Verzeichnis feststellen kann, ob das
etwa gesuchte bzw. gewünschte Blatt im derselben enthalten ist.
Die gleichen Zeichnungsverzeichnisse unter Aufführung eines
jeden einzelnen Blattes sollten, nach Maschinen, Maschinentypen bzw.
Apparaten geordnet, in ein Zeichnungs-Archivregister eingetragen,
und, ebenso wie die auf den Archivmappen befindlichen Verzeichnisse,