Full text: Betrieb von Fabriken

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IL b) Technische Bureaus. 2. Zeichnungsverwaltung. 139 
2. Zeichnungsverwaltung. 
Die Ordnung bzw. Verwaltung des Zeichnungsmateriales im Kon- 
struktionsbureau erfordert nicht minder Organisation und System wie 
die Behandlung bzw. Verwaltung des zur Fabrikation erforderlichen 
Rohmateriales im Magazin. 
Wenn man in Erwägung zieht, daß das im Konstruktionsbureau 
eines Werkes befindliche Material an Konstruktionszeichnungen nichts 
weiter als, in schlichten Worten ausgedrückt, die für jeden Fachmann 
ohne weiteres verständliche vollständige Grundlage zur Fabrikation 
bedeutet, welche in den meisten Fällen das Produkt jahrelanger, müh- 
samer Arbeiten sowie zahlreicher Versuche und dabei gesammelter 
Erfahrungen darstellt, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die Ver- 
waltung der Konstruktionszeichnungen in einem industriellen Werk 
identisch ist mit einem Vertrauensposten allerersten Ranges. 
Das Ordnen der Konstruktionszeichnungen geschieht am zweck- 
mäßigsten in der Weise, daß die zu einer Maschine bzw. zu einer 
Maschinentype resp. zu einem Apparat gehorigen Einzelzeiehnungen 
nebst Zusammenstellungszeichnung, nach Registernummern geordnet, 
in einer Mappe geordnet, aufbewahrt und von einem hierfür speziell 
bestimmten älteren Beamten des Konstruktionsbureaus unter Verschluß 
gehalten werden. 
Es sollte unbedingt zur Aufrechterhaltung der Ordnung und 
Übersicht an dem Prinzip festgehalten werden, daß Konstruktions- 
zeichnungen aus dem Archiv von dem die Verwaltung besorgenden 
Beamten an Herren des Konstruktionsbureaus usw. nur gegen Quittung 
ausgegeben werden (siehe auch Zeichnungskarten- Kontrolle sub c, 
Kapitel 3: „Kartensystem“); unbedingt notwendig ist auch die täglich 
nach. Schluß der Bureaustunden interimistisch erfolgende Rücklieferung 
der ausgegebenen Zeichnungen an das Zeichnungsarchiv, damit vom 
Abend des einen Tages bis zum Morgen des nächstfolgenden Arbeits- 
tages keinerlei Zeichnungsmaterial aus dem Archiv fehlt. 
Es versteht sich von selbst, daB das Zeichnungsarchiv in feuer- 
sicherem Gewölbe angelegt sein mull; jede Zeichnungsmappe soll 
zweckmäBigerweise auf dem Umschlag ein vollständiges und über- 
sichtlich angelegtes Verzeichnis derjenigen Zeichenblátter mit Hegister- 
nummern usw. haben, welche sich in der Mappe befinden, so dab 
man, ohne die Mappe zu öffnen, mit einem Blick auf das auf der 
Außenseite der Mappe befindliche Verzeichnis feststellen kann, ob das 
etwa gesuchte bzw. gewünschte Blatt im derselben enthalten ist. 
Die gleichen Zeichnungsverzeichnisse unter Aufführung eines 
jeden einzelnen Blattes sollten, nach Maschinen, Maschinentypen bzw. 
Apparaten geordnet, in ein Zeichnungs-Archivregister eingetragen, 
und, ebenso wie die auf den Archivmappen befindlichen Verzeichnisse, 
 
	        
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