Full text: Betrieb von Fabriken

IL c) Betriebsbureaus, 1. Zentralbetriebsbureau. 145 
dieselben gutgeheiben und sein Einverstándnis durch Unterschrift auf 
Formular 44 gegeben hat, an das kaufmännische Bureau, Abteilung 
„Korrespondenz“, gegeben, wo dieselben unter Benutzung aller dem 
modernen Kaufmann zu Gebote stehenden Hilfsmittel in kürzester 
Zeit und in korrektester Weise erledigt werden. 
Die in Abschrift oder auszugsweise vom kaufmännischen Bureau 
erhaltenen Korrespondenzen nebst Preßkopie der dem kaufmännischen 
Bureau auf Formular 44 entworfenen Antwort verbleiben im tech- 
nischen Bureau und werden daselbst registriert, 
Die mit Formular 44 gegebenen Direktiven für die Erledigung 
der technischen Korrespondenzen bleiben in den Akten des kauf- 
männischen Korrespondenzbureaus, während das Konstruktionsbureau 
sich von Formular 44 vor Weitergabe eine Preßkopie behält. 
Auf Grund solcher Organisation ist dem Konstrukteur, ohne den- 
selben über das unbedingt erforderliche Maß hinaus mit schriftlichen 
Arbeiten in Zusammenhang mit der Korrespondenz zu belasten, Ge- 
legenheit gegeben, den Austausch aller Ansichten und Erfahrungen 
bezüglich des Fabrikates und dessen Verhalten in der Praxis zu ver- 
folgen und beim Austausch diesbezüglicher Meinungen sich mit zu 
beteiligen, was für die weitere Ausbildung der Ingenieure im all- 
gemeinen sowie für die gedeihliche Fortentwickelung des Werkes im 
besonderen von weittragendster Bedeutung ist, die niemals genügend 
gewürdigt werden kann. 
c) Betriebsbureaus. 
1. Zentralbetriebsbureau. 
Die Größe und die Organisation des Zentralbetriebsbureaus wird 
naturgemäß im Verhältnis stehen zur Größe und Ausdehnung des in 
Frage kommenden Werkes, sowie im Verhältnis zur Anzahl der in 
demselben. beschäftigten Arbeiter. 
Die Leitung des Zentralbetriebsbureaus liegt in den Händen des 
Betriebsingenieurs, der seinerseits in einem richtig und verständig 
organisierten Betrieb dem Chef des Konstruktionsbureaus unterstellt ist. 
Dem Betriebsingenieur werden mit Rücksicht auf die Ausdehnung 
des in Frage kommenden Werkes je nach Bedarf ein oder zwei 
Assistenten. bzw. deren mehrere beigegeben. 
Die Abhängigkeit des Betriebsbureaus vom Konstruktionsbureau 
ist schon. deshalb außerordentlich zweckmäßig, weıl ohne solche eine 
Einheitlichkeit in der Fabrikation kaum denkbar ist. 
Ein vollständiges Hand in Hand Arbeiten zwischen Konstruktions- 
bureau und Betriebsbureau ist zur gedeihlichen Entwickelung eines 
Fabrikunternehmens eine unbedingte Notwendigkeit, denn nichts wirkt 
nachteiliger auf die Prosperität eines Fabrikbetriebes als Rivalität 
Der Fabrikbetrieb. 10 
 
	        
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