IL c) Betriebsbureaus, 1. Zentralbetriebsbureau. 145
dieselben gutgeheiben und sein Einverstándnis durch Unterschrift auf
Formular 44 gegeben hat, an das kaufmännische Bureau, Abteilung
„Korrespondenz“, gegeben, wo dieselben unter Benutzung aller dem
modernen Kaufmann zu Gebote stehenden Hilfsmittel in kürzester
Zeit und in korrektester Weise erledigt werden.
Die in Abschrift oder auszugsweise vom kaufmännischen Bureau
erhaltenen Korrespondenzen nebst Preßkopie der dem kaufmännischen
Bureau auf Formular 44 entworfenen Antwort verbleiben im tech-
nischen Bureau und werden daselbst registriert,
Die mit Formular 44 gegebenen Direktiven für die Erledigung
der technischen Korrespondenzen bleiben in den Akten des kauf-
männischen Korrespondenzbureaus, während das Konstruktionsbureau
sich von Formular 44 vor Weitergabe eine Preßkopie behält.
Auf Grund solcher Organisation ist dem Konstrukteur, ohne den-
selben über das unbedingt erforderliche Maß hinaus mit schriftlichen
Arbeiten in Zusammenhang mit der Korrespondenz zu belasten, Ge-
legenheit gegeben, den Austausch aller Ansichten und Erfahrungen
bezüglich des Fabrikates und dessen Verhalten in der Praxis zu ver-
folgen und beim Austausch diesbezüglicher Meinungen sich mit zu
beteiligen, was für die weitere Ausbildung der Ingenieure im all-
gemeinen sowie für die gedeihliche Fortentwickelung des Werkes im
besonderen von weittragendster Bedeutung ist, die niemals genügend
gewürdigt werden kann.
c) Betriebsbureaus.
1. Zentralbetriebsbureau.
Die Größe und die Organisation des Zentralbetriebsbureaus wird
naturgemäß im Verhältnis stehen zur Größe und Ausdehnung des in
Frage kommenden Werkes, sowie im Verhältnis zur Anzahl der in
demselben. beschäftigten Arbeiter.
Die Leitung des Zentralbetriebsbureaus liegt in den Händen des
Betriebsingenieurs, der seinerseits in einem richtig und verständig
organisierten Betrieb dem Chef des Konstruktionsbureaus unterstellt ist.
Dem Betriebsingenieur werden mit Rücksicht auf die Ausdehnung
des in Frage kommenden Werkes je nach Bedarf ein oder zwei
Assistenten. bzw. deren mehrere beigegeben.
Die Abhängigkeit des Betriebsbureaus vom Konstruktionsbureau
ist schon. deshalb außerordentlich zweckmäßig, weıl ohne solche eine
Einheitlichkeit in der Fabrikation kaum denkbar ist.
Ein vollständiges Hand in Hand Arbeiten zwischen Konstruktions-
bureau und Betriebsbureau ist zur gedeihlichen Entwickelung eines
Fabrikunternehmens eine unbedingte Notwendigkeit, denn nichts wirkt
nachteiliger auf die Prosperität eines Fabrikbetriebes als Rivalität
Der Fabrikbetrieb. 10