146 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes,
und daraus sich ergebende Meinungsverschiedenheiten. Jede Reiberei
zwischen Konstruktionsbureau und Betriebsbureau, jede Unzuträglich-
keit zwischen Meister und Arbeiter ist gleichbedeutend mit einer
Beeinträchtigung des Gewinnes.
In jedem geordneten Betriebe muß es Prinzip sein und unter
allen Umständen daran festgehalten werden, daß keine Arbeit in
Angriff genommen werden darf, ohne daß der Arbeiter die dafür
erforderliche Kommissionsnummer, die zur Ausführung der Arbeit
notwendige Zeichnung, sowie die ev. dazugehörige Stückliste erhalten
hat. Zentralpunkt hierfür ist das Zentralbetriebsbureau.
Hier liegt das Betriebs-Kommissionsbuch auf, welches, wie
unter al „Behandlung eingehender Bestellungen“ besprochen, vom
Kommissionsbuchführer des kaufmännischen Bureaus an das Zentral-
betriebsbureau abgeliefert wird; im Anschluß an das Betriebs-
Kommissionsbuch und auf Grund der vom Kommissionsbuchführer
des Kaufmännischen Bureaus dem Betriebsbureau gelieferten „Kom-
missionszettel“, Formular 4 bzw. 4a, weıden vom Schreiber des
Zentralbetriebsbureaus die Kommissionsbücher für die einzelnen Werk-
stätten, Dreherei, Schlosserei, Schreinerei, Schmiede usw. geführt und
den Meistern der einzelnen Werkstätten zugestellt. Zu diesem Zwecke
haben die Meister täglich nach Arbeitsschluß ihre Kommissionsbücher
im Zentralbetriebsbureau einzuliefern, um sie am nächsten Morgen
wieder vervollständigt zurückzuerhalten.
Im Zentralbetriebsbureau liegt auch die Haupt-Stückliste aus, die,
solange sich die darin verzeichneten Gegenstände in der Fabrikation
befinden, niemals aus dem Zentralbetriebsbureau entfernt werden sollte;
gleichzeitig mit der Haupt- oder Original-Stückliste erhält das Zentral-
betriebsbureau vom Kommissionsbuchführer des kaufmännischen
Bureaus noch diverse Duplikate (Kopien bzw. Durchschläge, wenn mit
Schreibmaschine geschrieben) der Stückliste, von denen das Zentral-
betriebsbureau sofort ein Duplikatexemplar an das Magazinbureau
und ein zweites Exemplar sofort an das Speditionsbureau gelangen
Jäßt, erstere als Unterlage für die zur Ausführung der in Frage
kommenden Aufträge etwa erforderliche Materialbeschaffung, letztere
als Unterlage für den Versand und alle im Zusammenhang damit zu
treffenden Dispositionen.
Zur Weitergabe an die Werkstätten als Unterlage für die von
denselben auszuführenden Arbeiten sollte niemals die im Zentral-
betriebsbureau befindliche Haupt- bzw. Original-Stückliste, sondern
immer nur Duplikat-Stücklisten vom Zentralbetriebsbureau verwendet
werden; nach Beendigung jeder Arbeit ist der Arbeiter verpflichtet,
die dabei verwendete Stückliste wieder in seiner Meisterstube ab-
zuliefern, von wo. dieselbe wieder in das Zentralbetriebsbureau ab-
geliefert wird.