Full text: Betrieb von Fabriken

146 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes, 
und daraus sich ergebende Meinungsverschiedenheiten. Jede Reiberei 
zwischen Konstruktionsbureau und Betriebsbureau, jede Unzuträglich- 
keit zwischen Meister und Arbeiter ist gleichbedeutend mit einer 
Beeinträchtigung des Gewinnes. 
In jedem geordneten Betriebe muß es Prinzip sein und unter 
allen Umständen daran festgehalten werden, daß keine Arbeit in 
Angriff genommen werden darf, ohne daß der Arbeiter die dafür 
erforderliche Kommissionsnummer, die zur Ausführung der Arbeit 
notwendige Zeichnung, sowie die ev. dazugehörige Stückliste erhalten 
hat. Zentralpunkt hierfür ist das Zentralbetriebsbureau. 
Hier liegt das Betriebs-Kommissionsbuch auf, welches, wie 
unter al „Behandlung eingehender Bestellungen“ besprochen, vom 
Kommissionsbuchführer des kaufmännischen Bureaus an das Zentral- 
betriebsbureau abgeliefert wird; im Anschluß an das Betriebs- 
Kommissionsbuch und auf Grund der vom Kommissionsbuchführer 
des Kaufmännischen Bureaus dem Betriebsbureau gelieferten „Kom- 
missionszettel“, Formular 4 bzw. 4a, weıden vom Schreiber des 
Zentralbetriebsbureaus die Kommissionsbücher für die einzelnen Werk- 
stätten, Dreherei, Schlosserei, Schreinerei, Schmiede usw. geführt und 
den Meistern der einzelnen Werkstätten zugestellt. Zu diesem Zwecke 
haben die Meister täglich nach Arbeitsschluß ihre Kommissionsbücher 
im Zentralbetriebsbureau einzuliefern, um sie am nächsten Morgen 
wieder vervollständigt zurückzuerhalten. 
Im Zentralbetriebsbureau liegt auch die Haupt-Stückliste aus, die, 
solange sich die darin verzeichneten Gegenstände in der Fabrikation 
befinden, niemals aus dem Zentralbetriebsbureau entfernt werden sollte; 
gleichzeitig mit der Haupt- oder Original-Stückliste erhält das Zentral- 
betriebsbureau vom Kommissionsbuchführer des kaufmännischen 
Bureaus noch diverse Duplikate (Kopien bzw. Durchschläge, wenn mit 
Schreibmaschine geschrieben) der Stückliste, von denen das Zentral- 
betriebsbureau sofort ein Duplikatexemplar an das Magazinbureau 
und ein zweites Exemplar sofort an das Speditionsbureau gelangen 
Jäßt, erstere als Unterlage für die zur Ausführung der in Frage 
kommenden Aufträge etwa erforderliche Materialbeschaffung, letztere 
als Unterlage für den Versand und alle im Zusammenhang damit zu 
treffenden Dispositionen. 
Zur Weitergabe an die Werkstätten als Unterlage für die von 
denselben auszuführenden Arbeiten sollte niemals die im Zentral- 
betriebsbureau befindliche Haupt- bzw. Original-Stückliste, sondern 
immer nur Duplikat-Stücklisten vom Zentralbetriebsbureau verwendet 
werden; nach Beendigung jeder Arbeit ist der Arbeiter verpflichtet, 
die dabei verwendete Stückliste wieder in seiner Meisterstube ab- 
zuliefern, von wo. dieselbe wieder in das Zentralbetriebsbureau ab- 
geliefert wird. 
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
	        
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