IT. c) Betriebsbureaus. 1. Zentralbetriebsbureau. 147
el Ebenso wie sämtliche Stücklisten befinden sich auch sämtliche
h- | Werkstattzeichnungen im Zentralbetriebsbureau, wo dieselben nach
er Nummern bzw.Serien geordnet aufbewahrt und an die verschiedenen
Werkstätten gegen die vom Meister ausgestellten schriftlichen An-
er weisungen bzw. gegen Marken ausgegeben werden; am zweckmäßigsten
in | ist es, wenn das Zentralbetriebsbureau Werkstattzeichnungen nur auf
ür Grund schriftlicher Anweisungen der Meister ausgibt, da dann miß-
jit bräuchliche Abforderung von Werkstattzeichnungen im Zentralbetriebs-
en | bureau so gut wie ausgeschlossen ist, nicht aber, wenn jeder Arbeiter
gegen Abgabe seiner Marke jedwede Werkstattzeichnung im Zentral-
betriebsbureau zu fordern in der Lage ist; ohne schriftliche Anweisung
des Meisters sollten keinerlei Werkstattzeichnungen im Zentralbetriebs-
al bureau verabfolgt werden; solange die Zeichnungsanweisung eines
|
)8- Meisters sich im Betriebsbureau befindet, bleibt derselbe auch für die
'er Riicklieferung der fraglichen Werkstattzeichnung verantwortlich; dies
m- ist von größter Wichtigkeit, da bei solcher Organisation die Meister
es dafür besorgt sein werden, daß die Arbeiter nach beendeter Arbeit
k- | die dabei verwendeten Werkstattzeichnungen wieder in den Meister-
nd | stuben abliefern, von wo dieselben wieder in das Zentralbetriebsbureau
|
ke zurückgeliefert und gegen die Zeichnungsanweisungen der betreffenden
er Meister ausgetauscht werden.
en | Im Zentralbetriebsbureau wird ein Werkstattzeichnungs-Inventar-
buch (bzw. Kartenregister, siehe unter c 3, » Kartensystem“) geführt,
ie, in das sämtliche Werkstattzeichnungen, nachdem dieselben mit Betriebs-
on Inventarnummern (ev. auch mit Betriebs-Seriennummern) versehen
le; | sind, eingetragen werden; desgleichen werden auch sämtliche im Be-
al. trieb vorhandenen Werkzeugmaschinen bzw Apparate usw., nachdem
du dieselben mit Inventarnummern versehen worden sind, in ein im
ait Zentralbetriebsbureau geführtes Werkzeugmaschinen- und Apparate-
al. Inventarbuch eingetragen; Werkstattzeichnungs-Inventarbuch sowie
au Werkzeugmaschinen- und Apparate-Inventarbuch müssen stets auf
en dem laufenden gehalten und im Zentralbetriebsbureau feuerfest auf-
Ge bewahrt werden. (Siehe Formnlar 26.)
ste Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, daß die Inventar-
Zu nummern der Werkzeugmaschinen und Apparate usw. mit den für
Reparaturen an denselben bestimmten „feststehenden Kommissions-
an nummern^ (siehe Formular 1 L) übereinstimmen, wie unter a. 1
al. bereits besprochen.
ru Das Zentralbetriebsbureau ist als das Bindeglied zwischen Kon-
let s.ruktionsbureau bzw. kaufmünnischem Bureau einerseits und den
et, diversen Werkstütten anderseits zu betrachten und es sollte, wo
Jb immer nur moglich, an dem Prinzip festgehalten werden, allen Ver-
Je kehr zwischen den Verwaltungsbureaus und den Werkstätten einzig
und allein durch das Zentralbetriebsbureau gehen zu lassen, dagegen
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