Full text: Betrieb von Fabriken

  
  
168 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes. 
um sie dann in das betreffende Fach des Kastens am Eingangstor zu 
stecken, wo sie bis zum Wiederbeginn der Arbeit verbleibt. 
Sehr zweckmäßig ist es, den einen Kasten Fig. 2 am Portier- 
eingang und den korrespondierenden zweiten Kasten Fig. 3 in der 
Werkstatt anzubringen. Hat der Arbeiter seine Karte aus dem Kasten 
Fig. 2 genommen und im „Rochester“ abgestempelt, dann hat er auf 
dem Wege bis zum zweiten in der Werkstatt befindlichen Kasten, bzw. 
bis zum Einstecken seiner Karte in das betreffende Fach desselben 
genügend Zeit und Gelegenheit zu prüfen, ob der ,, Rochester“ die Zeit 
seines Kommens richtig auf der Karte abgestempelt hat. 
Sehr zweckmäßig ist es, die Karten, mit vollständiger Abrechnung 
versehen, einen Tag vor dem Lohnzahltag den Arbeitern auszuhändigen, 
damit M sehen die Richtigkeit der Abrechnung prüfen können. Nach 
Richtigbefund kann der Arbeiter am Lohnzahltag gegen Rückgabe der 
quittierten Karte seinen Lohn erheben. 
Verläßt ein Arbeiter während der Arbeitszeit das Werk, so meldet 
er sich mit seiner Karte beim Portier, der den Hebel des „Rochester“ 
Fig. 1 A auf „Abwesend“ — “ — „Geht“ einstellt und sie bis zur Rückkehr 
des Ar beiters an sich nimmt; kommt der Arbeiter wieder zurück, dann 
hat derselbe sich wieder beim Portier zu melden, der dann den Het 
des , Rochester Fig. 1 A auf ,, Abwesend^ — „Kommt“ einstellt und 
in Gegenwart des Arbeiters die Zeit der Wiederaufnahme der Arbeit 
auf der Karte abdruckt. 
Sehr zweckmäßig‘ ist es, auch sämtliche Beamte mit weißen 
Zeitkarten auszustatten und so auch das Kommen und Gehen des 
Beamtenpersonals der Kontrolle des Rochesterapparates zu unterwerfen. 
Benötigt ein Meister oder Obermonteur irgendwelche Arbeiter 
oder Hilfsarbeiter, so haben dieselben ihren Bedarf dem Portier an- 
zuzeigen, welcher, sofern sich Beschäftigungsuchende bei ihm melden, 
solche den betreifenden Meistern oder Obermonteuren zuführen Jäßt. 
5. Arbeitereinstellung, Arbeitsordnung und Arbeiterausschuß, 
Die Aufnahme eines Arbeiters oder Hilfsarbeiters findet nur durch 
den. Meister bzw. den nächsten Vorgesetzten statt, ebenso wie auch 
die Kündigung bzw. Entlassung von Arbeitern nur durch den Meister, 
in sehr seltenen Fällen durch den Betriebschef erfolgt. An diesem 
Prinzip sollte schon um deswillen festgehalten werden, damit auf diese 
Weise der direkte Vorgesetzte dem Arbeiter gegenüber die unbedingt 
erforderliche Autorität gewinnt. 
Angenommen der Schlossermeister Kunz hat Bedarf an Schlossern 
beim Portier angemeldet; der Portier führt dem Schlossermeister Kunz 
einen Schlosser Friedrich Sommer zu, der nach Arbeit gefragt hat. 
Da Sommer den Anforderungen zu entsprechen scheint, erhält derselbe 
vom Schlossermeister Kunz einen „Aufnahme- Interimsschein“ , gemäß
	        
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