Full text: Betrieb von Fabriken

IL. c) Betriebsbureaus. 5. Arbeitereinstell., Arbeitsordn. u. Arbeiterausschuß. 171 
deren Anstellung zumeist nur ihre technischen Fähigkeiten maßgebend 
waren, bringt unzweifelhaft große Gefahr zu sittlichem Niedergang 
mit sich; es sollten deshalb die Anstellungsverträge allen Vorgesetzten 
in einer Fabrik, Kaufleuten, Ingenieuren, Meistern, Vorarbeitern usw. 
usw. die Pflicht auferlegen, den Untergebenen in der Erfüllung 
ihrer sittlichen und religiösen Pflichten mit gutem Beispiel 
voranzugehen und fórdernd auf'den sittlichen Geist in der 
Fabrik einzuwirken. 
Formular 66 gibt eine Arbeitsordnung, wie solehe sich in der 
Praxis bestens bewührt hat, weil aus der Praxis hervorgegangen und 
alle denkbar vorkommenden Fälle von einiger Wichtigkeit für Arbeit- 
geber wie für Arbeitnehmer vorgesehen sind. 
Die in der Arbeitsordnung Formular 66 in $ 6 festgesetzte 
Arbeitszeit setzt solche auf zehn Stunden pro Tag fest. Wenn auch 
die von der organisierten Arbeiterschaft geforderte achtstündige 
Arbeitszeit pro normaler Arbeitstag eine gewiß etwas zu weit gehende 
Forderung sein dürfte, durch welche die Leistungsfähigkeit unserer 
Industrie gegenüber unserer ausländischen Konkurrenz wohl unzweifel- 
haft nachteilig beeinflußt werden würde, so dürfte hier vielleicht der 
goldene Mittelweg einzuschlagen, d. h. der Normalarbeitstag ganz gut 
auf neun Stunden Arbeitszeit festzusetzen sein. Es würden dadurch die 
Betriebskosten, sowie auch diejenigen für Beleuchtung, Heizung usw., 
d. h. die allgemeinen Unkosten, die immerhin ins Gewicht fallen, 
nicht unwesentlich reduziert werden können; dem Bureaupersonal hat 
man schon längst eine achtstündige Arbeitszeit ohne Gehaltsreduktion 
in zahlreichen Fällen bewilligt, da man die Erfahrung gemacht hat, 
daß die Arbeitsleistung während achtstündiger Arbeitszeit derjenigen 
einer längeren Arbeitszeit nicht nachsteht. Das gleiche dürfte auch 
für Hand- und Maschinenarbeit der Fall sein, ist doch in zahlreichen 
Fällen bereits erwiesen, daß bei verkürzter Arbeitszeit die für Akkord- 
arbeit zu zahlenden Löhne nicht geringer, sondern höher geworden 
sind, sicherlich der beste Beweis dafür, daß die für geringere Zeitdauer 
in Anspruch genommene Aufmerksamkeit und Handfertigkeit bei redu- 
zierter Arbeitszeit mehr leistet, als dies vorher bei längerer Arbeits- 
zeit der Fall war. 
Grundfalsch würe es allerdings, bei Reduktion der Arbeitszeit 
sich lediglich von dem Gedanken leiten zu lassen, auf diese Weise 
die Arbeitslosigkeit mindern zu wollen, denn hier würde das Mittel 
den Zweck verfehlen. 
Formular 67 gibt die Satzungen für einen , Arbeiterausschub ^, 
vielfach auch ,,Áltestenkollegium genannt. 
Ahnlich wie bei der Gewinnbeteiligung haben Fanatiker und Schema- 
tiker im ArbeiterausschuB bzw. dem Altestenkollegium, als dem beraten- 
den Fabrikparlament, das Wunderkraut fiir die soziale Frage erblickt. 
  
  
  
 
	        
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