176 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
Einrichtung des Arbeiterausschusses an denselben ab. Wenn derselbe
jedoch in vorstehend angedeuteter Richtung seines Amtes waltet, so
wird die Disziplin keineswegs gelockert, noch werden die Arbeiter in
ihrem Verhältnis zu den Beamten und Meistern die gebührenden
Schranken übertreten, es wird ganz im Gegenteil Ordnung und Dis-
ziplin sichtlich gefestigt.
Sofern ein Arbeiterausschuß seine ihm obliegenden hohen sozialen
Aufgaben in ebenso gemäßigter, wie gerechter und dabei den ein-
schlägigen Verhältnissen rechnungtragender Weise erfüllt, dann
werden Auflehnungen gegen die Beschlüsse des Arbeiterausschusses
nur ganz vereinzelt vorkommen; solche Fälle müssen dann allerdings
unbedingt zum Austritt aus dem Werksverbande führen.
Obwohl, wie schon erwähnt, der Urteilsspruch des Arbeiter-
ausschusses meist schärfer und in seinen Wirkungen meist härter aus-
fällt, als solches durch die Werkleitung der Fall gewesen sein würde,
so unterwerfen sich doch erfahrungsgemäß die Arbeiter dem Urteils-
spruch des Ausschusses bereitwilligst; hat doch der Urteilsspruch des
Ausschusses vor jedem anderen voraus, daß er aus dem Munde der
Arbeitsgenossen und aus der unparteiischen Rechtsprechung der selbst
gewählten Vertrauensmänner kommt, während eine „Verordnung
von oben herab“ meist mit jenem Mißtrauen betrachtet und auf-
gefaßt wird, das dem Arbeiter von Haus aus anhaftet, und das
— mitunter wohl auch nicht ohne Ursache — besonders in die Er-
scheinung tritt, wenn es sich um die Unterwerfung unter die Be-
stimmungen einer einseitig von der Verwaltung erlassenen Anordnung
handelt.
Viel leichter und rascher findet sich der Arbeiter in die Ab-
änderung althergebrachter und in die Einführung neuer Bestimmungen,
wenn er weiß, daß die von ihm selbst gewählten Vertrauensmänner
als Mitglieder des Arbeiterausschusses Mitberater gewesen sind.
Dank des Wirkens des Arbeiterausschusses werden Roheiten und
Schlägereien unter den Arbeitern seltener, ebenso schwinden Spieler
und Trunkenbolde; Unzufriedenheiten in den Arbeiterfamilien werden
durch das kollegialische, deshalb aber nicht minder energische und
zielbewußte Eingreifen des Arbeiterausschusses, sowie durch gemessene,
aber nachdrückliche Ermahnungen desselben an die Pflichterfüllung
gemildert, wenn nicht ganz beseitigt. Wie viele Torheiten, unberechen-
bar in ihren Folgen für den Arbeiter und dessen Familie, können,
ehe sie zur Ausführung gelangen, durch das Wirken des Ausschusses
verhindert, wie mancher auf dem Wege zum Untergang noch recht-
zeitig zur Einsicht:und Umkehr gebracht werden. Gerade in dieser
Beziehung kann und wird ein verstündig seines Amtes waltender Ar-
beiterausschuB unendlich viel Segen unter den arbeitenden Schichten
stiften und zur Lösung der sozialen Frage erfolgreich beitragen können,
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