Full text: Betrieb von Fabriken

    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
    
   
  
  
     
    
   
  
  
     
   
    
   
  
  
  
  
      
  
  
  
  
  
  
A. Johanning: Die Organisation des Betriebes. 
Formular Nr. 66. 
Arbeitsordnung 
für die Werkstätte monic. i... ei osque. ect 
nebst 
Auszug 
aus der Reichsgewerbeordnung. 
Name des Arboiterss eR REESE ER dere ie teo eei eA E EHE 
Arboisstand |. AE i RD E LM 
Geburtsort ou M M 
COlOrOHn nHh e ooo p eei inc e trem 
Wohnunge "nul ap 
Markennünmmer 5.0L... 
In Abänderung der für unsere Werkstátten bisher bestehenden Fabrikordnung 
wird hiermit folgende Arbeitsordnung erlassen; dieselbe tritt mit dem ............ 
in Kraft. 
Sämtliche Arbeiter unserer Werkstátten sind neben den gesetzlichen Be- 
stimmungen der nachfolgenden Arbeitsordnung unterworfen. 
Unter Arbeitern sind alle im Betrieb des Werkes beschäftigten Personen 
verstanden, welche nicht gegen feste Bezüge dauernd zur Leitung oder Beauf- 
sichtigung des Betriebes oder einer Abteilung desselben beauftragt oder mit 
höheren technischen Dienstleistungen betraut sind. 
Il. Annahme der Arbeiter. 
$ 1. Jeder Arbeiter, welcher in der Fabrik in Arbeit treten will, hat seine 
Legitimationspapiere, insbesondere den Abgangsschein (Abkehrschein) seines 
letzten Arbeitgebers und die Quittungskarte zur Invaliditäts- und Altersver- 
sicherung bei der Fabrikleitung zu hinterlegen, die Anerkennung dieser Arbeits- 
ordnung durch eigenhändige Namensunterschrift in dem hierfür bestimmten 
Buche zu bekunden, welchem die Arbeitsordnung vorgeheftet ist, sowie sich 
einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. 
$2. Bei der Annahme erhält jeder Arbeiter ein Exemplar dieser Arbeits- 
ordnung, in welches sein Name, Arbeitsstand, Geburtsort, Alter, Wohnung und 
die Arbeitsnummer, die er erhált, eingetragen werden. Den Empfang der 
Arbeitsordnung hat der Eintretende schriftlich zu bescheinigen. 
Wohnungsveränderungen sind dem Portier zu melden. Mit der Annahme 
übernimmt der Eintretende die Verpflichtung, die ihm übertragene Arbeit mit 
Fleiß und Sorgfalt auszuführen, den Vorteil des Werkes nach besten Kräften zu 
wahren und zu fördern und alles zu vermeiden, was die Arbeit und Ordnung 
in dem Werke stören und demselben Nachteil bringen könnte. 
$3. Wer bei Annahme bezüglich seiner Verhältnisse (Alter, Gesundheits- 
zustand usw.) falsche Angaben macht, hat sofortige Entlassung zu gewärtigen. 
Desgleichen Arbeiter, die sich zu der Arbeit, für die sie angenommen sind, 
unfähig zeigen. 
Jeder Arbeiter ist verpflichtet, sofort der Fabrikkrankenkasse beizutreten; 
Ausnahmen unterliegen besonderer Entschließung der Fabrikleitung. 
IL Auflösung des Arbeitsverhältnisses. 
$4. Zur gegenseitigen Auflósung des Arbeitsverhültnisses bedarf es in der 
Regel einer vorhergehenden Kündigung nicht, vielmehr kann dasselbe von beiden 
Teilen zu jeder Zeit gelöst werden. Nur wenn eine Kündigungsfrist ausdrücklich 
vereinbart ist, kann von beiden Teilen das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf 
derselben, von der Kündigung an gerechnet, gelöst werden; doch kann auch 
ein mit Kündigungsfrist eingestellter Arbeiter sofort entlassen werden, wenn er 
sich eines der in 8123 der Gewerbeordnung (siehe Anhang) benannten Vergehens 
schuldig macht.
	        
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