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Formular Nr. 72.
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$ 14. Reisevergütungen und besondere Zulagen.
Bei Dienstreisen werden Reisevergütungen und besondere Reisezulagen
nach den vom Vorstande festgesetzten Grundsätzen gezahlt.
$15. Beschwerdeweg.
Wer sieh in seinen Rechten beeintrüchtigt fühlt, kann seine Beschwerde
nur bei seinem nächsten Vorgesetzten anbringen. Wird der Beschwerdeführer
durch die von diesem getroffene Entscheidung nicht zufriedengestellt, so ist er
alsdann berechtigt, seine Beschwerde bei den nächst höheren Vorgesetzten in
angemessener Form weiter zu verfolgen.
Unter allen Umständen hat der Angestellte, welcher gegen einen Mit-
angestellten eine Strafanzeige oder Beleidigungsklage einleiten will, dies vorher:
seinem nächsten Vorgesetzten anzuzeigen, damit derselbe geeignetenfalls mit
eingreifen kann. Wer hiergegen verstößt, hat seine Entlassung zu gewärtigen.
$816. Aufhebung des Dienstverhültnisses.
Die Gesellschaft ist zur sofortigen Dienstentlassung aufer aus den gesetz-
lichen Gründen auch in Fällen von Widersetzlichkeit und grober Nachlüssigkeit.
berechtigt. Als grobe Nachlüssigkeit wird es je nach den Umständen angesehen
werden, wenn ein Angestellter die Ausführung eines übernommenen Auftrages
nicht sofort und mit Ernst betreibt oder ihm überwiesene Arbeiten ohne triftigen
Grund unerledigt liegen läßt.
$17. Kündigungsfrist.
Falls nicht längere Kündigungsfristen schriftlich vereinbart sind, gelten
folgende Grundsätze:
a) bei den Beamten kann das Dienstverhältnis beiderseits zum Schlusse
eines jeden Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungs-
frist von sechs Wochen aufgelöst werden;
b) bei allen übrigen Angestellten kann das Dienstverhältnis beiderseits
zum Schlusse eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer
einmonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden.
$ 18. Führung von Tagebüchern.
Jeder Angestellte hat nach besonderer Angabe seines nächsten Vorgesetzten
alle von ihm geschäftlich auszuführenden schriftlichen Arbeiten, Berechnungen,
Bemerkungen usw. nebst Skizzen nicht auf einzelne Blätter, sondern in das ihm
zu diesem Zwecke übergebene Tagebuch der Gesellschaft zu schreiben.
$ 19. Rückgabe des Eigentums der Gesellschaft beim Austritt.
Jeder Angestellte hat beim Verlassen seiner Stellung seine Tagebücher
sowie alle ihm anvertrauten Geschäftspapiere und Zeichnungen, alles in seinem
Verwahrsam befindliche Eigentum der Gesellschaft in ordnungsmäßigem Zustande
zurückzugeben.
$20. SchluBbestimmungen.
Vorstehende , Dienstordnung'* bildet einen Teil des Dienstvertrages und
jeder neu Eintretende erkennt durch seine Unterschrift ihren Inhalt als für sich
verbindlich an. Sie gehört mit zu denjenigen Geschäftspapieren, welche der
Angestellte bei seinem Abgange an die Gesellschaft zurückzugeben hat.
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Bestimmungen betreffend Erfindungen und Patente.
Mit Rücksicht auf die Bestimmungen der deutschen Gesetze zum Schutze
des gewerblichen Eigentums werden behufs Wahrnehmung der Interessen der
Motorfabrik Rastatt die folgenden Grundsütze aufgestellt, welche jeder Angestellte
Der Fabrikbetrieb. 17