Full text: Betrieb von Fabriken

   
ver- 
Vohl- 
sind, 
odem 
nmte 
Nühe 
hin- 
ceine 
allen 
| Er- 
eckt. 
en in 
ie es 
Ver- 
d er- 
rden, 
hem 
usw. 
/ ohl- 
mein 
leche, 
sind. 
oder 
Im 
und 
ltene 
nger. 
amer 
des 
iter- 
ylich 
ihig- 
leren 
ehen 
und 
reten 
ingt. 
den 
eidet 
daß 
  
A, Allgemeiner Teil II Begriff der Wohlfahrtseinrichtung. 385 
der Arbeitgeber seine Geschäftserfahrung und die seiner Beamten, 
sein Geld und seine Zeit in den Dienst der guten Sache stellt. Zur 
weiteren. Begriffsbestimmung der Wohlfahrtseinrichtung mag folgendes 
dienen: 
Während die Werke der Wohltätigkeit mehr darauf gerichtet sind, 
notleidenden Existenzen über die Zeiten der Bedrängnis hinwegzuhelfen, 
sind die Objekte der Wohlfahrtspflege im Gegensatze hierzu wirt- 
schaftlich gesunde Existenzen, denen das weitere Vorwärtsschreiten 
erleichtert werden soll. Dieser Zweck muß Selbstzweck sein und bleiben, 
jede Nebenabsicht ist fehlerhaft. Wer etwa meint, durch die Anlage von 
Wohlfahrtseinrichtungen die Arbeiterschaft in ihrem politischen Denken 
umzustimmen, oder sich persönlich zu verbinden, wird in den meisten 
Fällen eine ernüchternde Enttäuschung erleben. Der Arbeiter faßt 
sein Verhältnis zum Arbeitgeber längst nicht mehr persönlich auf, 
In dem industriellen Großbetriebe steht der Leiter dem Arbeiter viel 
zu fern, als daß er persönlich auf ihn wirken könnte. Nur die macht- 
vollsten Persönlichkeiten wissen die Organisationen, deren sie sich 
bedienen müssen, so zu durchdringen, daß auch der letzte Arbeiter 
ihres Geistes einen Hauch verspürt. Die ins Große drängende Organi- 
sation wird zum Hemmnis des persönlichen Verkehrs. Der begrenzte 
Horizont des Arbeiters, der ihm nur den kurzen Ausblick von Lohn- 
periode zu Lohnperiode gestattet, verhindert ihn, das Wirken des 
Arbeitgebers, das wie eine unsichtbare Vorsehung über ihm schwebt, 
recht zu erkennen und anzuerkennen. Der Arbeiter ist ja auch so 
oft garnicht Herr seiner Meinungen und Entschließungen, da die Not, 
parteipolitische Einflüsse und persönliche Verhältnisse ihn beständig 
ablenken. Aber auch unter ungünstigen Verhältnissen wird der Arbeit- 
geber sich wenigstens die Achtung seiner Arbeiter verdienen, wenn 
er über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus ihr Wohl durch besondere 
Einrichtungen und Anlagen zu fördern bemüht ist. 
Wenn er weise ist, sucht er nicht Wohltaten aufzudrängen, sondern 
spürt vorhandenen Bedürfnissen nach. Grundsätzlich sollte er zu keiner 
Einrichtung schreiten, die nicht von den Arbeitern selbst als ein Be- 
dürfnis empfunden wird, und bei deren Verwaltung diese auch im be- 
grenzten Maße mitzuwirken bereit sind. Findet sich so das Interesse 
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, so liegt darin unbedingt 
etwas der Gesamtheit Förderliches. Der Arbeitgeber aber wird nicht 
nur ein befriedigendes Gefühl, welches jede Betätigung frei gewährter 
Pflicht mit sich bringt, in sein Tagewerk mit übernehmen, sondern 
er wird auch in vielen Fällen an dem gedeihlichen Vorwärtsschreiten 
seines Werkes erkennen, daß die mit Vorsicht geübte Fürsorge für 
das allgemeine Wohl seiner Arbeiter für ihn selbst lohnend, daß 
seine Ausgaben für diese Werke der Arbeiterwohlfahrt produktiv 
gewesen sind. 
Der Fabrikbetrieb, 25 
  
    
   
    
    
    
   
   
   
  
    
  
   
    
   
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
     
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.