394 R.Stegemann: Betriebseinrichtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter.
pflege, Anbahnung und Fórderung sozialer Beziehungen zwischen Arbeitgebern
und Arbeitnehmern.
Die einzelnen Abschnitte sind von verschiedenen Autoren bearbeitet. Das
Werk ist mit zahlreichen Abbildungen ausgestattet.
Handbuch der sozialen Wohlfahrtspflege in Deutschland. Auf Grund
des Materials der Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen be-
arbeitet von Prof. Dr. H. Albrecht. Mit 111 Textabbildungen und einer
Mappe mit 87 Tafeln. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1902.
1. Teil: Fürsorge für Kinder und Jugendliche. 2. Teil: Fürsorge für Er-
wachsene. Das Handbuch ist aus einer Denkschrift hervorgegangen, die für die
letzte Pariser Weltausstellung ausgearbeitet und damals in 10000 Exemplaren
auf der Ausstellung unentgeltlich zur Verfügung gestellb wurde. Besonders be-
achtenswert sind neben der vorzüglichen Darstellung der einzelnen Gebiete der
sozialen Wohlfahrtspflege auch die trefflichen Abbildungen.
B. Besonderer Teil,
Die nachfolgenden Darstellungen stützen sich zum größten Teil auf be-
sondere Berichte und briefliche Mitteilungen der betreffenden industriellen Be-
triebe. Da, wo uns Material fehlte, haben wir uns erlaubt, auf die im vorher-
gehenden Abschnitt angeführten bewährten Handbücher von Albrecht: „Hand-
buch der sozialen Wohlfahrtspflege in Deutschland‘, Post und Albrecht:
„Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeitgebern für ihre Geschäfts-
angehörigen‘‘, Dammer: „Handbuch der Arbeiterwohlfahrt‘, zurückzugreifen.
I. Unterstützungseinrichtungen und Sparkassen.
a) Unterstützungseinrichtungen.
1. Ergänzende Krankenkassen.
Auf Grund des Krankenversicherungsgesetzes hat der deutsche
Arbeiter einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung im Falle seiner
Erkrankung (siehe den Abschn. Arbeiterversicherung S. 339). Die ge-
setzliche Mindestleistung der Kassen reicht aber nur hin, den erkrankten
Arbeiter und seine Familie vor der äußersten Not und vor der In-
anspruchnahme der öffentlichen und privaten Armenpflege zu schützen.
Um der Arbeiterfamilie die gewohnte Lebenshaltung auch bei durch
Krankheit verursachter Erwerbsunfähigkeit des Ernährers zu sichern,
haben humane Arbeitgeber zwei Mittel. Sie können entweder in den
Betriebskrankenkassen, die sie für die Angehörigen ihrer Werke er-
richten, bezüglich der Art und Höhe der Leistungen wie der Unter-
stützungsdauer über die gesetzlichen Mindestforderungen hinausgehen;
das ist in vielen Fabriken in zum "Teil erheblichem Maße geschehen.
Derselbe Zweck wird durch Hilfs- und Ergänzungskrankenkassen er-