Full text: Betrieb von Fabriken

       
     
   
   
    
  
   
      
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
   
  
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B. Besonderer Teil. I. Unterstiitzungseinrichtungen und Sparkassen. 395 
reicht, die teils die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 
zu erhöhen, teils für solche Fälle einzutreten bestrebt sind, in denen 
die gesetzliche Fürsorge noch Lücken läßt. Wo solche Ergänzungs- 
kassen in Fabrikbetrieben neben den eigentlichen Betriebskrankenkassen 
errichtet sind, fließen ihnen in der Regel neben Beiträgen der Arbeiter 
erhebliche Zuschüsse seitens der Fabrikleitung zu. Der Beitritt zu 
diesen Kassen ist bald obligatorisch, bald fakultativ. Auch hier kann 
der Zwang, wie aus den unten folgenden Beispielen ersichtlich ist, 
durchaus heilsam sein. 
Einzelne Fabriken widmen besondere Aufmerksamkeit der Fürsorge 
für erkrankte Angehörige ihrer Arbeiter, die zu den fakultativen 
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. So haben 
einige Betriebe besondere Familienkrankenkassen errichtet, andere 
durch spezielle Vereinbarungen mit Ärzten die Fürsorge für die An- 
gehörigen ihrer Arbeiter in Krankheitsfällen geregelt. Fast alle diese 
Kassen gewähren bei Todesfällen einen Beitrag zu den Beerdigungs- 
kosten und fungieren so zugleich als Sterbekassen. Besondere Sterbe- 
kassen gibt es nur wenige, wie denn überhaupt das der Arbeiter- 
wohlfahrt dienende Kassenwesen in den Fabriken meist einheitlich 
organisiert ist und unter verschiedenen Bezeichnungen — Hilfskasse, 
Unterstützungskasse, Arbeiterkasse usw. — mehrere Zweige von Kassen- 
einrichtungen unter derselben Verwaltung zusammenfaßt. Dieselbe 
Kasse gewährt dann Krankengeld, Sterbe- und Begräbnisgeld, Unter- 
stützungen in besonderen Notfällen, Pensionen an Invaliden und Relikten, 
manchmal fungieren sie auch als Spar- und Darlehnskassen. Sterbe- 
kassen, die bisher als selbstándige Organisationen der Arbeiter, ohne 
Anschluß an den Fabrikbetrieb existierten, sollten von den Arbeit- 
gebern möglichst an bestehende Kasseneinrichtungen der Fabrik an- 
gegliedert werden, weil sie sonst ohne die Garantie einer hinreichenden 
Mitgliederzahl ihren Zweck nicht erfüllen. 
Da, wo im Text gegenteilige Anführungen nicht gemacht sind, haben sich 
die Wohlfahrtseinrichtungen, die wir als Beispiele angeführt haben, bewährt. 
Die Einführung ist ohne Schwierigkeit vor sich gegangen, und die Arbeiter 
haben den Wert der Einrichtungen, selbst wenn sie ihnen von Anfang an kein 
volles Verständnis entgegenbrachten, allmählich anerkannt. Es sind also im 
allgemeinen Einrichtungen, deren Einführung unter ähnlichen Verhältnissen auch 
anderen Unternehmern empfohlen werden kann. 
In der Holzjalousiefabrik von Heinrich Freese in Berlin besteht zur Unter- 
stützung in Krankheitställen die 1886 gegründete Unterstützungskasse, die der 
Selbstverwaltung der Arbeiterschaft unterstellt ist. Die Bedingungen, unter denen 
Unterstützungen zu gewähren sind, werden von der Arbeitervertretung aufgestellt. 
Ebenso beschließt diese frei über die von den Fabrikmitgliedern zur Unter- 
stützungskasse zeitweise oder dauernd zu leistenden Beiträge. Der Chef leistet 
   
	        
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