Fr B. Besonderer Teil I. Unterstützungseinrichtungen und Sparkassen. 397
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; /s 0] Mitglieder mit einem Jahresdurchschnittsverdienst
chtet;, von #4 3.— per Tag können der I. Klasse
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ratete beitreten.
ersten An Krankenunterstützung wird gezahlt, wenn die Krankheit mindestens
n alle drei Arbeitstage dauert, für jeden Arbeitstag:
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ue Für Krankheiten von weniger als 3 Tagen wird Krankengeld nicht bezahlt.
n Ab. Mitglieder, welchen wegen Verstoß gegen die Satzungen der Betriebs-
P der krankenkasse das Krankengeld derselben entzogen wird, verlieren auch den
dx Anspruch auf das freiwillige Krankengeld.
Voche 8 4. Wochnerinnen, welche der Kasse mindestens 26 Wochen angehört
abrik- haben, erhalten während 4 Wochen nach ihrer Niederkunft unbedingt und in den
‘ehalt zwei folgenden Wochen insolange Krankengeld, bis durch das Zeugnis eines
Falle zuständigen Kassenarztes bescheinigt wird, daß die Wöchnerin zur Beschäftigung
r die im Betrieb zugelassen werden kann.
1sse À § 5, Sterbegeld beträgt:
uD er Für Mitglieder der I. Klasse # 25.—
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Jahre | * " CHL. AB
han Im Falle des Ablebens der Frau eines verheirateten Mitgliedes wird ein
A ZuschuB von 15.# zu den Beerdigungskosten gewährt.
‚lied Die Firma hatte im vergangenen Jahre einen Zuschuß von 10 000 zu leisten.
ten Eine Frauenkrankenkasse besteht in der Zuckerraffinerie von Chr.de Vos
a dio & Co. in Itzehoe. Die Kasse ist errichtet für die Ehefrauen der in der Raffinerie
S int beschäftigten Arbeiter, für die Ehefrauen pensionierter und für die Witwen
DT verstorbener Arbeiter. Diejenigen Frauen, welche einer anderen Hilfskasse an-
nicht gehören, sind ausgeschlossen. Im Erkrankungsfalle erhält jede Ehefrau außer
to um freier ürztlicher Behandlung, freier Medizin und sonstigen Heilmitteln für jeden
Steen, Arbeitstag ein Krankengeld von 1./, jede Witwe und Frau eines pensionierten
; Arbeiters 50 4f, jedoch nur auf die Dauer von 18 Wochen. Kranke in ambulanter
n wir Behandlung erhalten kein Krankengeld. Wóchnerinnen, nachdem sie 9 Monate
Heyl der Kasse angehört haben, erhalten ein Krankengeld von 6 / wöchentlich, jedoch
nur für die ersten 3 Wochen, Erkrankungen, die während des Wochenbettes
sjahr eintreten, begründen denselben Anspruch auf Unterstützung wie andere Er-
krankungen. Die Firma übernimmt sámtliche Unkosten: als Zahlung des Honorars
asso an die Arzte, der Medikamente sowie des Krankengeldes; dieselbe ist jedoch
sein berechtigt, diese Leistungen am Schlusse eines jeden Jahres einzustellen. Die
: ein Firma bezahlt für diese Einrichtung etwa 35004 pro Jahr. In den letzten
alten Jahren empfingen durchschnittlich 45 Frauen 900.4 an Unterstützungen, 425 M
inter. | wurden für Medizin verausgabt, 33 Wöchnerinnen bezogen an Unterstützungen
600.4 jährlich, das ärztliche Honorar betrug 900.4, während an das Kranken-
haus ca. 50.4 Verpflegungskosten entrichtet wurden.
Das Emaillierwerk Herm. Wuppermann in Pinneberg schreibt über seine
Familienkrankenkasse folgendes: Die Kasse, welche von Arbeitern des Werkes
auf der Grundlage freiwilliger Mitgliedschaft errichtet, trotz geringer Leistungen
an bestindigem Geldmangel litt, wurde erst wirklich lebens- und leistungstühig,
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