Full text: Betrieb von Fabriken

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
406  R. Stegemann: Betriebseinrichtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter. 
Art. 7. Die Kassengeschäfte werden auf dem Kontor der Firma erledigt, 
die eingehaltenen Spareinlagen in den Lohnbüchern vorgemerkt und am Monats- 
schluB zusammengestellt. 
Art. 8. Die Sparbetrüge dürfen nicht im Geschäft der Firma verwandt, 
müssen vielmehr in einer für Mündelgelder vorgeschriebenen Weise angelegt 
werden, bzw. in der städtischen Sparkasse. Um jedoch durch Gewähr eines 
hohen Zinsfußes zur Sparsamkeit anzuspornen, vergütet die Firma aus ihren 
Mitteln am Schluß des Jahres auf jedes einzelne Konto die Hälfte 
der seitens der städtischen Sparkasse bzw. durch mündelsichere 
Papiere gewährleisteten Zinsen. Bei größeren Guthaben kann auf Beschluß 
des Arbeiterausschusses die Berechnung eines geringeren Zinsfußes festgesetzt 
werden. 
Art. 9. Diejenigen über den pflichtgemäßen Beitrag geleisteten Einzahlungen, 
welche zur Beschaffung laufender Lebensbedürfnisse, Mobiliars und Kleidung, 
Zahlung von Miete u. dgl. nur auf kurze Zeit angesammelt werden, werden von 
der Sparkassenverwaltung getrennt gutgeschrieben und aufbewahrt, unter Zins- 
vergütung von jährlich 3 vom Hundert, und es kann der Eigentümer über 
diese Gelder zu jeder Zeit ohne Kündigung verfügen. 
Ort, Datum. Firma. 
Satzungen einer Pfennigsparkasse. 
Art. 1. Begründung der Pfennigsparkasse. Um den Arbeitern eine 
sichere und leichte Gelegenheit zu bieten, Ersparnisse auch in den kleinsten 
Beträgen zu machen, erklärt sich die Firma bereit, alle Einlagen in die Pfennig- 
sparkasse selbst zu empfangen und somit volle Garantie für dieselben zu leisten. 
Art. 2. Mitgliedschaft. Mitglied der Pfennigsparkasse kann jeder in 
der Firma beschäftigte Arbeiter werden. 
Art. 3. Verwaltung. Die Verwaltung der Pfennigsparkasse erfolgt 
durch von der Firma damit beauftragte Beamte. Der Kassierer empfängt eine 
bestimmte Anzahl Sparmarken und hat nach Schluß eines jeden Zahltages mit 
dem Kontrolleur abzurechnen. Der Kassierer klebt gegen die Einlage die ent- 
sprechende Anzahl Sparmarken in das Pfennigsparkassenbuch ein und versieht 
dieselben mit dem Tagesstempel. Er hat genau Buch zu führen über die ihm 
behändigten Sparmarken und abgelieferten Beträge sowie ein Verzeichnis nebst 
Nummern der Sparkassenbücher aufzustellen. Sobald die Einlagen in einem 
Pfennigsparkassenbuch den Betrag von .# 1.— erreicht haben, werden dieselben 
der Allgemeinen Fabriksparkasse überwiesen. Die betreffende Seite mit den 
abgestempelten Marken wird zu diesem Zwecke aus dem Buch herausgeschnitten 
und der Gesamtbetrag der Sparmarken auf dem in dem Buch verbleibenden 
Rande vermerkt, wodurch jeder Sparer in den Stand gesetzt wird, seine Einlagen 
selbst zu kontrollieren. 
Die aus dem Pfennigsparkassenbuch herausgeschnittene, mit Sparmarken 
bis zum Betrage von ./ 1.— gefüllte Seite wird nebst dem Sparbetrag von der 
Verwaltung der Pfennigsparkasse der Verwaltung der Fabriksparkasse über- 
wiesen und der Sparer erhält nach erfolgter Überschreibung sein Pfennigspar- 
kassenbuch sowie ein Sparkassenbuch der Fabriksparkasse wieder zugestellt. 
Die Nummer des Fabriksparkassenbuches wird auf dem Pfennigsparkassen- 
buch vermerkt. 
Art. 4. Einlagen. Es werden zur Pfennigsparkasse nur Einlagen von 
5 À bis zu 1 4 angenommen und zwar nur in auf 5 4 abgerundeten. Beträgen. 
Etwa beabsichtigte höhere Einlagen werden direkt der Fabriksparkasse über- 
wiesen. Einlagen zur Pfennigsparkasse werden täglich von 2—5 Uhr nach- 
mittags an der Fabrikkasse im Hauptkontor entgegengenommen.
	        
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