Full text: Betrieb von Fabriken

B. Besonderer Teil. I. Unterstützungseinrichtungen und Sparkassen. 407 
Die erste Einlage muß vom Einleger persönlich erfolgen; fernere Einlagen 
  
igt, 
ui kónnen auch durch dritte Personen unter Vorzeigung des betreffenden Pfennig- 
sparkassenbuches gemacht werden. 
idt, Es werden von der Pfennigsparkasse in die Allgemeine Fabriksparkasse 
legt nur ganze Markbetriige übernommen; die den Markbetrag übersteigenden 
ines Pfennige verbleiben in der Pfennigsparkasse, bis der Sparbetrag wieder den 
ren Betrag von 4/ 1.— erreicht hat; es liegt deshalb im Interesse des Sparers, die 
fte Pfennigbetrüge schnellstens auf / 1.— zu erhöhen, damit eine Überweisung an 
ere die Allgemeine Fabriksparkasse erfolgen kann. 
luß Art. 5. Verzinsung. Eine Verzinsung der Einlagen erfolgt erst dann, 
etzt wenn die Markbeträge der Allgemeinen Fabriksparkasse überwiesen sind und 
von da ab nach Maßgabe der für dieselben bestehenden Bestimmungen mit 
yen, sechs vom Hundert. 
Ing, Art.6. Einlagebücher. Jeder Einleger erhült bei der ersten Einlage ein 
von mit der laufenden Nummer versehenes, auf seinen Namen ausgestelltes Pfennig- 
Ing- sparkassenbuch, dem diese Satzungen vorgedruckt sind und in welches die 
‚ber Beträge der Einlagen mittels Sparmarken eingeklebt und mit dem Tagesstempel 
versehen werden. 
Die Einlagebücher sind sorgfältigst aufzubewahren, da verloren gegangene 
Bücher nicht ersetzt werden kónnen, vielmehr der Einleger seiner Einlagen 
verlustig geht. Auf Wunsch werden jedoch die Pfennigsparkassenbücher auf 
: dem Hauptkontor der Firma in Verwahr genommen. 
sine Art. 7. Riickzahlungen. Riickzahlungen von Pfennigeinlagen unter 
sten einer Mark erfolgen jederzeit auf Antrag des Sparers; Pfennigeinlagen über 
Dig- eine Mark, nachdem dieselben der Allgemeinen Fabriksparkasse überwiesen sind, 
ten. geschehen durch diese nach Mafgabe der für dieselbe geltenden Satzungen. 
In Siehe Art. 8 der freiwilligen Fabriksparkasse, welcher lautet: 
olgt ,Rückzahlungen bis zu ./ 25.— werden ohne Kündigung, darüber bis 
ine zu À 100.— mit eintägiger Kündigung, bis zu 4 250.— mit einwôchent- 
mit licher, darüber mit vierwächentlicher Kündigung bewirkt.“ 
ent- Rückzahlungen dürfen nur an solche geleistet werden, die sich durch Vor- 
jeht | lage der Einlagebücher als Einleger ausweisen. 
ihm Annahme der Satzungen. Mit Entgegennahme des Pfennigsparkassen- 
ebst buches unterwirft sich der Einleger stillschweigend den Bestimmungen der vor- 
nem stehenden Satzungen. 
ben ; 
Ort, Datum. Firma. 
den 
ten ; : : 
den | Zur Ergänzung seien hier noch einige bestehende Kassen- 
gen | einrichtungen in ihren Besonderheiten kurz skizziert. 
ken Für die Arbeiterschaft des Hauses Cornelius Heyl in Worms besteht seit 
der | dem Jahre 1868 eine Sparkasse. Einlagen von nicht unter 20 À werden an 
ber- jedem Lohnzahltage auf den Verwaltungsbureaus gegen Quittung in einem Spar- 
par- kassenbuch entgegengenommen. Einlagen von 10 # ab bis 500 # werden mit 
ellt. 59/,, Einlagen über 500.4 mit 49/, verzinst. Die Einlagen kónnen zu jeder 
jen- Zeit persónlich erhoben werden. Die Sparkasseneinlagen bei JahresschluB 1908 
beliefen sich auf 386172,68 4, hiervon sind im letzten Jahre 100 706,09 7 ein- 
von gelegt worden. Die Zinsen im Jahre 1908 betrugen 16284,09 JJ. 
yen. Für die jüngeren Arbeiter und Arbeiterinnen im Alter vom 15. bis 28. Lebens- 
ber- jahre wurde im Juni 1895 ein Sparverein errichtet, um den Sparsinn schon 
ich- im jugendlichen Alter zu wecken, unnótigen und leichtfertigen Ausgaben vor- 
zubeugen und den Mitgliedern Gelegenheit zu geben, Ersparnisse für Krankheits- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.