Full text: Betrieb von Fabriken

  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
410  R. Stegemann: Betriebseinrichtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter. 
Firma, .. ?/, aus der Arbeiterkasse bezahlt) Sind die Einzahlungen (Lohn- 
abhaltungen) nicht regelmäßig erfolgt, oder erreicht die ersparte Summe (unter 
Zurechnung der Prümie) nicht den Betrag der vierteljàáhrlichen Miete, so wird 
eine Prämie in der Regel nicht gewährt, in Ausnahmefällen (mit Genehmigung 
des Krankenkassenvorstandes, Arbeiterausschusses) nur dann, wenn das Mitglied, 
welches mit seinen Einzahlungen im Rückstand geblieben ist, dafür triftige 
Gründe anzugeben vermag. 
$ 5. Mitglieder, welche ihre Miete monatlich bezahlen, erheben die ihrer- 
seits gemachten Einlagen am Scehlusse jeden Monats, die ihnen zustehenden 
Prümien am Schlusse jeden Vierteljahres; diejenigen Mitglieder dagegen, welche 
ihre Miete vierteljährlich bezahlen, erheben Einlagen und Prämien am Ende 
jeden Vierteljahres. Mitglieder, welche im Laufe eines Vierteljahres beigetreten 
sind, erhalten die erste Prämie am Schlusse des folgenden Vierteljahres. (Auf 
besonderen Wunsch eines Mitgliedes können die Prämien stehen bleiben und zu 
jedem späteren Termin erhoben werden.) 
$ 6. Personen, welche einen Teil ihrer Wohnung anderweitig vermieten, 
haben die volle Miete zu sparen, erhalten jedoch die Prümien nur auf den von 
ihnen selbst zu zahlenden Mietbetrag. 
$ 7. Im Falle schriftlicher Bevollmáchtigung seitens eines Mitgliedes über- 
nimmt die Mietzinssparkasse dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung, die 
Miete an letzteren direkt zu bezahlen. In diesem Falle werden die fälligen 
Raten an jedem Zahltage vom Lohne abgehalten. Der Vermieter muß die ab- 
gehaltene Miete am Fälligkeitstage gegen Quittung auf dem Kontor in Empfang 
nehmen. Die dem Vermieter gegenüber eingegangene Verpflichtung erlischt, 
sobald das betreffende Mitglied aus der Mietzinssparkasse austritt. Von einem 
etwaigen Austritt wird in der Regel dem Vermieter Anzeige gemacht, jedoch 
übernimmt die Kasse hierfür keinerlei Verbindlichkeit. 
8 8. Jedes Mitglied erhàlt ein Mietzinssparkassenbuch, welches von der 
Firma unentgeltlich ausgegeben wird und bei jeder Ein- und Auszahlung be- 
hufs Eintragung derselben vorzulegen ist; die Bücher derjenigen Mitglieder, 
deren Beiträge am Zahltage vom Lohne abgehalten werden, verbleiben auf dem 
Kontor. Auf Verlangen der Kasse müssen die Mitglieder über die zurück- 
gezahlten Einlagen und empfangenen Prämien quittieren. Beim Austritt oder 
Ausschluß aus der Mietzinssparkasse ist das Sparkassenbuch auf dem Kontor 
abzugeben. 
$ 9. Mitglieder, welche ihr Mietzinssparkassenbuch verpfänden oder trotz 
des Empfanges der Prämie die fällige Miete nicht bezahlen, werden von der 
weiteren Beteiligung an der Mietzinssparkasse ausgeschlossen. 
$ 10. Jeder Wohnungswechsel, sowie jede Veränderung in den Mietver- 
hältnissen ist von den Mitgliedern sofort auf dem Kontor anzuzeigen. 
3. Sparprämien. 
Der besondere Anreiz zum Sparen wird bei den meisten Fabrik- 
sparkassen durch die hohe Verzinsung (in einzelnen Betrieben bis zu 
8%) der Spareinlagen gegeben. 
Eine Art Gewinnbeteiligung gewähren ihren Arbeitern, welche die Fabrik- 
sparkasse benutzen, u.a. die Bergbau- und Hüttengesellschaft Ilseder 
Hütte in Gr. Ilsede bei Peine und die SchultheiB’ Brauerei Aktiengesell- 
schaft in Berlin und Dessau, indem sie denselben ihre Einlagen mit 5 bzw. 
4 ?/, verzinsen, darüber hinaus aber noch denjenigen Prozentsatz vergüten, 
welchen die Gesellschaften über diesen Zinsfuß an ihre Aktionäre als Jahres- 
dividende verteilen. 
    
   
  
  
  
  
  
  
  
     
   
  
  
  
    
  
     
   
  
  
  
     
   
  
  
  
     
   
  
  
  
  
  
   
   
	        
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