Full text: Betrieb von Fabriken

   
der 
hm 
'el- 
ben 
's- 
en 
bst 
ler 
ins 
de 
rs 
18- 
n- 
lr- 
z8- 
en 
's- 
)S- 
ge 
en 
1S- 
ht 
rt 
ht 
eg 
B. Besonderer Teil I. Unterstützungseinrichtungen und Sparkassen. 413 
sichern, müDten die Arbeitgeber erklüren, nur solche durch Feuer ge- 
schüdigten Arbeiter zu unterstützen, die durch Versicherung einiger- 
maben gedeckt waren. 
Auf Beschluf der Arbeitervertretung in der Holzjalousiefabrik von Heinr. 
Freese in Berlin ist das Privatmobiliar der Fabrikmitglieder auf Kosten der 
Unterstützungskasse durch eine Gesamtpolice der ,, Commercial Union Versicherungs- 
Gesellschaft in London“ gegen Feuersgefahr versichert. Die Versicherung gilt 
für jedes Fabrikmitglied, das 6 Monate der Fabrik angehórt. Jedes verheiratete 
Mitglied ist bis 3000 .#, jedes unverheiratete bis 1000 4 versichert. Die Auf- 
nahme erfolgt gegen eine einmalige Zahlung von 50 À. Scheidet ein versichertes 
Fabrikmitglied aus, so erlischt die Versicherung nach einem Monat. Dem Be- 
ireffenden wird jedoch auf rechtzeitigen Antrag von der Versicherungsgesellschaft 
für eine Gebühr von 1,50 .7 eine besondere Police zum gleichen Prümiensatz von 
1?/, ausgestellt und die fabrikseitig gezahlte Prümie angerechnet. Fabrik- 
mitgliedern, die bereits versichert sind, wird bis zum Ablauf ihrer Versicherung 
der auf sie entfallende Betrag aus der Unterstützungskasse erstattet. Die Unter- 
stützungskasse bezahlte im Jahre 1908 für die gemeinsame Feuerversicherung 
an Prämien 102,20 #. 
e) Unterstützung von Arbeitslosen. 
Das Problem der allgemeinen Arbeitslosenversicherung bietet selbst 
in der Theorie große, bisher unüberwundene Schwierigkeiten, und 
einzelne in die Praxis übersetzte Versuche haben zu Mißerfolgen ge- 
führt. Erfolgreich sind dagegen gerade auf unserem Gebiete der 
Arbeiterwohlfahrtspflege einzelne industrielle Unternehmer gewesen. 
Die Hauptschwierigkeit bei jeder Arbeitslosenversicherung ist die Fest- 
stellung, ob die Arbeitslosigkeit verschuldet oder unverschuldet ein- 
getreten ist. Diese Schwierigkeit wird bei den übersichtlicheren Ver- 
hältnissen des einzelnen Fabrikbetriebes geringer. Die Opfer, die der 
Fabrikant durch Gewährung eines Wartegeldes bei den unvermeidlichen 
Schwankungen des Betriebes bringt, machen sich gewöhnlich dadurch 
bezahlt, daß er so am wirksamsten seinen geschulten Arbeiterstamm 
auch in der Zeit der Krisis an sich fesselt und für den folgenden 
Geschäftsaufschwung zur Verfügung behält. Auch diese Einrichtung 
wird, wie es von einigen Firmen geschieht, zweckmäßig auf dem 
Prinzip der Mitleistung der Arbeiter aufgebaut, damit der Charakter der 
Wohlfahrtseinrichtung gewahrt bleibt. In diesem Falle ist aber die 
Einrichtung für alle Arbeiter obligatorisch zu machen, weil erfahrungs- 
gemäß der Erfolg fakultativer Kassen auch bei der Versicherung gegen 
Arbeitslosigkeit an der mangelnden Voraussicht der Arbeiter scheitert. 
Eine Art von Arbeitslosenversicherung, eine zeitweilige Versorgung der 
Entlassenen, die sie in den Stand setzt, sich mit Ruhe nach anderen, ihnen 
passenden Stellungen umzusehen, stellt die Abgangsentschädigung dar, die statuten- 
mäßig die Carl Zeiß-Stiftung in Jena gewährt. Es muß nämlich jedem, 
seit mindestens einem halben Jahre tätigen, in kündbarem Verhältnis stehenden 
Angestellten, welchem von seiten der Firma gekündigt wird, ohne daß die Ver- 
anlassung hierzu in dem Angestellten selbst läge, eine Abgangsentschädigung 
     
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.