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B. Besonderer Teil. II Geistige Ausbildung. 417
druckter Katalog zur Verfügung gestellt wurde; unterdessen “ist die Zahl der
Bände auf über 28000 angewachsen. Im Werke selbst ist der Katalog in
800 Exemplaren zur Einsicht aufgelegt. Die Benutzung der Bücherhalle ge-
schieht auf Grund der Leihkarten, welche auf Antrag von der Bücherhalle
ausgegeben werden. Die Benutzung der Biicherhalle ist unentgeltlich.
Ebenso wird der gesamte übrige Verkehr der Verwaltung der Bücherhalle
mit dem Publikum unentgeltlich erledigt, wie z. B. Erinnerungen, Mahnungen
und ähnliches. Zur Anschaffung gelangen Werke aller Fächer und Wissens-
zweige mit der Beschränkung, daß streng wissenschaftliche Werke der An-
schaffung durch die besondere bedeutende technische Bibliothek des Werkes
vorbehalten bleiben (insbesondere die eigentlich technische Fachliteratur), und
daß die Literatur agitatorischen Inhalts irgendwelcher Art ausgeschlossen ist.
Die Bücherhalle enthält auch eine besondere Abteilung für Jugendliteratur; es
ist Vorsorge getroffen, daß ungeeignete Werke nicht in die Hände jugendlicher
Entleiher gelangen. Es wird darauf gehalten, daß in die Hände des Publikums
nur saubere Bücher gelangen, weshalb die aus dem Verkehr zurückgelangenden
Bücher streng revidierb werden. Ersatzansprüche werden jedoch, wenn über-
haupt, in mildester Form geltend gemacht. Auf entgegenkommende Behandlung
des Publikums wird großer Wert gelegt; auch stehen die Beamten auf Wunsch
zur literarischen Beratung jederzeit zur Verfügung. Zur Entlastung der Ausleih-
beamten und zur Bequemlichkeit der Entleiher werden Filialausleihen in den
ferner liegenden Arbeiterkolonien angelegt. Die erste dieser Filialen ist in der
Kruppschen Privatschule der Kolonie Cronenberg am 1. April 1900 eröffnet worden,
eine zweite wird in Verbindung mit einem Lesesaal in der Kolonie Friedrichs-
hof errichtet. Für die Filialausleihen gilt der Katalog der Bücherhalle. Unter
den Buchbezeichnungen dieses Kataloges besitzt jede Filiale einen Bestand be-
sonders gesuchter Werke, mit welchen sie einen Teil der ausgesprochenen Wünsche
sogleich zu befriedigen vermag. Im allgemeinen aber müssen die in der Filial-
ausgabe verlangten Bücher bis 8 Uhr morgens bestellt werden, wenn sie abends
abgeholt werden sollen. Insgesamt sind von 1899 bis 1902 10744 Anträge auf
Erteilung einer Leihkarte gestellt worden, von welchen am 28. Februar 1902
8257 in Geltung waren. Rund 30 °/, der Werksangehorigen waren Leihkarten-
inhaber mit einem Anteil von 79 ?/, Arbeitern und 21 9/, Beamten. Ausgeliehen
wurden im ersten Betriebsjahre rund 94000, im dritten 209000 Bánde; durch-
schnittlich im dritten Betriebsjahre pro Tag 700 Bünde. Zwei Fünftel des ge-
samten Bücherstandes waren wührend des Winterhalbjahres gleichzeitig außer
Hause. Wüáührend mehrerer Wintermonate betrug der durchschnittliehe tàgliche
Verkehr an 900 Bünde, der sich an einzelnen Tagen bis zu rund 1800 Bánden
steigerte. Bei der Benutzung entfüllt auf Unterhaltungsliteratur ein Anteil von
50—60 %. Die Benutzung der Abteilung ,,Jugendliteratur* hat sich von rund
8000 Bänden im ersten Jahre auf rund 40000 Bünde im dritten Betriebsjahre
gehoben.
Wir lassen als weiteres Beispiel noch die Bibliothekordnung der Firma
Heinr. Freese in Berlin folgen. $ 1. Jedes Mitglied der Fabrik, welches drei
Monate in derselben beschäftigt ist, ist zur Benutzung der Bibliothek berechtigt.
Jedoch kann ein Mitglied, welches weniger als drei Monate beschäftigt ist, durch
Gutsagen eines länger daselbst Beschäftigten ebenfalls zur Benutzung zugelassen
werden. 8 2. Jedes entliehene Buch darf nur 4 Wochen behalten werden. Wenn
das Buch nicht anderweitig vergeben ist, kann es dem Entleiher nach 13 Wochen
wiedergegeben werden. 8 3. Jedes Fabrikmitglied, welches ein Buch entnommen
hat, ist verpflichtet, dasselbe in dem ihm übergebenen Zustande zurückzuliefern.
§ 4. Fabrikmitgliedern, welche ein geliehenes Buch in unsauberem oder defektem
Zustande zurückgeben, kann, wenn sie sich weigern den Schaden zu ersetzen,
Der Fabrikbetrieb. 91