Full text: Betrieb von Fabriken

     
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
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B. Besonderer Teil. II Geistige Ausbildung. 417 
druckter Katalog zur Verfügung gestellt wurde; unterdessen “ist die Zahl der 
Bände auf über 28000 angewachsen. Im Werke selbst ist der Katalog in 
800 Exemplaren zur Einsicht aufgelegt. Die Benutzung der Bücherhalle ge- 
schieht auf Grund der Leihkarten, welche auf Antrag von der Bücherhalle 
ausgegeben werden. Die Benutzung der Biicherhalle ist unentgeltlich. 
Ebenso wird der gesamte übrige Verkehr der Verwaltung der Bücherhalle 
mit dem Publikum unentgeltlich erledigt, wie z. B. Erinnerungen, Mahnungen 
und ähnliches. Zur Anschaffung gelangen Werke aller Fächer und Wissens- 
zweige mit der Beschränkung, daß streng wissenschaftliche Werke der An- 
schaffung durch die besondere bedeutende technische Bibliothek des Werkes 
vorbehalten bleiben (insbesondere die eigentlich technische Fachliteratur), und 
daß die Literatur agitatorischen Inhalts irgendwelcher Art ausgeschlossen ist. 
Die Bücherhalle enthält auch eine besondere Abteilung für Jugendliteratur; es 
ist Vorsorge getroffen, daß ungeeignete Werke nicht in die Hände jugendlicher 
Entleiher gelangen. Es wird darauf gehalten, daß in die Hände des Publikums 
nur saubere Bücher gelangen, weshalb die aus dem Verkehr zurückgelangenden 
Bücher streng revidierb werden.  Ersatzansprüche werden jedoch, wenn über- 
haupt, in mildester Form geltend gemacht. Auf entgegenkommende Behandlung 
des Publikums wird großer Wert gelegt; auch stehen die Beamten auf Wunsch 
zur literarischen Beratung jederzeit zur Verfügung. Zur Entlastung der Ausleih- 
beamten und zur Bequemlichkeit der Entleiher werden Filialausleihen in den 
ferner liegenden Arbeiterkolonien angelegt. Die erste dieser Filialen ist in der 
Kruppschen Privatschule der Kolonie Cronenberg am 1. April 1900 eröffnet worden, 
eine zweite wird in Verbindung mit einem Lesesaal in der Kolonie Friedrichs- 
hof errichtet. Für die Filialausleihen gilt der Katalog der Bücherhalle. Unter 
den Buchbezeichnungen dieses Kataloges besitzt jede Filiale einen Bestand be- 
sonders gesuchter Werke, mit welchen sie einen Teil der ausgesprochenen Wünsche 
sogleich zu befriedigen vermag. Im allgemeinen aber müssen die in der Filial- 
ausgabe verlangten Bücher bis 8 Uhr morgens bestellt werden, wenn sie abends 
abgeholt werden sollen. Insgesamt sind von 1899 bis 1902 10744 Anträge auf 
Erteilung einer Leihkarte gestellt worden, von welchen am 28. Februar 1902 
8257 in Geltung waren. Rund 30 °/, der Werksangehorigen waren Leihkarten- 
inhaber mit einem Anteil von 79 ?/, Arbeitern und 21 9/, Beamten. Ausgeliehen 
wurden im ersten Betriebsjahre rund 94000, im dritten 209000 Bánde; durch- 
schnittlich im dritten Betriebsjahre pro Tag 700 Bünde. Zwei Fünftel des ge- 
samten Bücherstandes waren wührend des Winterhalbjahres gleichzeitig außer 
Hause. Wüáührend mehrerer Wintermonate betrug der durchschnittliehe tàgliche 
Verkehr an 900 Bünde, der sich an einzelnen Tagen bis zu rund 1800 Bánden 
steigerte. Bei der Benutzung entfüllt auf Unterhaltungsliteratur ein Anteil von 
50—60 %. Die Benutzung der Abteilung ,,Jugendliteratur* hat sich von rund 
8000 Bänden im ersten Jahre auf rund 40000 Bünde im dritten Betriebsjahre 
gehoben. 
Wir lassen als weiteres Beispiel noch die Bibliothekordnung der Firma 
Heinr. Freese in Berlin folgen. $ 1. Jedes Mitglied der Fabrik, welches drei 
Monate in derselben beschäftigt ist, ist zur Benutzung der Bibliothek berechtigt. 
Jedoch kann ein Mitglied, welches weniger als drei Monate beschäftigt ist, durch 
Gutsagen eines länger daselbst Beschäftigten ebenfalls zur Benutzung zugelassen 
werden. 8 2. Jedes entliehene Buch darf nur 4 Wochen behalten werden. Wenn 
das Buch nicht anderweitig vergeben ist, kann es dem Entleiher nach 13 Wochen 
wiedergegeben werden. 8 3. Jedes Fabrikmitglied, welches ein Buch entnommen 
hat, ist verpflichtet, dasselbe in dem ihm übergebenen Zustande zurückzuliefern. 
§ 4. Fabrikmitgliedern, welche ein geliehenes Buch in unsauberem oder defektem 
Zustande zurückgeben, kann, wenn sie sich weigern den Schaden zu ersetzen, 
Der Fabrikbetrieb. 91 
  
 
	        
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