Full text: Betrieb von Fabriken

B. Besonderer Teil. II. Erholung und Unterhaltung. 491 
vergüten, !/, trágt das Haus und geht alsdann das Instrument dauernd in den 
Besitz des Arbeiters über. Die Kosten für Notenbeschaffung und für den 
Dirigenten trügt das Haus. Bei Fabrikfestliehkeiten und Ausflügen wirkt das 
Orchester stets mit und werden die Mitglieder dafür besonders entschädigt. 
Im Jahre 1894 wurde ein Trommler- und Pfeiferchor aus jüngeren Arbeitern im 
Alter von 16 bis 18 Jahren organisiert, bestehend aus zwölf Trommlern und 
zwölf Pfeifern, welche bei Ausflügen mitwirken. 
Bei der Wächtersbacher Steingutfabrik in Schlierbach werden 
jugendliche Arbeiter, die ein Instrument erlernen wollen, unentgeltlich unter- 
richtet; nach zurückgelegtem 18. Lebensjahr können sie nach Ablegung einer 
Prüfung in den Musikverein der Firma eintreten. Die jungen Leute erhalten 
eine tüchtige Ausbildung, so daß bereits mehrere derselben beim Abdienen ihrer 
Militärpflicht in die Bataillonsmusik aufgenommen werden konnten. 
b) Turnen und Turnspiele. 
Die bei der Arbeit in der Fabrik meist einseitige Anstrengung 
einzelner Teile des Kórpers macht, besonders für jugendliche Arbeiter, 
einen Ausgleich durch eine geregelte Bewegung in den MuBestunden 
wünschenswert und notwendig. Das haben viele Fabrikleiter erkannt, 
und sie suchen demgem#f das Turnen und die Turnspiele so viel wie 
möglich, oft unter erheblichen Opfern, zu fórdern. Sie stellen Turn- 
hallen, Turnplütze und Geräte zur Verfügung und setzen Preise für 
gute Leistungen aus. Die in Turnvereine zusammengefaßten Arbeiter 
leisten gewöhnlich nur niedrig bemessene Beiträge. Einzelne Fabriken 
zwingen ihre jugendlichen Arbeiter zum Beitritt. 
  
Als Beispiel führen wir auszugsweise das Statut des Turnvereins von 
Villeroy & Boch in Mettlach an. Der Verein bezweckt a) durch turnerische 
Übungen körperliche Kraft, Gewandtheit und Gesundheit zu fördern, b) durch 
den bei den Übungen erforderlichen Ernst und Gehorsam, sowie durch gesellige, 
unterhaltende und belehrende Zusammenkünfte den sittlichen Gesellschafts- und 
Gemeinsinn zu fôrdern. Zum Eintritt in den Verein ist unbescholtener Ruf 
und ein Alter von mindestens 17 Jahren erforderlich. Um durch frühzeitige 
Übungen tüchtige Turner heranzubilden, können durch den Turnwart junge 
Leute unter 17 Jahren zu den Turnübungen zugelassen werden. Die Turn- 
zöglinge sind jedoch nicht Mitglieder des Vereins und zahlen keinen Beitrag. 
Die Mitglieder sind zur Zahlung einer Aufnahmegebühr von 50 Æ und eines 
monatlichen, im voraus zu entrichtenden Beitrages von 20 4, verpflichtet. 
Die Turner sind verpflichtet, den Turn- und sonstigen Übungen, sowie den 
Hauptversammlungen regelmäBig beizuwohnen. Der Ausschluß kann u. a. wegen 
unehrenhaften Betragens innerhalb oder außerhalb des Vereins beschlossen 
werden. Der erste Turnwart und Vorsitzende des Vereins wird von der Fabrik- 
direktion, welche dem Vereine Lokale und Geräte zur Verfügung stellt, ernannt. 
Die übrigen Mitglieder des Turnrates werden von der Hauptversammlung gewählt. 
Am planvollsten durchgebildet ist das Turnen in den Betrieben der Harburger 
Gummi-Kamm-Kompagnie in Hamburg und Harburg. Hier ist das Turnen 
für die jugendlichen Arbeiter obligatorisch gemacht. In jeder der beiden Fabriken 
in Hamburg und Harburg nehmen regelmäßig an zwei Abenden der Woche.je 
60 jugendliche und 40 ältere Arbeiter am Turnen teil. Außer den Fabrikarbeitern 
werden auch die jugendlichen Bureauarbeiter herangezogen. Die beiden bestehenden 
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