430 R. Stegemann: Betriebseinrichtungen fiir die Wohlfahrt der Arbeiter.
richtsmittel und -räume müssen môglichst den durchschnittlichen Be-
diirfnissen und Gewohnheiten eines Arbeiterhaushaltes angepaßt
werden. Man hat sogar den Versuch gemacht, den Unterricht
im Hause eines der Meister selber, dessen Kiichen- usw. Ein-
richtung zu diesem Zwecke durch die Fabrik vervollständigt worden
war, erteilen zu lassen. Die Frau des betr. Meisters leitet den Koch-
unterricht, an welchem kursusweise je fünf bis sechs Fabrikarbeiterinnen
teilnehmen,
Die Haushaltungsschule der Kruppschen Werke in Essen ist in dem eigens
zu diesem Zwecke errichteten Gebäude untergebracht. Dieses ist von einem
großen Gemüsegarten und Gartenanlagen umgeben. Die Räumlichkeiten im Erd-
geschoß bestehen aus einer Küche mit Vorratskammer, einem Schrankzimmer,
einem Schulzimmer, einem Speisesaal für das Lehrpersonal und die Schülerinnen,
der zugleich als Arbeitssaal für letztere dient, einem größeren Saale und einem
Empfangszimmer. Im ersten Obergeschoß befinden sich ein Umkleideraum für
die Schülerinnen, ein Badezimmer, ein Plättzimmer, Wohnungen für die Vor-
steherin und die Lehrerinnen, sowie zwei Räume, die eine einfach möblierte
Arbeiterwohnung, aus Küche und Schlafzimmer bestehend, darstellen. Das
Kellergeschoß enthält außer der Waschküche Räume zum Lagern von Holz und
Kohlen, sowie zum Aufbewahren von Kartoffeln, frischen und eingemachten Ge-
müsen usw. Ein größerer Geflügelhof befindet sich im Hofraum. Die Küche, ein
hoher luftiger Bau mit Oberlicht, 12 m lang und 7 m breit, ist an jeder Lang-
seite mit drei Herden besetzt; auf der einen Seite wird von den Schülerinnen
das für das Lehrpersonal und die Schülerinnen bestimmte, für je zehn Personen
berechnete Essen, auf der anderen Seite die an Werksangehörige zur Ausgabe
gelangende Mittags- und Krankenkost zubereitet. Der Zweck der Schule ist,
nicht mehr schulpflichtige Töchter von Arbeitern durch praktische Anleitung
in der Führung eines einfachen Haushalts auszubilden. Der Unterricht erstreckt
sich auf Zubereitung von Speisen, Einmachen von Obst und Gemüsen, Auf-
bewahrung von Vorräten, Einkauf von Lebensmitteln, Anbau von Gemüsen für
dén Hausbedarf, Waschen, Mangeln und Bügeln von Haushaltungswüsche, Stopfen
von Strümpfen, Flicken, sowie auf Hausarbeiten aller Art. Von den Schülerinnen
wird ein Tagebuch geführt, in welches die Kosten der Zutaten für das für je
zehn Personen bereitete Essen genau berechnet eingetragen werden. In dieses
Tagebuch werden auBerdem Kochrezepte nach Angabe der Vorsteherin ein-
geschrieben. Ein zweites Buch dient zur Aufzeichnung von Küchenregeln, sowie
zum Einschreiben von Aufsätzen über sämtliche Haus- und Kiichenarbeiten.
Beide Bücher verbleiben den Schülerinnen als Eigentum. Ferner wird den
Schülerinnen bei ihrem Austritt das Buch: „Wegweiser zum häuslichen Glück
für Mädchen‘ (herausgeg. von einem Konsumverein des Verbandes „Arbeiterwohl‘‘
in M.-Gladbach) zum Geschenk gemacht. Der Unterricht ist unentgeltlich; für
die volle Beköstigung (Schülerinnen haben keine Wohnung in der Haushaltungs-
schule) hat die Schülerin monatlich 3 ./ zu bezahlen. Unbemittelten kann der
Beitrag auf Ansuchen erlassen werden. Jeder Kursus dauert vier Monate und
ist in zwei Abteilungen gegliedert. Alle zwei Monate werden 12 Schülerinnen
neu eingestelli, so daf immer 24 Schülerinnen gleichzeitig am Unterricht teil-
nehmen. Nach beendigtem Kursus werden den Schülerinnen Zeugnisse über Be-
tragen, Fleiß und Leistungen ausgestellt. Der Unterricht wird von einer Vor-
sieherin und zwei Lehrerinnen erteilt.
Andere Arbeitgeber sorgen für Unterrieht in weiblichen Hand-
arbeiten.