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32 Dr.F.W.R.Zimmermann: Die geschichtl. Entwick. u. d. volksw. Bedeut. d. Fabr.
Lebens, mit einem weiteren Übergreifen auch bezüglich der Stellung
auf dem wirtschaftlichen Gebiet, besonders bedingt, indem der
inneren Durehbildung des für die Fabrik Charakteristischen mit Riick-
sicht auf die darin liegende soziale Geführdung bestimmte feste
Grenzen gesteckt werden. Es muß dieses naturgemäß für die all-
gemeine Bedeutung der Fabrik in der Volkswirtschaft von einem er-
heblicheren EinfluB sein. Die bezügliche Einwirkung kann aber nur
als eine dem Fabrikwesen als solchem günstige und gewinn-
bringende angesehen werden. Denn wenn dieselbe auch eine Ein-
schränkung in der freien Entwickelung, mithin rein prinzipiell
eine nicht als Vorteil zu betrachtende Hemmung bedeutet, so geht sie
tatsächlich doch nur darauf hinaus, Auswüchse und schädliche
Wirkungen, welche durch die vollkommen freie Entwickelung ge-
zeitigt werden, zu beseitigen und den einzelnen für die Fabrik in
Frage kommenden Momenten eine gesunde und dauernde Festi-
gung zu verschaffen, wie sie für ein bleibend erfolgreiches Wirken
notwendig erachtet werden muß. Im letzten Erfolg wird daher durch
die speziellere Beziehung der Fabrik zum Staat, welche sich in dessen
Maßnahmen kundgibt, die Bedeutung der Fabrik nicht etwa ab-
geschwächt, sondern für die Dauer durch eine Leitung in gesündere
Bahnen verstärkt werden.
c) Vereinigungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Neben dem
vorberührten Eingreifen des Staates zur Milderung und Ausgleichung
jener scharfen Gegensätze usw. vornehmlich auf dem sozialen Gebiet,
welche durch das Fabrikwesen zwar nicht allein ins Leben gerufen,
aber doch wesentlich verstärkt und gekräftigt sind, haben wir
dann aber noch einer besonderen hier einschlagenden Erscheinung
der freien Entwickelung zu gedenken, welche jedoch gleicherweise
nicht ausschließlich auf dem Fabrikwesen beruht, sondern ihrem
ganzen Wesen nach über dasselbe hinausgeht, wenngleich nicht zu
verkennen, daß gerade die Sonderheiten des Fabrikwesens, die wir
im vorausgeführten geltend zu machen hatten, sie hauptsächlich mit
gezeitigt und des ferneren beeinflußt haben. Es ist dieses die Ver-
einigung der einzelnen Kategorien der Beteiligten zu in sich
und unter sich geschlossenen, mehr oder weniger weitgreifenden Ver-
bänden zu einer wirksamen Vertretung der gemeinsamen
Interessen. Diese zusammenfassende Vereinigung der Beteiligten,
welche wir hier jedoch, weil nur in beschränkterem Umfang Platz
greifend, nur ganz im allgemeinen berühren können, ging zunächst
als Gewerbeverein, Gewerkschaft, Fachverein usw. von den
Arbeitnehmern aus und erst rückwirkend wurden dadurch zeitlich
später auch ähnliche Vereinigungen der Arbeitgeber veranlaßt.
Der eigentliche innere Grund für die Vereinigungen der Arbeit-
nehmer lag in der durch die neuere Entwickelung der Gewerbe- bzw.
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