Full text: Betrieb von Fabriken

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IL a) Kaufmünnische Bureaus. 1. Behandlung eingehender Bestellungen. 53 
es nicht vorziehen sollte, ein Haupt-Kommissionsbuch für komplette 
Anlagen und ein zweites Kommissionsbuch für einzelne kleine Be- 
stellungen zu führen und dieses etwa mit Komm.-Nr. 4001 zu beginnen, 
etwa bis 6000, und 1001— 4000 für komplette Anlagen zu lassen) 
und Ausstellung eines Kommissionszettels gemáB Formular 4a und 
eines Speditionsscheines Formular 5. 
Der Kommissionszettel wird vom Kommissionsbuchführer dem 
Betriebsbureau, der Speditionsschein der Abteilung ,Spedition^ zu- 
gestellt. Eine Stückliste wird für diesen kleinen Auftrag, weil hier 
keine komplette Anlage in Frage kommt, nicht ausgefertigt. 
Der Kunde E. in F. bestellt: 
Reparatur eines elektrischen Zündapparates zu einem 20 PS. 
Benzinmotor. 
Es erfolgt zunüchst Eintragung ins Haupt-Kommissionsbuch unter 
Verwendung der náüchstfolgenden Komm.-Nr. 1016 (falls es nicht vor- 
gezogen werden sollte, auch für Reparaturen, die für die Kundschaft 
ausgeführt werden, ein extra „Auswärtige Reparaturen - Kommissions- 
buch“ einzurichten, und für diese vielleicht die Komm.-Nrn. 5501 
bis 6000 zu reservieren, so daß man 
1001— 4000 für komplette Anlagen, 
4001— 5500 für kleine einzelne Aufträge, 
5501— 6000 für Reparaturen für die Kundschaft 
reserviert); alsdann erfolgt Ausstellung des Kommissionszettels, For- 
mular 4a, und des Speditionsscheines, Formular 5, ersterer wird vom 
Kommissionsbuchführer wieder an das Betriebsbureau gegeben, dagegen 
der Speditionsschein direkt an die Abteilung „Spedition“ gesandt. 
Der Kommissionsbuchführer hat nunmehr die drei vorbesprochenen 
Aufträge der Kundschaft zu bestätigen, und zwar am besten unter 
Aufführung der hauptsächlichsten Lieferungsbedingungen, in erster 
Linie diejenigen, betreffend . Versand, Lieferungspreis und Zahlungs- 
bedingungen, sofern solche im voraus vereinbart wurden, was wohl 
meist anzunehmen ist. 
Die ordnungsgemäße Bestätigung der Aufträge ist insofern von 
allergrößter Bedeutung, als dies die beste Gelegenheit ist, die Grund- 
bedingung für die auszuführende Lieferung nochmals zwischen Besteller 
und Lieferant schriftlich festzulegen und dabei die etwa nicht ganz 
deutlich vorliegenden Angaben aufzuklären, sei es bezüglich Aus- 
führung, Versand oder Zahlungsweise. 
So manche später zwischen Besteller und Lieferant vorkommenden 
Differenzen sind auf die seitens des Bestellers ungenau bzw. un- 
zureichend gegebenen und seitens des Lieferanten nicht rechtzeitig 
genügend aufgeklärten Angaben für die Lieferung zurückzuführen. 
 
	        
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