60 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
schnell überhand; sie wieder auszurotten ist sehr schwer, wenn nicht
gar unmöglich, und der Rückgang ist unvermeidlich.
Während ehedem der Arbeiter im Tagelohn zu arbeiten pflegte,
d. h. einen bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis fest vereinbarten
Stundenlohn erhielt, den er zu beanspruchen hatte, einerlei ob er viel
oder wenig leistete, ist im Laufe der Jahre die Lohnarbeit durch
Akkordarbeit mehr und mehr verdrängt worden, und zwar um so mehr,
je mehr die Präzisions-Werkzeugmaschinen, Werkzeuge und Ein-
richtungen in der Industrie Eingang gefunden haben, die es dem
Arbeiter ermôglichen, in geringerer Zeit nicht allein mehr zu leisten,
sondern auch noch genauere Arbeit zu liefern.
Als die ersten amerikanischen Präzisions-Werkzeugmaschinen und
Werkzeuge in Deutschland Eingang fanden und im Zusammenhang
damit auch die Akkordarbeit in Deutschland mehr und mehr ein-
geführt wurde, stand der deutsche Arbeiter dem Akkordwesen nicht
nur unsympathisch, sondern sogar mißtrauisch gegenüber, da er von
der irrigen Ansicht ausging, daß durch verbesserte maschinelle
Arbeitsmethoden, die dank der Präzisions-Werkzeugmaschinen und
Werkzeuge eingeführt werden konnten, sein Verdienst geschmälert
werden würde.
Es währte dies aber nur kurze Zeit, und heute zieht erfahrungs-
gemäß jeder nur einigermaßen leistungsfähige Arbeiter die Akkord-
arbeit der Lohnarbeit vor, da er sich pekuniär besser dabei steht und
um so mehr verdient, je geschickter er in der Handhabung seiner
Maschinen bzw. Werkzeuge ist und je besser er es versteht, die ihm
gebotenen maschinellen Einrichtungen zu seinem Vorteil und gleich-
zeitig dem des Unternehmens bestmöglichst auszunutzen. bzw. dieselben
durch Aufmerksamkeit und Intelligenz noch zu verbessern.
Es wird jedoch noch nach wie vor mit jedem Arbeiter, einerlei
welcher Gattung, bei seinem Eintritt in eine Fabrik ein Stundenlohn
vereinbart, der als Grundlage für die Akkordverrechnung dient.
Zur Verrechnung der Lohnansprüche der Arbeiter nach jeder
Lohnperiode (gewöhnlich zwei Wochen, mit Abrechnung der Sonntage
zwölf Arbeitstage) dient sehr zweckmäßig ein Abrechnungszettel gemäß
Formular 12; dieselben werden am besten in den Meister- oder Werk-
stattschreiberstuben zur Verfügung der Arbeiter gehalten, so daß die-
selben sich solche dort nach Bedarf fordern können.
Am zweckmäßigsten erhält jeder Arbeiter eine kleine Holztafel
in Größe der Abrechnungszettel in nächster Nähe seiner Arbeitsstelle
angebracht, auf der jeder Arbeiter seinen Abrechnungszettel mit
Stiften zu befestigen hat.
Zur Ausübung der unbedingt nötigen Kontrolle muß jedem
Arbeiter vorgeschrieben und unbedingt darauf gehalten werden, daß
er keine Arbeit in Angriff nimmt, bevor er nicht die erforderliche
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