Full text: Betrieb von Fabriken

  
60 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes. 
schnell überhand; sie wieder auszurotten ist sehr schwer, wenn nicht 
gar unmöglich, und der Rückgang ist unvermeidlich. 
Während ehedem der Arbeiter im Tagelohn zu arbeiten pflegte, 
d. h. einen bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis fest vereinbarten 
Stundenlohn erhielt, den er zu beanspruchen hatte, einerlei ob er viel 
oder wenig leistete, ist im Laufe der Jahre die Lohnarbeit durch 
Akkordarbeit mehr und mehr verdrängt worden, und zwar um so mehr, 
je mehr die Präzisions-Werkzeugmaschinen, Werkzeuge und Ein- 
richtungen in der Industrie Eingang gefunden haben, die es dem 
Arbeiter ermôglichen, in geringerer Zeit nicht allein mehr zu leisten, 
sondern auch noch genauere Arbeit zu liefern. 
Als die ersten amerikanischen Präzisions-Werkzeugmaschinen und 
Werkzeuge in Deutschland Eingang fanden und im Zusammenhang 
damit auch die Akkordarbeit in Deutschland mehr und mehr ein- 
geführt wurde, stand der deutsche Arbeiter dem Akkordwesen nicht 
nur unsympathisch, sondern sogar mißtrauisch gegenüber, da er von 
der irrigen Ansicht ausging, daß durch verbesserte maschinelle 
Arbeitsmethoden, die dank der Präzisions-Werkzeugmaschinen und 
Werkzeuge eingeführt werden konnten, sein Verdienst geschmälert 
werden würde. 
Es währte dies aber nur kurze Zeit, und heute zieht erfahrungs- 
gemäß jeder nur einigermaßen leistungsfähige Arbeiter die Akkord- 
arbeit der Lohnarbeit vor, da er sich pekuniär besser dabei steht und 
um so mehr verdient, je geschickter er in der Handhabung seiner 
Maschinen bzw. Werkzeuge ist und je besser er es versteht, die ihm 
gebotenen maschinellen Einrichtungen zu seinem Vorteil und gleich- 
zeitig dem des Unternehmens bestmöglichst auszunutzen. bzw. dieselben 
durch Aufmerksamkeit und Intelligenz noch zu verbessern. 
Es wird jedoch noch nach wie vor mit jedem Arbeiter, einerlei 
welcher Gattung, bei seinem Eintritt in eine Fabrik ein Stundenlohn 
vereinbart, der als Grundlage für die Akkordverrechnung dient. 
Zur Verrechnung der Lohnansprüche der Arbeiter nach jeder 
Lohnperiode (gewöhnlich zwei Wochen, mit Abrechnung der Sonntage 
zwölf Arbeitstage) dient sehr zweckmäßig ein Abrechnungszettel gemäß 
Formular 12; dieselben werden am besten in den Meister- oder Werk- 
stattschreiberstuben zur Verfügung der Arbeiter gehalten, so daß die- 
selben sich solche dort nach Bedarf fordern können. 
Am zweckmäßigsten erhält jeder Arbeiter eine kleine Holztafel 
in Größe der Abrechnungszettel in nächster Nähe seiner Arbeitsstelle 
angebracht, auf der jeder Arbeiter seinen Abrechnungszettel mit 
Stiften zu befestigen hat. 
Zur Ausübung der unbedingt nötigen Kontrolle muß jedem 
Arbeiter vorgeschrieben und unbedingt darauf gehalten werden, daß 
er keine Arbeit in Angriff nimmt, bevor er nicht die erforderliche 
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