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IL a) Kaufmünnische Bureaus. 3. Lohn- und Akkordwesen. 61
Kommissionsnummer dafür vom Meister bzw. Werkstatischreiber er-
halten und dieselbe, ebenso wie Tag und Zeit der Inangriffnahme
sowie Bezeichnung der Arbeit in seinen Abrechnungszettel mit Blei-
stift eingetragen hat. Dieses Verfahren des Anschreibens in die an
leicht sichtbarer Stelle aufgehingten Abrechnungszettel macht es den
Betriebschefs bzw. Meistern und Werkstattschreibern resp. den eigens
dazu angestellten Kontrollbeamten — time keeper — sehr leicht, bei
ihren Kontrollrundgingen durch die Werkstätten die Arbeiter und
deren Anschreiben durch einen Blick auf die Abrechnungszettel einer-
seits und auf die in Ausführung befindliche Arbeit anderseits zu
kontrollieren.
Angenommen z. B. der Dreher Schmälich erhält am ersten Tag
der Lohnperiode 21, d. h. am Sonnabend den 3. Oktober 1903 den
Auftrag auf Komm.-Nr. 1006, Kolbenringe für 20 PS. Einzylinder-
Haselwander-Motoren abzudrehen, und zwar in diesem Falle, des Bei-
spieles wegen, im Lohn und nicht im Akkord, so schreibt er Lohnperiode,
seinen Stundenlohn — in diesem Falle sei ein Stundenlohn von
40 77 angenommen —, seine Arbeitsnummer, Anfangs- und End-
datum der Lohnperiode, seinen Namen und endlich Kommissions-
nummer, Datum des Arbeitstages sowie Bezeichnung der Arbeit in
den Lohnabrechnungszettel, Formular 12, mit Bleistift ein und am
SehluB eines jeden Arbeitstages auch. die gearbeitete Stundenzahl und
den am Tage verdienten — für neunstündige Arbeitszeit — Lohn-
betrag in die Lohnkolonne.
Es sei weiter angenommen, dab Schmálieh am Montag den
5. Oktober 1903 abends den Auftrag erhilt, die Lohnarbeit auf Komm.-
Nr. 1006 zu unterbrechen und eine andere Arbeit auf Komm.-Nr. 1005,
das Abdrehen einer Kurbelwelle und Pleulstange, in Akkord zu über-
nehmen, und es sei ferner angenommen, dab der Meister mit Schmälich
den Akkordpreis für diese Arbeit mit .# 55.— vereinbart hätte, so
erhält Schmälich für diese Akkordarbeit vom Meister bzw. Werkstatt-
schreiber einen Akkordzettel gemäB Formular 13.
In den Akkordzettel, der vom Arbeiter neben dem Lohn-
abrechnungszettel zu führen ist, schreibt Schmälich das Datum eines
jeden "Tages, an welchem er an dem Akkord arbeitet, ebenso auch
die täglich daran gearbeitete Stundenzahl ein. Angenommen Schmälich
arbeitet an dem Akkord vom 6. bis 14. Oktober 1908, d. h. acht Tage,
so schreibt er diese achttägige Akkordarbeit auch im Lohnabrech-
nungszettel an; nach Fertigstellung der Akkordarbeit liefert Schmälich
seinen Akkordzettel als ,,erledigt“ in der Meisterstube ab, der Meister
setzt seinen Vermerk „fertig“ hinein und seine Unterschrift dazu und
sendet den Akkordzettel mit den übrigen Akkordzetteln fertiger Akkord-
arbeiten der gleichen Lohnperiode in das kaufmännische Bureau, Ab-
teilung Löhnung, zur Verrechnung am folgenden Lohntage.