64 À. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
geleisteten Arbeiten werden in voller Hôhe in die Akkordzettel ein-
gesetzt, genau so, als wenn es sich um eine von einem Dreher allein
bediente Bank handelte, jedoch erhält der die Kontrolle ausübende
Dreher von der Akkordsumme der zweiten Bank nur einen Bruchteil,
etwa !/, oder !/,, von dem Akkordpreis der dritten Bank nur etwa !/,
ausgezahlt, so dab sowohl der Kontrolldreher wie auch das Werk in
dem Zwei- bzw. Drei-Banksystem einen Vorteil finden.
Die Festsetzung des an den Kontrolldreher auszuzahlenden Teil-
betrages vom Akkordpreis fiir die zweite bzw. dritte Bank mit '/,
bis !/, bzw. !/, je naeh Leistung der in Frage kommenden Bank,
erfolgt zwischen dem betreffenden Meister bzw. dem Betriebsleiter und
dem betreffenden Kontrolldreher selbstverständlich, wie bei jeder
Akkordarbeit, vor Inangriffnahme der fraglichen Arbeiten auf der
zweiten bzw. dritten Bank.
Vielfach werden auch gewisse Arbeiten in den Werkstätten durch
Kolonnen ausgeführt, d. h. ein sog. Vorarbeiter bildet gemeinsam mit
einigen oder mehreren Arbeitern eine sog. Kolonne zwecks gemein-
samer Ausführung gewisser Arbeiten, wobei die dabei beteiligten
Arbeiter vielfach ganz verschiedene Tagelöhne haben und der eine
viel längere Zeit, der andere viel kürzere Zeit an der in der Kolonne
auszuführenden Arbeit tätig ist.
Angenommen ein Kolonnenführer A — gewöhnlich ein sog.
Vorarbeiter — hat für den Zusammenbau einer Eisenkonstruktion
oder irgendeiner anderen Arbeit mit dem Meister bzw. dem Betriebs-
leiter einen Akkordpreis von M 120.— vereinbart; der Kolonnenführer,
der die Fähigkeiten der verschiedenen Arbeiter am besten zu beurteilen
vermag, wählt sich alsdann zur Ausführung fraglicher Kolonnenarbeit
die Arbeiter B, C, D, E und vereinbart mit denselben „Teilzahlen“,
auf Grund welcher die von jedem dabei Beteiligten daran gearbeitete
Zeit berechnet werden soll, und zwar von 12 abwärts, z. B. für A:12,
für B:10, für C:10, für D:9 und für E:9 Teile, und weiter angenommen,
A hätte bei der Kolonnenarbeit 110 Stunden, B 55 Stunden, C 16 Stunden,
D 34 Stunden, E 15 Stunden gearbeitet, so würde sich die Abrechnung
für die vorbezeichnete Kolonne alsdann wie folgt stellen:
A 110 Stunden zu 12 Teilen — 1320 Teile,
B 55 » » 10 2 = 550 »
C18 » » 10 » = 100 »
D 34 » » 9 » = 306 »
E 15 2 2 8 3 7 120 »
Sa. 2456 Teile;
ein Teil von .Z/ 120.— dividiert durch 2456 Teile ist gleich 4885,
es erhält somit:
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