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885,
IL . a) Kaufmánnische Bureaus. 3. Lohn- und Akkordwesen. 65
A 1320 Teile < 4885 = # 64.50
B 550 , 5«4895— , 26.87
C 1660. , —<4885— , 7,82
D 306 , 5«4895 — ,. 14.95
E 1290, —<4385— , 586
Sa. À 120. —
Selbstverständlich werden auch bei der Kolonnenarbeit die Akkord-
preise erst nach Fertigstellung der Arbeit ausgezahlt bzw. verteilt, bis
zur Fertigstellung jedoch wie bei jeder Akkordarbeit die gearbeiteten
Stundenzahlen bei stattfindender Lóhnung à conto des mit jedem
Arbeiter vereinbarten Tagelohnes ausgezahlt.
Angenommen es hätten z. B. bis zu dem der Fertigstellung frag-
licher Kolonnenarbeit voraufgehenden Lohnzahltage
A 105 Stunden a 45 % Tagelohn
B 50 » à 40 , »
C 11 » à 40 2 2
D 29 22 à 35 2 2
E 10 2 à 35 2 2
an fraglicher Kolonnenarbeit gearbeitet, so würden an jenem Lohn-
zahltage erhalten:
A für 105 Stunden à 45 A. 41.25
à
B , 50 » a 40, = » 20.—
pe di a où 40-40, rat 40
Da, 19. + ASE m 5 10.15
x, 10 , 885, — 9.50
M 85.30
Weiter angenommen, nach erfolgter Lohnzahlung hätten A, B,
C, D und E noch je fünf Stunden an der Kolonnenarbeit gearbeitet
und dieselbe alsdann fertig gehabt, so würde der Akkordbetrag von
À 120.— minus der à conto Stundenlohn gezahlten Beträge, wie
oben, von Sa. Æ 85.30, mithin der verbleibende Rest-Akkordbetrag
von 4 34.70 am nächstfolgenden Lohnzahltag noch an die an der
Kolonnenarbeit Beteiligten auszuzahlen sein, und zwar wie folgt:
Die Teilsumme ist 2456, ein Teil von .# 34.70 dividiert durch
2456 Teile ist gleich 1413, mithin:
A 1320 Teile >< 1413 — .# 18. 66
B 550 o 7< 1413 — v1.7]
Q. 160. 7. x 1413— , 2.26
D 306, > 1418 = , 492
8.190... 2«1413— „1,69
À 84.10.
Der Fabrikbetrieb.