89 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
Im engeren kaufmünnischen Sinne versteht man unter Buchhaltung
die nach bestimmten Regeln geordnete, in speziell dazu bestimmten
Büchern und in chronologischer Reihenfolge erfolgende Eintragung
aller Geschäftsvorfälle, um daraus jederzeit feststellen zu kónnen, wie-
viel gewonnen oder verloren wurde, in welchem Debet- oder Kredit-
verhültnisse die Firma zu ihren Handelsfreunden steht, und endlich
wie der Stand des Vermögens sich gestaltet hat, der in gewissen
Zwischenräumen, gewöhnlich wenigstens einmal des Jahres, und zwar
am Schluß des Geschäftsjahres festgestellt werden soll.
Die Handelsgesetze verpflichten zur Führung solcher Bücher, aus
denen Handelsgeschäfte und Vermögenslage vollständig ersichtlich sind.
Welche Bücher und wie dieselben geführt werden sollen, darüber
schreibt das Gesetz nichts Bestimmtes vor, vielmehr soll dies nach
den Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute beurteilt werden.
Bei Eröffnung eines Geschäftes, sowie zu Beginn eines jeden
neuen Geschäftsjahres hat der Geschäftsinhaber, bei Aktiengesellschaften
der verantwortliche Vorstand, das Vermögen (Aktiva) sowie die Schulden
(Passiva) festzustellen, d. h. zu inventarisieren und gleichzeitig einen
Abschluß (Bilanz) zu machen, wodurch das Verhältnis des Vermögens
zu den Schulden festgestellt wird.
Die Inventuraufnahme von Vorrüten und Warenlagern darf in-
dessen, wenn nach Art des in Frage kommenden Geschäftes oder
Betriebes eine jährliche Aufnahme nicht gut und nicht ohne nach-
teiligen Einfluß auf den Geschäftsbetrieb durchführbar ist, alle zwei
Jahre geschehen, während jedoch die Bilanzierung alljährlich einmal,
und zwar am Schluß eines jeden Geschäftsjahres geschehen muß.
Die Inventur ebenso wie die Bilanz sind in ein besonders dazu
angelegtes Inventar- und Bilanzbuch einzutragen und von den Ge-
schäftsinhabern bzw. den persönlich haftenden Gesellschaftern resp. bei
Aktiengesellschaften vom Vorstand zu unterzeichnen.
Man unterscheidet in der Hauptsache zwei Methoden der Buch-
führung, die einfache oder deutsche und die doppelte oder italienische
Buchführung.
Nach dem System der einfachen Buchführung wird jedes zwischen
den handelnden Personen entstehende Rechnungsverhältnis nur einmal
und zwar durch das sog. Kontokorrentbuch, welches hier auch gleich-
zeitig Hauptbuch ist, festgestellt; sie verfolgt in der Hauptsache also
nur den Zweck, eine Übersicht zu geben über unsere Forderungen
und Schulden an unsere Geschäftsfreunde, sie gewährt ‚aber keine
genaue Einsicht in die Wertergebnisse aller übrigen Teile des im
Unternehmen investierten Vermögens, was nur durch Führung einer
Reihe von Hilfsbiichern und durch eine alles umfassende Bestände-
aufnahme möglich wird, aber oft sehr umständlich und vielfach über-
haupt nicht durchführbar ist.