Full text: Betrieb von Fabriken

  
89 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes. 
Im engeren kaufmünnischen Sinne versteht man unter Buchhaltung 
die nach bestimmten Regeln geordnete, in speziell dazu bestimmten 
Büchern und in chronologischer Reihenfolge erfolgende Eintragung 
aller Geschäftsvorfälle, um daraus jederzeit feststellen zu kónnen, wie- 
viel gewonnen oder verloren wurde, in welchem Debet- oder Kredit- 
verhültnisse die Firma zu ihren Handelsfreunden steht, und endlich 
wie der Stand des Vermögens sich gestaltet hat, der in gewissen 
Zwischenräumen, gewöhnlich wenigstens einmal des Jahres, und zwar 
am Schluß des Geschäftsjahres festgestellt werden soll. 
Die Handelsgesetze verpflichten zur Führung solcher Bücher, aus 
denen Handelsgeschäfte und Vermögenslage vollständig ersichtlich sind. 
Welche Bücher und wie dieselben geführt werden sollen, darüber 
schreibt das Gesetz nichts Bestimmtes vor, vielmehr soll dies nach 
den Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute beurteilt werden. 
Bei Eröffnung eines Geschäftes, sowie zu Beginn eines jeden 
neuen Geschäftsjahres hat der Geschäftsinhaber, bei Aktiengesellschaften 
der verantwortliche Vorstand, das Vermögen (Aktiva) sowie die Schulden 
(Passiva) festzustellen, d. h. zu inventarisieren und gleichzeitig einen 
Abschluß (Bilanz) zu machen, wodurch das Verhältnis des Vermögens 
zu den Schulden festgestellt wird. 
Die Inventuraufnahme von Vorrüten und Warenlagern darf in- 
dessen, wenn nach Art des in Frage kommenden Geschäftes oder 
Betriebes eine jährliche Aufnahme nicht gut und nicht ohne nach- 
teiligen Einfluß auf den Geschäftsbetrieb durchführbar ist, alle zwei 
Jahre geschehen, während jedoch die Bilanzierung alljährlich einmal, 
und zwar am Schluß eines jeden Geschäftsjahres geschehen muß. 
Die Inventur ebenso wie die Bilanz sind in ein besonders dazu 
angelegtes Inventar- und Bilanzbuch einzutragen und von den Ge- 
schäftsinhabern bzw. den persönlich haftenden Gesellschaftern resp. bei 
Aktiengesellschaften vom Vorstand zu unterzeichnen. 
Man unterscheidet in der Hauptsache zwei Methoden der Buch- 
führung, die einfache oder deutsche und die doppelte oder italienische 
Buchführung. 
Nach dem System der einfachen Buchführung wird jedes zwischen 
den handelnden Personen entstehende Rechnungsverhältnis nur einmal 
und zwar durch das sog. Kontokorrentbuch, welches hier auch gleich- 
zeitig Hauptbuch ist, festgestellt; sie verfolgt in der Hauptsache also 
nur den Zweck, eine Übersicht zu geben über unsere Forderungen 
und Schulden an unsere Geschäftsfreunde, sie gewährt ‚aber keine 
genaue Einsicht in die Wertergebnisse aller übrigen Teile des im 
Unternehmen investierten Vermögens, was nur durch Führung einer 
Reihe von Hilfsbiichern und durch eine alles umfassende Bestände- 
aufnahme möglich wird, aber oft sehr umständlich und vielfach über- 
haupt nicht durchführbar ist.
	        
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