Taf. 2 (oben)
(Zchg. 3110 q)
Taf. 2 (unten)
(Zchg. 3180)
Der Signalstellbock mit Weichenverschluf nach Zchg. 3110 q besitzt denselben
Kurbelkopf mit Zeiger und Schild wie der Signalstellbock nach Zchg. 6798k (Taf. 1,
rechts). Der Kurbelkopf ist jedoch in einem auf das Fundament geschraubten Gufsbock
gelagert, durch welchen, parallel zur Trommelachse, eine mit der Weiche verbundene
Riegelstange geführt wird. Diese Riegelstange geht durch den Einschnitt des segment-
fórmig gestalteten Endes eines am Stellbock gelagerten zweiarmigen Schalthebels, der
beim Beginn der Kurbeldrehung durch den Triebstockzapfen der Seiltrommel mitge-
nommen wird. Da nun der Schalthebel nur gedreht werden kann, wenn sein Segment
einem Einschnitt der Riegelstange gegenüber steht und da er nach dem Umstellen der
Kurbel in seiner Schráglage durch einen Schleifkranz an der Seilrolle solange festge-
halten wird, bis die Kurbel in ihre Ruhelage zurückgebracht ist, so wird hierdurch eine
Abhängigkeit erreicht, die das Ziehen des Signals nur bei entsprechender Weichenlage
moglich macht und die bei gezogenem Signal die Weiche in dieser Lage verriegelt hilt.
Der Signaldrahtzug ist über die am Bock gelagerten Ablenkrollen geführt.
Der Signalstellbock nach Zchg. 3180 mit Weichenverschluß und mechanischer Blok-
kung besitzt außer dem Weichenverschlufs, der nach Zweck und Wirkungsweise völlig
dem der Zchg. 3110q (Taf. 2, oben) gleicht, die mechanische Blockeinrichtung, welche
die Verfügung über den Signalhebel in die Hand des verantwortlichen Stationsbeamten
legt. Die Verbindung zwischen dem Stellbock und der Station besteht aus einem dop-
pelten Drahtzug. Die Bedingungen, die von der mechanischen Blockung erfüllt werden,
sind folgende:
1. Der Signalhebel ist in der Haltstellung verschlossen und kann nur durch ent-
sprechende Drehung einer Stationskurbel (vgl. Tafel 16) freigegeben werden.
2. Das Stellen des Signals meldet sich nach dem Stationswerk zurück.
3. Stellt der Wáàrter den Signalhebel auf »Halt« zurück, so legt sich der Hebel
in dieser Stellung von selbst fest; nach jeder Freigabe seitens der Station kann also das
Signal nur einmal gezogen werden.
4. Der Stationsbeamte ist imstande, durch seine Blockkurbel ein auf »Fahrt« ste-
hendes Signal ohne Mitwirkung des Wüárters auf »Halt« zurückzulegen.
Der in der Ruhelage senkrecht nach oben stehende und nach beiden Richtungen
um nicht ganz 180? umlegbare Signalhebel ist an die Seilscheibe des Signaldrahtzugs
angeschraubt und mit einer Federhandfalle am Stellbock festgeklinkt. Für die Blockung
trágt die Welle der für den Signalzug bestimmten Seilscheibe auf der Gegenseite des
Stellbocks ein verzahntes Rad, auf das ein mit der Seilrolle des Freigabedrahtzugs ver-
einigtes Schaltrad einwirkt. Die Innenseite des Schaltrads trágt eine Kurve, die mit
einer am Bock gelagerten, durch Federn in ihrer Mittelstellung gehaltenen Sperrklinke
zusammenarbeitet. Wird die Freigaberolle von der Station aus um 90° gedreht, so gibt
sie den Signalhebel für eine bestimmte Drehrichtung frei. Das betreffende Signal
kann nun durch Umlegen des Hebels gezogen werden, wobei die Freigaberolle eine
weitere Drehung erhält; wird später der Hebel zurückgelegt, so verhindert die selbst-
tätige Sperre den Wüárter, das Signal ein zweites Mal zu ziehen, bevor nicht die Station
die Freigabe zurückgenommen und von neuem gegeben hat.
Das Blockgetriebe wird durch einen Blechkasten abgedeckt, an dem oben die Melde-
glocke befestigt ist; der Federhammer der Glocke wird bei der Drehrichtung für das
Freigeben durch Vorsprünge an der Freigaberolle aufgeworfen. Außerdem erscheint
beim Freigeben, je nach der Drehrichtung der Freigaberolle, auf der linken oder rechten
Seite des Blechkastens ein drehbares Schild, um dem durch Ertónen der Glocke auf-
merksam gemachten Warter anzuzeigen, welches Signal freigegeben ist, d. h. nach welcher
Richtung er den Hebel umlegen kann.
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