Taf. 4
(Zchg. 10050)
Taf. 5
(Zchg. 10790c)
4
Das Kurbelwerk ist in einen Blechkasten eingeschlossen, aus dem vorn die Kurbeln
mit ihren Seiltrommeln herausragen. Die Drahtzüge sind mit eingeschalteten Drahtseilen
um die Trommeln geschlungen und darauf befestigt.
Das Kurbelwerk nach Taf. 4 entspricht, abgesehen von einigen konstruktiven Ab-
weichungen in der Ausbildung des Wandgestells und der Kurbelkópfe, bezüglich der
Signalkurbeln und Blockverschlüsse im wesentlichen dem vorbeschriebenen Kurbelwerk
nach Taf. 3. Dagegen sind die Weichenverriegelungskurbeln noch mit sogenannten
»Kontrollvorrichtungen« versehen, durch welche die Drahtzüge derart überwacht werden,
daß beim Eintreten einer die ordnungsmäfige Weichenverriegelung beeinträchtigenden
Stôrung eine unzulässige Signalstellung verhindert wird. Wenn diese Stôrung (herbei-
geführt z. B. durch Schlaffwerden oder Reifen des Drahtzugs) vor, wihrend oder auch
nach dem Umlegen der Verriegelungskurbel zu einer Zeit auftritt, wo der betreffende
Fahrstrafenhebel noch nicht gezogen ist, so verhindert die Kontrollvorrichtung durch
Sperrung der Fahrstrafeenschubstange ein Einstellen des Fahrsignals. Außerdem wird
der ordnungswidrige Zustand der Anlage durch Farbwechsel eines über der Verriege-
lungskurbel in Höhe der Fahrstraßenhebel angeordneten rechteckigen Fensters kenntlich
gemacht. Dieser Farbwechsel erfolgt auch dann, wenn die Störung erst nach dem Um-
legen des Fahrstraßenhebels oder auch der Signalkurbel eintritt.
Für die Zwecke der Leitungsüberwachung sind, statt einer gemeinsamen Seilrolle,
deren zwei angeordnet, auf denen je ein Zugdraht unter entsprechender Umschlingung
befestigt ist. Beide Rollen drehen sich lose auf der Kurbelachse und werden durch die
Spannung der Zugdrähte soweit gegeneinander verdreht, bis sie mit Anschlagnocken
gegen einen auf der Kurbelachse befestigten Mitnehmer stoßen. Zwischen die Seilrollen
ist eine Zugfeder eingeschaltet, die mit je einem Ende an einer der beiden Rollen auf-
gehängt ist und das Bestreben hat, die Anschlagnocken der Seilrollen, entgegen der Draht-
zugspannung, von dem gemeinsamen Mitnehmer zu entfernen. Bei ordnungsmäßigem
Leitungszustand kann die Feder infolge der überwiegenden Drahtzugspannung nicht zur
Wirkung kommen und es werden die Seilrollen beim Umlegen der Verriegelungskurbel
durch den Mitnehmer gedreht. Sobald aber die Zugkraft der Leitungsstränge infolge
Schlaffwerdens oder Reißens nachläßt, werden die Seilrollen durch die Feder gegenein-
ander verdreht; dabei wird das Eingreifen einer an der hinteren Seilrolle gelagerten
Sperrklinke in einen Sperrkranz am Kurbelbock bewirkt und hierdurch eine Drehung
der Verriegelungskurbel verhindert. Gleichzeitig wird ein senkrecht geführter, quer über
die Schubstangen ragender Balken derartig bewegt, daß er zusammen mit entsprechenden
Verschlufselementen der Schubstangen eine Festlegung der in Frage kommenden Fahr-
strafsenhebel herbeiführt. Dieser Vorgang macht sich an dem Kontrollfenster durch
Farbwechsel bemerkbar.
Das Kurbelwerk nach Taf. 5 ist hauptsáchlich für Streckenblockstationen bestimmt,
d. h. für solche Zugfolgestationen, die nur Signale aber keine Weichen besitzen und
deren Signalstellkurbeln zwecks Sicherung der Strecke durch elektrische Blockwerke
mit den Nachbarblockstellen in Abhängigkeit gebracht sind. Für diese Blockstationen
kommen jetzt fast ausschließlich vierteilige elektrische Blockwerke zur Verwendung, bei
denen die zwei für eine Fahrrichtung geltenden Felder durch Gemeinschaftstaste ge-
kuppelt sind. Von den beiden gekuppelten Feldern steht nur immer eines (das Strecken-
anfangsfeld) in Abhängigkeit mit dem Kurbelwerk und zwar derartig, daß ein Fahr-
stellen der betr. Signalkurbel nur bei freiem Blockfeld möglich ist. Außerdem kann
die Blocktaste — abgesehen von anderen Umständen — erst niedergedrückt werden,
nachdem die zugehörige Signalkurbel einmal in die Fahrlage und danach wieder auf
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