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am Hebel verschiebbares keilfórmiges Stück mit ihm gekuppelt, das durch die »Auf-
schneidfeder« in eine entsprechende Vertiefung am segmentartigen Ansatz des Zahnrads
gezogen wird. Beim Ausklinken unterstützt ein Ansatz der Handfallenstange das
Kupplungsstück und hàált dieses beim Umstellen zwangläufig fest, so daß während
dieser Zeit die Verbindung zwischen Stellhebel und Zahnrad unlósbar ist. Beim Auf-
schneiden der Weiche dagegen wird, unter Überwindung der Federkraft, der Kupplungs-
keil aus seiner Vertiefung herausgedrängt und dadurch das Zahnrad von dem einge-
klinkten Stellhebel losgelóst. Zugleich werden die in Frage kommenden Schubstangen
des Stellwerks (und damit die betreffenden Signalhebel) gesperrt, da das Kupplungsstück
und mit ihm die Handfallenstange zunàchst durch die Aufschneidfeder und dann zwang-
làufig durch einen Schleifkranz des Zahnrads angehoben und dabei der Verschlufihebel
soweit gedreht wird, daß sein Balken in eine Mittellage kommt, in der er die betreffen-
den Schubstangen verschließt. Das erfolgte Aufschneiden wird dem Wärter dadurch
erkennbar, daf$ sich der segmentartige Ansatz des Zahnrads schief zum Hebel stellt.
Die Weichenhebel sind vorn und hinten mit Schildern versehen, welche die Be-
zeichnungen der zugehörigen Weichen tragen.
Der Weichenhebel nach Taf. 9 ist zur Aufstellung auf einem Turmstellwerk, wie
es die vorbeschriebene Taf. 8 zeigt, eingerichtet. Zur Ablenkung des Leitungsgestänges
unter dem Stellwerk dienen dabei Winkelhebel nach Taf. 23.
Die Anordnung des Weichenhebels nach Taf. 9a ist für sogenannte Budenanlagen
bestimmt, d. h. zur Aufstellung in eingeschossigen Stellwerksbuden. Bei derartigen
Stellwerken iruhen die das Stellwerksbett tragenden Stánder auf eisernen Untersátzen,
die in der Regel auf Steinfundamenten befestigt sind. Unter die Stellwerksstánder ist
aufierdem ein Làngs-L]-Eisen geschraubt, das die Lager der Ablenkhebel für die Ge-
stángeleitungen trágt. Eine in zwei Gabeln endigende Stange verbindet das Zahnsegment
des Weichenhebels direkt mit dem Ablenkhebel Im übrigen entspricht dieser Gestàánge-
weichenhebel ganz dem vorbeschriebenen nach Taf. 9.
Der Drahtzug-Weichenhebel nach Taf. 9b ist zur Fernbedienung von Weichen
durch Doppeldrahtleitung bestimmt.
Der Weichenhebelbock steht frei auf dem Làngs-|L]-Eisen des Stellwerks. Der
Stellhebel hat zwei den Endlagen der Weiche entsprechende, um 180^ von einander
verschiedene Endstellungen, in denen er durch eine Federhandfalle an seinem Bock
festgeklinkt wird. Diese Handfall wirkt, unter Vermittlung des Verschlufhebels, in
derselben Weise auf die Schubstangen des Stellwerks ein, wie bei dem Gestdngeweichen-
hebel nach Taf. 9.
Die beiden Enden des Weichendrahtzugs sind um eine mit dem Stellhebel ver-
bundene Seilscheibe geschlungen und darauf befestigt. Zur Erzielung der Aufschneid-
barkeit ist zwischen Stellhebel und Seilscheibe eine federnde Keilkupplung eingeschaltet,
deren Wirkungsweise beim Aufschneiden eine gleichartige ist wie beim Weichenhebel
nach Taf. 9.
Beim Reifen eines Drahts bewirkt die Spannung im nicht gerissenen Draht ein
Entkuppeln der Seilscheibe vom Stellhebel und damit einen Verschlufi der in Frage
kommenden Signalhebel in derselben Weise wie beim Aufschneiden einer Weiche.
Der aufschneidbare Drahtzug-Weichenhebel nach Taf. 9c ist bezüglich der äußeren
Bauart und der Verschlufieinrichtung in gleicher Weise ausgebildet, wie der vorbe-
schriebene Weichenhebel nach Taf. 9b.
2
Taf. 9a
(Zchg. 4006 d)
Taf. 9b
(Zchg. 4014)
Taf. 9c
(Zchg. 4015)