Full text: Einzel-Konstruktionen der Weichen- und Signal-Stellerei

  
Taf. 10 
(Zchg. 6258i) 
10 
Dagegen besitzt der vorliegende Weichenhebel noch eine sogenannte Kontroll- 
vorrichtung, die den ordnungsmäßigen Zustand der Drahtleitung vom Stellwerk aus 
ständig überwacht und zwar vermöge der Spannung, in welche die Drähte durch das 
eingeschaltete selbsttätige Drahtzugspannwerk (vgl. z. B. Taf. 46a, 50, 52) versetzt 
werden. Zu diesem Zweck sind statt einer Drahtseilscheibe deren zwei angeordnet, 
die auf gemeinsamer Achse drehbar sind und von denen jede ein Leitungsende auf- 
nimmt. Die Spannung der beiden Drähte ist bestrebt, die Scheiben gegen einander zu 
verdrehen und sie tut das, bis die Rollen mit zwei Ansätzen zusammenstoßen, von denen 
derjenige der hinteren Rolle durch eine Öffnung der vorderen hindurchtritt. Diese beiden 
Ansätze bilden zugleich die keilförmige Vertiefung, in die sich das Kupplungsstück für 
das Aufschneiden hineinlegt. Den Anschlägen gegenüber ist zwischen die beiden Scheiben 
eine gebogene Schraubenfeder gebracht, die durch jene Verdrehung gespannt wird und 
die in Wirkung tritt, sobald die Spannung in einem der beiden Drähte unter ein ge- 
wisses Maß sinkt. Dieser Umstand tritt ein beim Bruch der Drahtleitung oder auch 
schon beim Klaffen einer Weichenzunge. In diesem Fall ruft die Feder eine Drehung 
der beiden Scheiben hervor und verhindert dadurch das Aus- oder Einklinken der Hand- 
falle. Die Handfallenstange läßt nämlich gegen die Scheiben eine abgeschrägte Nase 
vortreten, die beim Aus- und Einklinken zwischen zwei Vorsprüngen der Scheiben hin- 
durchtreten muf$, von denen wieder der zur hinteren Scheibe gehörige durch eine 
Öffnung der vorderen ragt. Der Abstand dieser beiden Ansätze wird, wenn die in 
Wirkung tretende Kontrollfeder die Scheiben gegeneinander verdreht, so verringert, daß 
die Nase der Handfallenstange anstößt und das völlige Aus- oder Einklinken der Hand- 
falle verhindert. Außerdem öffnet sich gleichzeitig die Vertiefung für den Kupplungs- 
keil, so daß dieser sich nach oben schiebt, wodurch, wie beim Aufschneiden, eine Ver- 
riegelung der Schubstangen und damit der betreffenden Signalhebel bewirkt wird. Die 
Kontrollvorrichtung wird stets wirksam, unabhängig davon, in welcher Lage sich der 
Weichenhebel beim Eintreten der Leitungsstörung befindet, insbesondere erfüllt sie 
auch ihre Aufgabe, wenn während des Umlegens des Hebels die Drahtleitung in einen 
ordnungswidrigen Zustand gerät. 
Auf Taf. 9c (unten) sind auch die verschiedenen Verschlußelemente dargestellt, 
wie sie zur Herstellung der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen den Signal- bezw. 
Fahrstraßenhebeln und den Weichenhebeln verwendet werden. Die beiden links ge- 
zeichneten , niedrigen (unterkriechenden) Elemente verschlie&en beim Einstellen von 
Schubstangen Weichenhebel, die sich in der oberen Lage (Ruhelage) befinden und ver- 
hindern das Ziehen eines zugehórigen Signalhebels solange, als die betreffenden Weichen- 
hebel aus der Ruhelage entfernt sind. Dabei wirkt das erste, einfache Element auf nur 
einen Weichenhebel-Verschlufsbalken, wáhrend das zweite, doppelt ausgebildete Element 
auf je einen von zwei benachbarten Verschlufsbalken einwirkt, je nachdem die betreffende 
Schubstange nach der einen oder anderen Richtung bewegt wird. Die beiden rechts 
gezeichneten hohen (übergreifenden) Elemente sind zum Festhalten von Weichenhebeln 
in umgelegter Stellung bestimmt, wobei das letzte Verschlufelement rechts als einfaches, 
das vorletzte als doppeltes ausgebildet ist. Die in Frage kommende Schubstange kann 
nur eingestellt werden, wenn sich die betreffenden Weichenhebel in umgelegter Stellung 
befinden. Das an dritter Stelle dargestellte Element verschließt, als Verbindung eines 
niedrigen mit einem hohen Element, bei der einen Bewegungsrichtung der Schubstange 
einen Weichenhebel in umgelegter Stellung, bei der anderen den Nachbarhebel in Ruhelage. 
Der Verriegelungshebel mit zweiseitiger Bewegung nach Taf. 10 dient zum Ver- 
schließen einer Weiche in beiden Endlagen, während für Weichen, die nur in einer 
Endlage zu verschliefien sind, der Weichenhebel nach Taf. 9b oder 9c als Verriegelungs- 
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