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In dem auf Taf. 14 dargestellten Beispiel bedienen die zwei äußeren Signalkurbeln
des vor dem Betriebsgebäude angeordneten Stellwerks . die Einfahrsignale beider Bahn-
hofseiten mit ihren Vorsignalen (vgl. Lageplan über den Fahrstraßenkurbeln) sowie die
an den Einfahrsignalen angebrachten Ausfahrvorsignale (Durchfahrsignale), während mit
den beiden inneren Signalkurbeln die 4 Ausfahrsignale (je 2 auf einer Bahnhofseite) ge-
stellt werden. Die Einfahrsignalkurbel zieht bei der ersten Umdrehung das Einfahrsignal
mit seinem Vorsignal und bei der zweiten Umdrehung im gleichen Sinn außerdem das
am Mast des Einfahrsignals sitzende Ausfahrvorsignal (vgl. Taf. 90). Bei den Ausfahr-
signalen, welche drei Stellungen (Ruhe, Halt, Fahrt) zeigen, bringt die Stellkurbel durch
die erste Drehung das Signal aus der Ruhe- in die Haltlage, durch die zweite aus dieser
in die Fahrlage.
Die Fahrstraßenkurbel bewegt mittels zweier auf ihrer verlängerten Achse sitzenden
Triebstöcke einen senkrecht geführten Schieber, weicher mit Lenker und Kurbel eine
unterhalb des Verschlußkastens gelagerte Welle antreibt, von der durch eine zweite
Kurbel mittels eines Stifts die Bewegung einer Schubstange im Verschlußkasten erfolgt.
Die durch die Fahrstraßenkurbeln angetriebenen Schubstangen dienen zur Herstellung
der Abhängigkeiten zwischen Fahrstraßenkurbeln und Weichenhebeln, wozu sie an den
erforderlichen Stellen mit. Verschlußelementen (vgl. Taf. 9c) ausgerüstet sind. Die Ab-
hängigkeit, daß einerseits eine Signalkurbel erst bedienbar wird, nachdem die zugehörige
Fahrstraßenkurbel für die betreffende Richtung eingestellt ist und andererseits die Fahr-
straf&enkurbel in ihrer umgelegten Stellung durch die gezogene Signalkurbel verschlossen
ist, wird durch Zusammenwirken des von der Fahrstraßenkurbel senkrecht bewegten
Schiebers mit Schleifkränzen erreicht, die auf einer mittels Triebstockverzahnung von
der Achse der Seilrolle angetriebenen Schaltscheibe sitzen.
Zwischen den Stellvorrichtungen der Aus- und Einfahrsignale besteht die Abhängig-
keit, daß eine Fahrstraßenkurbel, und damit auch die betreffende Signalkurbel, für die
Einfahrt erst umgelegt werden kann, wenn das für das betreffende Gleis geltende Aus-
fahrsignal der anderen Bahnhofseite aus der Ruhestellung (Signalarm senkrecht nach
unten) in die Haltlage (Signalarm wagerecht) gebracht ist und daß das Zurückstellen
der Ausfahrsignalkurbel in die Ruhelage durch die gezogene Fahrstraßenkurbel der Ein-
fahrt verhindert wird. Ferner muß, bevor bei Durchfahrten die zweite Drehung einer
Einfahrsignalkurbel (zum Fahrstellen des Ausfahrvorsignals) gemacht werden kann,
das Ausfahrsignal des zu durchfahrenden Gleises in die Fahrstellung gebracht sein.
Diese Abhängigkeiten sind erreicht durch das Zusammenwirken von Schubstangen, die
mittels Triebstockverzahnung von den Ausfahrsignalkurbeln bewegt werden, mit Ver-
schlufimulden, die durch die Fahrstrafen- bezw. Signalkurbeln der Einfahrten ihre
Drehung erhalten.
Das Stellwerk nach Taf. 14 ist mit einer Einrichtung ausgerüstet, die anzeigt,
welche Bahnhofgleise von eingefahrenen Zügen besetzt sind, und die gleichzeitig verhin-
dert, dafs das Einfahrsignal für ein von einem vorher eingefahrenen Zug noch besetztes
Gleis gegeben werden kann (Abhängigkeiten zugbesetzter Gleise). Zur Erfüllung dieser
Bedingung sind oberhalb der Fahrstraßenkurbeln, in den Erhöhungen der Kurbelböcke
zwei Schieber (entsprechend den zwei Zuggleisen) schwingend gelagert, die einerseits
durch Zahnradübertragung mit den Einfahrsignalkurbeln in Verbindung stehen, anderer-
seits mit den Fahrstraßenkurbeln der Ausfahrt zusammenwirken und zwar durch Mit-
nehmer, die auf den Wellen dieser Kurbeln sitzen. Die Schieber mit ihren Klinken und
Antrieben sind durch einen Blechkasten abgedeckt. Beim Fahrstellen einer Einfahr-
signalkurbel wird der betreffende Schieber aus der Ruhe in seine Endlage gebracht,
wodurch an dem zwischen den mittleren Fahrstraßenkurbeln angeordneten Ausschnitt
der Einkastlung, neben der betreffenden Gleisnummer ein Schild mit der Aufschrift
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